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Gerichtsurteile

aktualisiert am 03. Januar 2008

 

 

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Landgericht Frankfurt

In Frankfurt müssen 7 Trickbetrüger in Haft. Mit Haftstrafen ist vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen eine siebenköpfige Bande algerischer Taschendiebe zu Ende gegangen. Die höchste Strafe von vier Jahren und neun Monaten erhielt am Donnerstag der 30 Jahre alte Hauptangeklagte. Die Strafkammer hatte der Bande 70 Trickdiebstähle nachgewiesen. Demnach hatten die Angeklagten während Messen in Gutbesuchten Restaurants den Opfern die Geldbörsen entwendet und daraus Scheckkarten genommen. Später steckten sie die Börsen wieder unbemerkt in die Jacken der Opfer, so dass diese zunächst nichts von dem Diebstahl bemerkten.


Straflandesgericht Wien

Der "König der Taschendiebe in Wien zu 15 Monaten teilbedingt verurteilt. Zu den Opfern des Langfingers zählte unter anderem die ehemalige EU-Abgeordnete der FPÖ, Daniela Raschhofer. Der "König der Taschendiebe" ist  im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt worden. Der 48-jährige Serbe war mit dem Titel, den ihm zahlreiche Medien nach seiner Festnahme im vergangenen August verliehen hatten, überhaupt nicht einverstanden: "Warum soll ich der König sein? Es gibt welche, die viel besser sind als ich!" Der 48-Jährige hatte ihr am 12. Februar 2007 in der Bundeshauptstadt unbemerkt die Brieftasche mit 50 Euro Bargeld und einer Bankomatkarte entwendet, mit der er dann 2.800 Euro behob.


Amtsgericht Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg, St. Georg hat einen Taschendieb zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der 39-Jährige war der Hamburger Polizei mehrfach wegen gleichartiger Eigentumsdelikte bekannt. Im letzten Fall versuchte der algerische Staatsangehörige im Juni 2006 einer 83- jährige Hamburgerin in Hamburg - Berliner Tor das Portemonnaie zu entwenden. Aufmerksame Taschendiebstahlfahnder konnten den Mann jedoch vorläufig festnehmen.


Amtsgericht Mainz

Eine professionelle Taschen- und Trickdiebin wurde vom Amtsgericht Mainz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Diebin hatte es speziell auf ältere Damen abgesehen. Der 57-Jährigen wurden Taten zwischen Juni 2003 und Januar 2005 vorgeworfen. Mit großer Fingerfertigkeit stahl die Trickdiebin in Mainzer Kaufhäusern älteren Menschen Geldbörsen und EC-Karten mit Pin-Nummern. Im Anschluss hob sie im Minutentakt Bargeld an den nächstgelegenen Geldautomaten ab. So erbeutete die Taschendiebin aus Wiesbaden insgesamt fast 11.000 Euro. Die Frau war geständig, aber ihrer Meinung nach nicht wirklich schuldig. Gebe es da doch die sechs erwachsenen Kinder, die ihr allesamt auf der Tasche lägen. "Mein Sohn bedroht mich mit dem Messer, wenn ich ihm kein Geld gebe", weinte die Frau. Seit sie ihre Stellung als Krankenschwester verloren habe, müsse sie von einer winzigen Rente leben. Der Verteidiger der 57-Jährigen verwies auf die Diabeteserkrankung, die Rückenbeschwerden und die Depressionen der Frau. Die Angeklagte stimmte ein, sprach von einem schweren Schicksal, der Verheiratung mit 13 und früher Witwenschaft. Das Gericht ließ daraufhin eine fast 80-jährige Mainzerin in den Saal bitten. Die weißhaarige Dame berichtete, dass sie erst einen Tag später den dreisten Diebstahl bemerkt habe. Sofort habe sie die Bank verständigt. Doch zu spät: "1 500 Euro waren weg. Der Verlust des Geldes tat mir sehr weh", sagte die Rentnerin leise. Der Polizeibeamte, der die Angeklagte festgenommen hatte, schilderte sie als außergewöhnlich professionell. Er habe sie nach Hause begleitet und sei dort in eine "gediegen eingerichtete Wohnung" geführt worden. Seitdem die 57-Jährige überführt ist, gehe der Taschendiebstahl in den besagten Mainzer Kaufhäusern gegen null, so der Zeuge. Das Amtsgericht verurteilte die einschlägig vorbestrafte Hausfrau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von insgesamt 700 Euro.


