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Taschendiebstahl ist kein Gelegenheitsdelikt, sondern meistens
organisierte Kriminalität. Der Ideenreichtum der Langfinger kennt keine
Grenzen. Ob Gepäckdiebstahl, Trickdiebstahl oder Taschendiebstahl, die
Tricks der Langfinger werden immer raffinierter. Die Polizeiliche
Kriminalstatistik erfasst als Taschendiebstahl, den Diebstahl aus der am
Körper getragenen Bekleidung sowie aus Handtaschen und anderen
Aufbewahrungsmitteln. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das
Berichtsjahr 2006 weist einen Wert von 100.984 angezeigten Delikten auf. Währendessen die Fallzahlen
trotz leichten Rückgangs auf konstant hohen Niveau bleiben, beträgt die Aufklärungsquote
niedrige 6,2%, und ist damit die geringste aller registrierten Delikte.
Die Dunkelziffer im Deliktsfeld Taschendiebstahl liegt jedoch um ein
Vielfaches höher, da nur ca. jeder dritte Diebstahl angezeigt und
registriert wird.
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Taschendiebstahl (§242 StGB ff)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Präventionsseiten überarbeitet und aktualisiert am 15.Mai 2008
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