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Deutschlands bekannteste Taschendiebin

aktualisiert am 24. Januar 2008

Geldbörsen aller Art hatten für die blonde Hedwig eine unwiderstehliche Anziehungskraft. Auf dem Wochenmarkt oder in Kaufhäusern galt sie als Schrecken aller Hausfrauen. Sie zählt zu den bekanntesten Taschendieben Deutschland. Doch Hedwig hatte nicht viel Glück. Sie wurde viele Male nach einem Taschendiebstahl festgenommen und verhaftet. Auch wenn Hedwig wahrscheinlich nicht die Beste ihres Faches war, erlangte sie gerade deshalb einen hohen Bekanntheitsgrad.

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Hedwig Succow, geschiedene Thiele, geborene Wehr. Geboren am 4.11.1916 in Hannover.

Sie war mäßig durchschnittlich intelligent, wie ein Psychiater später feststellte. Sie blieb einmal in der Volksschule sitzen, aber für die Realität des Lebens hatte sie einen wachen Sinn. Mit vierzehn Jahren war mit ihrer Kindheit Schluss. Sie half als Verkäuferin im väterlichen Gemüsegeschäft und wurde mit fünfzehn die Geliebte eines Arbeitslosen, der sie erst auf den Gedanken brachte in fremden Manteltaschen älterer Frauen nach Bargeld zu wühlen. Auch in ihrer engeren  Verwandtschaft 

befanden sich viele Kriminelle.  Auf  den  Wochenmärkten  der  Stadt Hedwig das ABC des Taschendiebstahls. Auch der Griff in die Ladenkasse ihres Vaters oder der heimliche Griff in den Opferstock der Kirche gehörten zu ihrem Betätigungsfeld. Im Jahr 1937 folgte Hedwigs erste Verhaftung, die ihr 90 Reichsmark Geldstrafe einbrachte. Nach ihrer ersten Tat wurde sie von einem Polizisten festgenommen. Nachdem Hedwig zusammensackte und daraufhin Blut spuckte wurde sie ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht. Dort wurde sie von einem Pfleger erkannt. „Na Hedwig, da bist`e ja wieder, ich gebe dir gleich mal eine Spritze“, so die Aussage des Pflegers. Hedwig lehnte dankend ab und gab sich mit den Worten „Es ist alles in Ordnung“ geschlagen.  Im Gegensatz zur ersten richterlichen Bekanntschaft wurde sie ein Jahr später erneut beim Taschendiebstahl festgenommen und zu sechs Monate Gefängnis verurteilt. Hedwig sollte durch ihre Verhaftung eigentlich gewarnt gewesen sein, aber ihr arbeitsloser Geliebter hatte sich zu stark an die geschickten Finger seiner Frau gewöhnt. Er drohte, sie bei der Polizei anzuzeigen, da sie einmal ein Kind, welches sie von ihm erwartete, selber abgetrieben hatte. Er „wäre aber nicht so“, sagte er „großzügig“, er würde der Polizei nichts von ihrer Tätigkeit als Taschendiebin sagen, sofern sie weiter klaute. In den Jahren 1940 bis 1949 folgten vier Aufenthalte in den Justizvollzugsanstalten (und zwar 1940, 1943, 1948 und 1949). Während ihrer Haftzeit gelang es Hedwig sich von ihrem arbeitlosen Geliebten zu trennen. Sie lernte einen Herrn Thiele kennen und heiratete ihn schließlich. Viel hatte der Ehemann nicht von seiner Frau, denn bereits im Jahre 1952 wurde sie wieder beim Taschendiebstahl erwischt und verhaftet. Das Gericht ordnete daraufhin ihre Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt in Göttingen an. Wegen guter Führung durfte Hedwig einige Male die Anstalt verlassen um Besorgungen zu machen. Wer konnte schon ahnen, dass Hedwig unter „Besorgungen“ natürlich etwas anderes verstand. Einem Fahrstuhlführer eines Göttinger Warenhauses war es zu verdanken, dass ihre Streifzüge bald ein Ende hatten. Die rundliche blonde Dame hatte sich bereits wieder ein Opfer ausgesucht, als Kurt Melching sie auf frischer Tat beobachtete und im Anschluss an die Polizei übergab. Der Göttinger Fahrstuhlführer erhielt dafür von seinem Chef eine Belohnung von 25,00 DM. Im Kellner der Anstalt stellte die Polizei bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung eine Geldkassette mit 3.000 DM sicher. Zwei Jahre später, im Juli 1954, konnte sie allerdings aus der Anstalt entkommen. Es dauerte nicht lange und nach nur vier Tagen wurde sie wieder beim Taschendiebstahl in der Hamburger Innenstadt auf frischer Tat angetroffen und nach Hannover zurück gebracht. Hier begann die persönliche Bekanntschaft zwischen dem Sachbearbeiter „Taschendiebstahl“ Herrn Anding und der uneinsichtigen Hedwig. Sie wurde wegen ihres erneuten Diebstahls in Hamburg zu 15 Monaten Gefängnis mit Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt durch die Justiz verurteilt. Hedwig lernte und studierte die Epileptiker, die mit ihr in der Haftanstalt ihre Strafe verbüßten. Mit anderen Insassinnen hielt sie regelrechte Übungsabende ab, um die Symptome der Epileptiker  täuschend nachzuahmen. Im September 1960 stellte der Kriminalbeamter Hr.Anding einen ungewöhnlichen Anstieg der Fälle im Bereich Taschendieb