Amtsgericht München

Die Staatsanwaltschaft München verurteilte 4 Bandenmitglieder zu 1 Jahr und 8 Monate Haft ohne Bewährung, die während des Oktoberfestes am 22.September 2005 gegen 19:45 Uhr einen Taschendiebstahl begangen hatten. Nach mehreren versuchten Taschendiebstählen, gelang Ihnen nach mehrstündiger Polizeiobservation der Diebstahl einer hochwertigen Digitalkamera. Die 4 Verurteilten gingen dabei sehr professionell vor, wie  die Polizeisondergruppe mitteilte. Die Bandenmitglieder reisten extra aus der Slowakei ein, um sich durch Taschendiebstähle auf Kosten der Wiesn-Besucher bereichern zu können. Die Strafe der professionellen Taschendiebe hätte auch höher ausfallen können, doch man einigte sich auf  1 Jahr und 8 Monate nachdem alle ein Geständnis abgaben. Das Urteil ist nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft 2006 richtungweisend, denn gerade solche Großereignisse ziehen professionelle Taschen- und Trickdiebe förmlich an. Wie der Richterin Kirsten Eminger mittelte, "jeder der nach Deutschland kommt, um hier Straftaten zu begehen, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen".


Landgericht Braunschweig

Das Schöffengericht in Braunschweig hat eine Taschendieb-Bande zu Haftstrafen von bis zu 2,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Im November 2004 wurde die Bande im Hauptbahnhof Hamburg durch Zivilfahnder gestellt, nachdem diese versucht hatten, weibliche Reisende bei der Eingabe der PIN - Nummer an Geldautomaten zu beobachten. Die seriös und gepflegt aussehenden professionellen Taschendiebe versuchten im Anschluss durch Geschick an die Geldbörsen der Reisenden zu kommen, um die Kredit- und Bankkarten ihrerseits zu belasten. Die erfahrenen Taschendiebstahlfahnder ermittelten zusammen mit Kollegen aus Hannover und Braunschweig, dass es sich hierbei um eine international agierende Taschendieb-Bande handelte. Über mehrere Tage wurden die Kriminellen von der Polizei überwacht. Die aus dem benachbarten Ausland angereisten Gauner fanden ihr Betätigungsfeld überwiegend auf großen Bahnhöfen Norddeutschlands und übernachteten in noblen Etablissements. Aufgrund der gezielten Observation und der gewonnen Erkenntnisse konnten den Tätern mehrere Taschendiebstähle bzw. Betrugstaten an Geldautomaten nachgewiesen werden. Die durchgeführte Festnahme in Braunschweig bedeutete das gleichzeitige Ende der Diebeszüge.


Amtsgericht Berlin
 

Die 79-jährige Herta Elise M musste sich vor dem Amtsgericht in Berlin wegen mehreren Taschendiebstählen verantworten. Der Amtsrichter hofft, dass die 79-jährige ihre 61-jährige Diebeslaufbahn jetzt beenden wird. Die ältere Dame hatte sich auf den Diebstahl von abgelegte Hand- und Umhängetaschen spezialisiert. Ihre ersten Taschendiebstähle soll sie bereits zu Zeiten der Reichsmark durchgeführt haben. Nachdem sie jetzt erneut von der Polizei auf frischer Tat festgenommen war, soll ihr jetzt ein Bewährungshelfer zur Besserung bekehr-

en. Die bisher verhängten Geldbußen und Haftstrafen brachten nicht den gewünschten Erfolg.

 

Landgericht Berlin
 

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat drei Männer und eine Frau wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahl und Computerbetrug verurteilt. Die Bande verschaffte sich zwischen August und November 2004 durch ausspionieren älterer Frauen an Geldautomaten dessen Pin - Nummer und stahl anschließend die Geldbörsen der Opfer. Die Gauner erbeuteten laut Staatsanwaltschaft mindestens 17.000 Euro Bargeld und Telefonkarten im Wert von 1.800 Euro. Die Diebe wandten den beliebten Beschmutzertrick an, indem sie die Opfer mit einer Flüssigkeit beschmutzten und beim hilfreichen Reinigungsversuch die Geldbörse stahlen. Ein wegen Urkundenfälschung vorbestrafter Täter soll an insgesamt 69 Handlungen des Diebstahls bzw. wegen unerlaubten EC-Karten-Einsatzes beteiligt gewesen sein. Zwei weiteren Tätern werden 36 bzw. 3 Taten des Delikts angelastet. Die nicht vorbestrafte Täterin (21 Jahre) soll an 14 Entwendungen bzw. Bargeldabhebungen beteiligt gewesen sein. Die zuständige Strafkammer des Landgericht Berlin entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

 

Urteil des Amtsgericht München
 

Ein rumänisches Diebespaar wurde vom Amtsgericht München im Februar 2005 zu einer Haftstrafe verurteilt. Die vorbestrafte 47-jährige und ihr bisher nicht vorbestrafte Lebensgefährte (42) wurden von Zivilfahndern beim Diebstahl beobachtet. Nach fünf versuchten und einem vollendeten Taschendiebstahl wurde das Duo festgenommen, nachdem sie ein Portemonnaie mit geringer Bargeldsumme entwendeten. Die einschlägig vorbestrafte Täter aus Rumänien wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der bisher polizeilich unbekannte Mittäter erhielt eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren. Eine Geringfügigkeit konnte seitens des Richters nicht erkannt werden. Es ist bekannt, dass gerade zum Oktoberfest ausländische Banden nach München kommen um hier Straftaten zu begehen. Die Strafverbüßung sei aus Abschreckungsgründen erforderlich und nötig, so die Aussage des zuständigen Richters.

 

Landgericht Thüringen - Gera
 

Im Mai 2004 wurde ein Polizeibeamter vom Landgericht Gera für schuldig befunden. Der 49-jährige Polizeibeamte aus Thüringen wurde vom Landgericht zu einer zweieinhalb-jährigen Haftstrafe verurteilt. Dem Angeklagten wurden 15 Taschendiebstähle zur last gelegt. Geprüft wird weiter, ob er für weitere Straften des Delikts in Betracht kommt. Der Taschendieb hatte in allen Fällen Damenhandtaschen entwendet. Ein vom Gericht bestellter Mediziner untersuchte den Angeklagten aufgrund seiner speziellen Neigung auf eine sexuelle Störung. Laut Aussage des Gerichtsmediziners könne bei dem Taschendieb, der mittlerweile vom Polizeidienst suspendiert worden ist, von einer fortschreitenden sexuellen Störung ausgegangen werden. Die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ist somit zumindest nicht ausgeschlossen. Der Verurteilte Polizeibeamte erklärte vor der Urteilsver-

kündung dass er sich besonders zu Damenhandtaschen hingezogen füllt.

 

 

Urteil des Bundesgerichtshofes zum EC-Karten Missbrauch
 

Banken haften nicht bei Geldabhebungen mit gestohlenen EC-Karten. Wenn der Täter kurz nach dem Diebstahl die Karte am Geldautomaten einsetzt, habe der Karteninhaber seine Persönliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, urteilte der  Bundesgerichtshof (BGH)  in Karlsruhe.  Beim Kunden liegt die

Beweislast, und will er sein Geld von der Bank zurück, muss er beweisen, dass die Schuld beim Geldinstitut liegen kann. In dem entschiedenen Fall war einer Kundin der Sparkasse Duisburg auf einem Straßenfest der Geldbeutel mitsamt der EC-Karte gestohlen worden. Innerhalb von zwei Tagen wurden dann offenbar mit der richtigen PIN und ohne Fehlversuch rund 1000 Euro abgehoben. Die Sparkasse belastete das Konto der Bestohlenen, wogegen die Frau klagte (Az.: XI ZR 210/03). Sie gab an, dass die Geheimzahl nirgendwo notiert gewesen sei und der Dieb die PIN entschlüsselt oder Mängel im Sicherheitssystem der Bank  ausgenutzt  haben  müsse. Die Richter waren dagegen der