stahl fest. Eine Nachfrage bestätigte seine Vermutung - Hedwig war bedingt aus der Anstalt entlassen worden. Die Statistikkurve der Taschendiebstähle schnellte in die Höhe, ehe Hedwig nach fünf Monaten beim erneuten Taschendiebstahl festgenommen wurde. Wiederum wurde sie in die Anstalt zurückgebracht und konnte dort ihr „Studium“ fortsetzen. Im August 1962 floh Hedwig aus der Klinik und setzte ihre Serien der Taschendiebstähle in Hannover, Hildesheim und Köln fort, ehe sie in Bielefeld erneut verhaftet wurde. Die Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt dauerte nur ein Jahr an – sie wurde 1963 erneut bedingt aus der Anstalt entlassen und heiratete nach nur vier Monaten einen Herrn Succow. Es war eine schöne und vollkommene  Hochzeit, es fehlte  an nichts. Nur fehlte

es in den vier Monaten rund 200 Hausfrauen aus Hannover und Umgebung  an Geldbörsen. Im Verlauf ihrer zweiten Ehe wurde Hedwig häuslicher und eröffnet bei verschiedenen Banken Konten, auf denen sie regelmäßig Einzahlungen vornahm. Ihr Arbeitseifer stieg stetig.  Die von ihr einstudierten Anfälle verhalfen ihr oftmals, so dass sie vor Ort entlassen wurde. Im Januar 1965 wurde Hedwig von Passanten gestellt, nachdem sie eine weibliche Reisende bestohlen hatte. Die Polizei fand bei ihr zu Hause rund 8000 DM, des Weiteren verschiedene Sparbücher, ebenfalls über 8000 DM. Bei der polizeilichen Vernehmung benutzte sie erstmals ihre beste Nummer, den epileptischen Anfall, und wurde wegen Haftunfähigkeit entlassen. Im Mai 1965 wurde sie erneut nach einem Taschendiebstahl in Hannover festgenommen. Hier zog sie vor den Augen der Polizisten ihre „Schaum-Show“ ab und wurde sofort für Haftunfähigkeit erklärt. Viele weitere Male spielte die geübte Taschenspielerin ihre Krankheitssymptome immer nach derselben Masche ab (Oktober 1965, Mai 1966, September 1966, Oktober 1966, November 1966). Lange Zeit hörte der Kriminalbeamte Albert Anding nichts von seinem Sorgenkind. Doch im Juli 1967 sollte es wieder einmal soweit sein. Hedwig wurde wieder bei einem Taschendiebstahl ertappt und so begegneten sich Hedwig und Albert Anding erneut. Auch hier vollzog die gewiefte Hedwig ihre epileptischen Anfälle, sie spuckte Blut und lief mit dem Kopf gegen die Wand. Der Kriminalbeamte ließ sich jedoch nicht durch ihre Anfälle täuschen. Im Verlauf der polizeilichen Sachbearbeitung stellte er einen genauen Stundenplan Hedwigs auf und stellte fest, dass sie zu beachtlichen Leistungen fähig war. Innerhalb von nur zwei „Arbeitsstunden“ erbeutete sie mit ihren geschickten Fingern rund 3000 DM. Anding konnte anhand von Aussagen den genauen Verlauf ihres Tages ermitteln. Hedwig Succow betrat kurz vor 11 Uhr vormittags ein Kaufhaus in Hannover und begann mit ihrer Arbeit als Taschendiebin.

Auch wenn man vergisst, dass nicht alle Frauen beim Verlust ihrer Geldbörse eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben – was die Fehlanzeige zwischen 13:15 Uhr und 14:00 Uhr erklären könnte – so bleibt die Tatsache, dass Hedwig in zweistündiger Arbeit mehr als 3000 DM einsteckte. Doch auch in der Vernehmung machte Hedwig keine Angaben zu den Diebstählen, vielmehr war sie damit beschäftigt, ihre Symptome vorzuheucheln, um den Arzt hereinzulegen. Auch dieses Mal hatte sie Erfolg und wurde auf ärztliche Anordnung in ein Gefängnislazarett nach Lingen verbracht. Nicht mal eine Woche später wurde sie in ein Allgemeines Krankenhaus verlegt, aus dem sie nach wenigen Tagen putzmunter entlassen wurde. Hedwig setzte danach ihre Diebstahlserie in Köln fort, bis sie am 2. Oktober

erneut von der Polizei beim Diebstahl erwischt wurde. Auch hier dasselbe Spiel, doch diesmal spielte sie eine akute Leberzirrhose vor. Noch bevor sie von der Polizei vernommen werden konnte, flüchtete sie aus dem Krankenhaus und machte sich auf dem Weg nach München. In München wurde sie von einem Polizisten beim Diebstahlversuch beobachtet, verhaftet und im Anschluss in die Klinik nach Göttingen verbracht. Hedwig gab den Kriminalbeamten immer wieder zu verstehen, dass sie eigentlich gar nicht klauen wollte, jedoch einen Zwang verspüre. Sie wolle ehrlich werden und eine Stickerei eröffnen. Das notwendige Kapital hatte Hedwig bereits seit langem angespart. Auf einem Hildesheimer Bankkonto hatte Hedwig  rund 40.00 DM gebunkert. Weiteres Bargeld hatte sie sinnigerweise in der hannoverschen Christuskirche versteckt. Ihre Hoffnung, dass sie noch ehrlich werden würde, gründete Hedwig auf einen medizinischen Eingriff. Sie gab immer wieder zu verstehen, dass ihre Diebereien auf ihren fehlgeleiteten Sexualtrieb rückzuführen seien. Sie spürte jedes Mal einen Sexkitzel wenn sie in den Taschen fremder Hausfrauen wühlte. Hedwig hatte sich aufgrund dessen im Juni sterilisieren lassen und bekam ab dann Hormonspritzen. Viele Mediziner bestätigten der Polizei, dass es einen solchen fehlgeleiteten Sexualtrieb gäbe, jedoch war nicht festzustellen, ob dies auch bei Frau Succow der Fall war. Das normale Motiv für einen Taschendiebstahl ist naturgemäß die Bereichungsabsicht. Immer wieder stößt man bei der Untersuchung von inhaftierten Taschendieben auch auf neurotische Motive, als da sind: fehlgeleiteter Sexualtrieb, Masochismus, Rache an der Gesellschaft, Bloßstellen des Ehepartners und so weiter.  Die Münchner Gerichtsmedizin, Herr Dr. Gerwick, bestätigte, dass z.B. manche frigide Frauen durch den Taschendiebstahl eine oft bis zum Orgasmus führende sexuelle Befriedigung verspüren. Auch eine Schwangerschaft kann den Drang zum Stehlen auslösen. Dabei ist es oft der unbewusste übersteigerte Sorgtrieb für das kommende Kind. Die Mediziner sprechen hier von einem Drangzustand, der jedoch nicht mit der bekannten Kleptomanie in Verbindung steht, damit habe es nichts zu tun. Das ist ein Begriff, der um die Jahrhundertwende in der Gerichtsmedizin auftauchte und den es heute kaum noch gibt. Dass ein Mensch aus krankhaften Zuständen heraus stiehlt, hat nicht eine einzige, sondern gleich mehrere Ursachen.

 

Leider ist nicht bekannt, ob  Hedwig Succow jemals vom Taschendiebstahl hat ablassen können, oder ob sie aus Altersgründen aufhören musste. Doch vergessen wird sie so schnell keiner - gerade ihre Opfer blieb Hedwig in „guter“ Erinnerung.


 

Quellenangaben:

Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei (Text) handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich! Illustrierte "Bild und Funk" Nr. 24 vom 12. Jini bis 18. Juni 1955. Zeitschrift "Quick" Nr. 47, 15. November 1967