Ansicht, dass die Kundin ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt habe. Der elfte Senat des BGH geht davon aus, dass die Geschädigte die Geheimnummer in ihrem Geldbeutel aufbewahrt hat. Ein Sachverständigengutachten hat festgestellt,  dass es mathematisch ausgeschlossen  ist,  den  128-Bit-Schlüssel  der  PIN-Nummer  selbst  mit

größtem technischem Aufwand zu errechnen. Die BGH-Richter schlossen eine „Innentäter-Attacke“, einen Angriff von Bankmitarbeitern oder Sicherheitslücken in der Software aus. Der Anwalt der Geschädigten und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierten, dass ein Fehler der Bank gar nicht nachgewiesen werden kann, da die Banken ihr Sicherheitssystem auch gegenüber Gutachtern nie Einblick gewährt habe. In dem Urteil räumten die Bundesrichter aber ein, dass die Geldinstitute verpflichtet sein können, nähere Angaben über ihre Sicherheitsvorkehrungen zu machen. Ein BGH-Richter betonte in der Verhandlung, dass sich das aktuelle Urteil nur auf das Sicherheitssystem der Sparkassen im Falle von EC-Karten bezieht. Damit könne in anderen Fällen die Haftungsfrage auch anders beurteilt werden. Während der Deutsche Sparkassen und Giro-

verband die Entscheidung des Bundesgerichthofes begrüßt, strebt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über eine Reihe von Sammelklagen nun eine Sicherheitsüberprüfung des EC-Systems und eine Grundsatzentscheidung zugunsten von Bankkunden an. Der Verbraucherzentrale liegen bislang rund  1000 Fälle vor, in  denen  Kunden

eidesstattlich erklären, EC-Karte und PIN getrennt aufbewahrt zu haben. Ein Sprecher der Verbraucherzentrale bezeichnete das Magnetkartensystem am Rande der Verhandlung als unsicher und überholt. Moderne technische Lösungen mit Chips oder biometrischen Daten seien sicherer und würden Kunden von Kreditinstituten vor unnötigen Schäden schützen. Er betonte, dass die Zentrale für Verbraucherschutz  an fünf Landgerichten Sammelklagen

von ca. 70 Fällen eingereicht hat, um eine Grundsatzeinscheidung zu erlangen.
 
 

Amtsgericht Korbach
 

Zwei polnische Taschendiebe wurden vom AG Korbach zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt nachdem die 4-monatige Untersuchungshaft bei beiden als verbüßt angerechnet wurde. Die verbleibenden 8 Monate Haftstrafe wurden zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt.  Beim Willinger Weltcup Skispringen wurden die beiden Männer von der Polizei vorläufig festgenommen, nachdem ein Zeuge mehrere Täter bei der Tatausführung beobachten konnte. Das bei den Taschendieben aufgefundene Bargeld von ca. 500 Euro wurde zur Schadensregulierung beschlagnahmt. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den beiden polnischen Tätern vermutlich um Angehörige einer international agierende Tätergruppe handelt, die speziell bei Weltcup Skispringen in Deutschland (Oberstdorf, Titisee-Neustadt), Schweiz (Engelberg) und Österreich (Bischofshoffen) tätig geworden sind.

 

Amtsgericht Hamburg
 

Im Januar 2004 wurde ein Taschendieb zu 10 Monaten Haftstrafe wegen versuchten Diebstahl mit Waffen verurteilt. Im August 2003 wurde der 28jährige Taschendieb auf frischer Tat festgenommen, als er versuchte die Handtasche einer älteren Frau zu öffnen. Bei sich führte der Taschendieb ein Messer und ein präpariertes Teppichmesser, zum Aufschlitzen von Bekleidungsstücken. Die 6-monatigen Bewährungsstrafen aus den Jahren 2002 und 2003 wurden aufgehoben. Der Taschendieb hat nun die Reststrafen ebenfalls abzusitzen.

 

Amtsgericht Bremen
 

Das Amtsgericht Bremen hat im Oktober 2003 einen 34-jährige Algerier für schuldig gesprochen. Dem Algerier wurden Taschendiebstahl und versuchter Taschendiebstahl in 9 (neun) Fällen vorgeworfen. Die Untersuchungshaft von fünfeinhalb Monaten wurden auf die Strafe angerechnet, so dass der Angeklagte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte.