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Gerichtsurteile |
aktualisiert am 03.
Januar 2008 |
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Landgericht Frankfurt |
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In Frankfurt müssen 7 Trickbetrüger in Haft. Mit Haftstrafen ist
vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen eine siebenköpfige
Bande algerischer Taschendiebe zu Ende gegangen. Die höchste
Strafe von vier Jahren und neun Monaten erhielt am Donnerstag der
30 Jahre alte Hauptangeklagte. Die Strafkammer hatte der Bande 70
Trickdiebstähle nachgewiesen. Demnach hatten die Angeklagten
während Messen in Gutbesuchten Restaurants den Opfern die
Geldbörsen entwendet und daraus Scheckkarten genommen. Später
steckten sie die Börsen wieder unbemerkt in die Jacken der Opfer,
so dass diese zunächst nichts von dem Diebstahl bemerkten. |
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Straflandesgericht Wien |
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Der "König der Taschendiebe in Wien zu 15 Monaten
teilbedingt verurteilt. Zu den Opfern des Langfingers zählte unter
anderem die ehemalige EU-Abgeordnete der FPÖ, Daniela Raschhofer.
Der "König der Taschendiebe" ist im Wiener
Straflandesgericht rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf
Monate unbedingt verurteilt worden. Der 48-jährige Serbe war mit
dem Titel, den ihm zahlreiche Medien nach seiner Festnahme im
vergangenen August verliehen hatten, überhaupt nicht
einverstanden: "Warum soll ich der König sein? Es gibt welche, die
viel besser sind als ich!" Der 48-Jährige hatte ihr am 12. Februar
2007 in der Bundeshauptstadt unbemerkt die Brieftasche mit 50 Euro
Bargeld und einer Bankomatkarte entwendet, mit der er dann 2.800
Euro behob. |
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Amtsgericht Hamburg |
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Das Amtsgericht
Hamburg, St. Georg hat einen Taschendieb zu einer halbjährigen
Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der 39-Jährige war der
Hamburger Polizei mehrfach wegen gleichartiger Eigentumsdelikte
bekannt. Im letzten Fall versuchte der algerische Staatsangehörige
im Juni 2006 einer 83- jährige Hamburgerin in Hamburg - Berliner
Tor das Portemonnaie zu entwenden. Aufmerksame
Taschendiebstahlfahnder konnten den Mann jedoch vorläufig
festnehmen. |
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Amtsgericht Mainz |
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Eine professionelle Taschen- und Trickdiebin wurde vom Amtsgericht
Mainz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Diebin
hatte es speziell auf ältere Damen abgesehen. Der 57-Jährigen
wurden Taten zwischen Juni 2003 und Januar 2005 vorgeworfen.
Mit großer Fingerfertigkeit stahl die Trickdiebin in Mainzer
Kaufhäusern älteren Menschen Geldbörsen und EC-Karten mit
Pin-Nummern. Im Anschluss hob sie im Minutentakt Bargeld an den
nächstgelegenen Geldautomaten ab. So erbeutete die Taschendiebin
aus Wiesbaden insgesamt fast 11.000 Euro. Die Frau war geständig,
aber ihrer Meinung nach nicht wirklich schuldig. Gebe es da doch
die sechs erwachsenen Kinder, die ihr allesamt auf der Tasche
lägen. "Mein Sohn bedroht mich mit dem Messer, wenn ich ihm kein
Geld gebe", weinte die Frau. Seit sie ihre Stellung als
Krankenschwester verloren habe, müsse sie von einer winzigen Rente
leben. Der Verteidiger der 57-Jährigen verwies auf die
Diabeteserkrankung, die Rückenbeschwerden und die Depressionen der
Frau. Die Angeklagte stimmte ein, sprach von einem schweren
Schicksal, der Verheiratung mit 13 und früher Witwenschaft. Das
Gericht ließ daraufhin eine fast 80-jährige Mainzerin in den Saal
bitten. Die weißhaarige Dame berichtete, dass sie erst einen Tag
später den dreisten Diebstahl bemerkt habe. Sofort habe sie die
Bank verständigt. Doch zu spät: "1 500 Euro waren weg. Der Verlust
des Geldes tat mir sehr weh", sagte die Rentnerin leise. Der
Polizeibeamte, der die Angeklagte festgenommen hatte, schilderte
sie als außergewöhnlich professionell. Er habe sie nach Hause
begleitet und sei dort in eine "gediegen eingerichtete Wohnung"
geführt worden. Seitdem die 57-Jährige überführt ist, gehe der
Taschendiebstahl in den besagten Mainzer Kaufhäusern gegen null,
so der Zeuge. Das Amtsgericht verurteilte die einschlägig
vorbestrafte Hausfrau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer
Geldbuße von insgesamt 700 Euro. |
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Amtsgericht München |
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Die
Staatsanwaltschaft München verurteilte 4 Bandenmitglieder zu 1
Jahr und 8 Monate Haft ohne Bewährung, die während des
Oktoberfestes am 22.September 2005 gegen 19:45 Uhr einen
Taschendiebstahl begangen hatten. Nach mehreren versuchten
Taschendiebstählen, gelang Ihnen nach mehrstündiger
Polizeiobservation der Diebstahl einer hochwertigen Digitalkamera.
Die 4 Verurteilten gingen dabei sehr professionell vor, wie die
Polizeisondergruppe mitteilte. Die Bandenmitglieder reisten extra
aus der Slowakei ein, um sich durch Taschendiebstähle auf Kosten
der Wiesn-Besucher bereichern zu können. Die Strafe der
professionellen Taschendiebe hätte auch höher ausfallen können,
doch man einigte sich auf 1 Jahr und 8 Monate nachdem alle ein
Geständnis abgaben. Das Urteil ist nicht zuletzt aufgrund der
bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft 2006 richtungweisend, denn
gerade solche Großereignisse ziehen professionelle Taschen- und
Trickdiebe förmlich an. Wie der Richterin Kirsten Eminger
mittelte, "jeder der nach Deutschland kommt, um hier Straftaten zu
begehen, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen". |
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Landgericht Braunschweig |
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Das
Schöffengericht in Braunschweig hat eine Taschendieb-Bande zu
Haftstrafen von bis zu 2,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Im
November 2004 wurde die Bande im Hauptbahnhof Hamburg durch
Zivilfahnder gestellt, nachdem diese versucht hatten, weibliche
Reisende bei der Eingabe der PIN - Nummer an Geldautomaten zu
beobachten. Die seriös und gepflegt aussehenden professionellen
Taschendiebe versuchten im Anschluss durch Geschick an die
Geldbörsen der Reisenden zu kommen, um die Kredit- und Bankkarten
ihrerseits zu belasten. Die erfahrenen Taschendiebstahlfahnder
ermittelten zusammen mit Kollegen aus Hannover und Braunschweig,
dass es sich hierbei um eine international agierende
Taschendieb-Bande handelte. Über mehrere Tage wurden die
Kriminellen von der Polizei überwacht. Die aus dem benachbarten
Ausland angereisten Gauner fanden ihr Betätigungsfeld überwiegend
auf großen Bahnhöfen Norddeutschlands und übernachteten in noblen
Etablissements. Aufgrund der gezielten Observation und der
gewonnen Erkenntnisse konnten den Tätern mehrere Taschendiebstähle
bzw. Betrugstaten an Geldautomaten nachgewiesen werden. Die
durchgeführte Festnahme in Braunschweig bedeutete das
gleichzeitige Ende der Diebeszüge. |
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Amtsgericht Berlin |
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Die 79-jährige Herta Elise M musste sich vor
dem Amtsgericht in Berlin wegen mehreren Taschendiebstählen
verantworten. Der Amtsrichter hofft, dass die 79-jährige ihre
61-jährige Diebeslaufbahn jetzt beenden wird. Die ältere Dame
hatte sich auf den Diebstahl von abgelegte Hand- und
Umhängetaschen spezialisiert. Ihre ersten Taschendiebstähle soll
sie bereits zu Zeiten der Reichsmark durchgeführt haben. Nachdem
sie jetzt erneut von der Polizei auf frischer Tat festgenommen
war, soll ihr jetzt ein Bewährungshelfer zur Besserung bekehr-
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en. Die bisher verhängten Geldbußen und
Haftstrafen brachten nicht den gewünschten Erfolg. |
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Landgericht Berlin |
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat drei Männer
und eine Frau wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahl und
Computerbetrug verurteilt. Die Bande verschaffte sich zwischen
August und November 2004 durch ausspionieren älterer Frauen an
Geldautomaten dessen Pin - Nummer und stahl anschließend die
Geldbörsen der Opfer. Die Gauner erbeuteten laut
Staatsanwaltschaft mindestens 17.000 Euro Bargeld und
Telefonkarten im Wert von 1.800 Euro. Die Diebe wandten den
beliebten Beschmutzertrick an, indem sie die Opfer mit einer
Flüssigkeit beschmutzten und beim hilfreichen Reinigungsversuch
die Geldbörse stahlen. Ein wegen Urkundenfälschung vorbestrafter
Täter soll an insgesamt 69 Handlungen des Diebstahls bzw. wegen
unerlaubten EC-Karten-Einsatzes beteiligt gewesen sein. Zwei
weiteren Tätern werden 36 bzw. 3 Taten des Delikts angelastet. Die
nicht vorbestrafte Täterin (21 Jahre) soll an 14 Entwendungen bzw.
Bargeldabhebungen beteiligt gewesen sein. Die zuständige
Strafkammer des Landgericht Berlin entscheidet über die Eröffnung
des Hauptverfahrens. |
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Urteil des Amtsgericht
München |
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Ein rumänisches Diebespaar
wurde vom Amtsgericht München im Februar 2005 zu einer Haftstrafe
verurteilt. Die vorbestrafte 47-jährige und ihr bisher nicht
vorbestrafte Lebensgefährte (42) wurden von Zivilfahndern beim
Diebstahl beobachtet. Nach fünf versuchten und einem vollendeten
Taschendiebstahl wurde das Duo festgenommen, nachdem sie ein
Portemonnaie mit geringer Bargeldsumme entwendeten. Die
einschlägig vorbestrafte Täter aus Rumänien wurde zu einer
Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der bisher polizeilich
unbekannte Mittäter erhielt eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren.
Eine Geringfügigkeit konnte seitens des Richters nicht erkannt
werden. Es ist bekannt, dass gerade zum Oktoberfest ausländische
Banden nach München kommen um hier Straftaten zu begehen. Die
Strafverbüßung sei aus Abschreckungsgründen erforderlich und
nötig, so die Aussage des zuständigen Richters.
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Landgericht Thüringen -
Gera |
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Im
Mai 2004 wurde ein Polizeibeamter vom Landgericht Gera für
schuldig befunden. Der 49-jährige Polizeibeamte aus Thüringen
wurde vom Landgericht zu einer zweieinhalb-jährigen Haftstrafe
verurteilt. Dem Angeklagten wurden 15 Taschendiebstähle zur last
gelegt. Geprüft wird weiter, ob er für weitere Straften des
Delikts in Betracht kommt. Der Taschendieb hatte in allen Fällen
Damenhandtaschen entwendet. Ein vom Gericht bestellter Mediziner
untersuchte den Angeklagten aufgrund seiner speziellen Neigung auf
eine sexuelle Störung. Laut Aussage des Gerichtsmediziners könne
bei dem Taschendieb, der mittlerweile vom Polizeidienst
suspendiert worden ist, von einer fortschreitenden sexuellen
Störung ausgegangen werden. Die Schuldunfähigkeit des Angeklagten
ist somit zumindest nicht ausgeschlossen. Der Verurteilte
Polizeibeamte erklärte vor der Urteilsver-
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kündung dass er sich besonders zu Damenhandtaschen hingezogen
füllt.
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Urteil des Bundesgerichtshofes zum EC-Karten Missbrauch |
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Banken
haften nicht bei Geldabhebungen mit gestohlenen EC-Karten. Wenn
der Täter kurz nach dem Diebstahl die Karte am Geldautomaten
einsetzt, habe der Karteninhaber seine
Persönliche Identifikationsnummer
(PIN-Nummer) wahrscheinlich zusammen mit der Karte
aufbewahrt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe. Beim Kunden liegt die |
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Beweislast, und will er sein Geld
von der Bank zurück, muss er beweisen, dass die Schuld beim
Geldinstitut liegen kann. In dem
entschiedenen Fall war einer Kundin der Sparkasse Duisburg auf
einem Straßenfest der Geldbeutel mitsamt der EC-Karte gestohlen
worden. Innerhalb von zwei Tagen wurden dann offenbar mit der
richtigen PIN und ohne Fehlversuch rund 1000 Euro abgehoben.
Die Sparkasse belastete das Konto der
Bestohlenen, wogegen die Frau klagte (Az.: XI ZR 210/03).
Sie gab an, dass die Geheimzahl nirgendwo notiert gewesen sei
und der Dieb die PIN entschlüsselt oder Mängel im
Sicherheitssystem der Bank ausgenutzt haben müsse.
Die Richter waren dagegen der |
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Ansicht,
dass die Kundin ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig
verletzt habe. Der elfte Senat des BGH geht davon aus, dass
die Geschädigte die Geheimnummer in ihrem Geldbeutel
aufbewahrt hat. Ein Sachverständigengutachten hat
festgestellt, dass es mathematisch ausgeschlossen
ist, den 128-Bit-Schlüssel der
PIN-Nummer selbst mit |
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größtem
technischem Aufwand zu errechnen. Die BGH-Richter schlossen
eine „Innentäter-Attacke“, einen Angriff von
Bankmitarbeitern oder Sicherheitslücken in der Software aus.
Der Anwalt
der Geschädigten und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
kritisierten, dass ein Fehler der Bank gar nicht nachgewiesen
werden kann, da die Banken ihr Sicherheitssystem auch gegenüber
Gutachtern nie Einblick gewährt habe. In dem
Urteil räumten die Bundesrichter aber ein, dass die
Geldinstitute verpflichtet sein können, nähere Angaben über ihre
Sicherheitsvorkehrungen zu machen. Ein BGH-Richter betonte in
der Verhandlung, dass sich das aktuelle Urteil nur auf das
Sicherheitssystem der Sparkassen im Falle von EC-Karten bezieht.
Damit könne in anderen Fällen die Haftungsfrage auch anders
beurteilt werden. Während der Deutsche Sparkassen und Giro- |
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verband
die
Entscheidung des Bundesgerichthofes begrüßt, strebt die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über eine Reihe von
Sammelklagen nun eine Sicherheitsüberprüfung des EC-Systems
und eine Grundsatzentscheidung zugunsten von Bankkunden an.
Der Verbraucherzentrale liegen bislang rund 1000 Fälle
vor, in denen Kunden |
eidesstattlich erklären, EC-Karte und PIN getrennt aufbewahrt zu
haben. Ein Sprecher der Verbraucherzentrale bezeichnete das
Magnetkartensystem am Rande der Verhandlung als unsicher und
überholt. Moderne technische Lösungen mit Chips oder
biometrischen Daten seien sicherer und würden Kunden von
Kreditinstituten vor unnötigen Schäden schützen. Er betonte,
dass die Zentrale für Verbraucherschutz an fünf
Landgerichten Sammelklagen
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von ca. 70 Fällen eingereicht hat, um eine
Grundsatzeinscheidung zu erlangen. |
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Amtsgericht Korbach |
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Zwei polnische Taschendiebe wurden
vom AG Korbach zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Die
Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt nachdem die
4-monatige Untersuchungshaft bei beiden als verbüßt angerechnet
wurde. Die verbleibenden 8 Monate Haftstrafe wurden zu 3 Jahren
auf Bewährung ausgesetzt. Beim Willinger Weltcup Skispringen
wurden die beiden Männer von der Polizei vorläufig festgenommen,
nachdem ein Zeuge mehrere Täter bei der Tatausführung beobachten
konnte. Das bei den Taschendieben aufgefundene Bargeld von ca.
500 Euro wurde zur Schadensregulierung beschlagnahmt.
Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den beiden
polnischen Tätern vermutlich um Angehörige einer international
agierende Tätergruppe handelt, die speziell bei Weltcup
Skispringen in Deutschland (Oberstdorf, Titisee-Neustadt),
Schweiz (Engelberg) und Österreich (Bischofshoffen) tätig
geworden sind. |
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Amtsgericht Hamburg |
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Im Januar 2004
wurde ein Taschendieb zu 10 Monaten Haftstrafe wegen versuchten
Diebstahl mit Waffen verurteilt. Im August 2003 wurde der
28jährige Taschendieb auf frischer Tat festgenommen, als er
versuchte die Handtasche einer älteren Frau zu öffnen. Bei sich
führte der Taschendieb ein Messer und ein präpariertes
Teppichmesser, zum Aufschlitzen von Bekleidungsstücken. Die
6-monatigen Bewährungsstrafen aus den Jahren 2002 und 2003
wurden aufgehoben. Der Taschendieb hat nun die Reststrafen
ebenfalls abzusitzen. |
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Amtsgericht Bremen |
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Das Amtsgericht
Bremen hat im Oktober 2003 einen 34-jährige Algerier für
schuldig gesprochen. Dem Algerier wurden Taschendiebstahl und
versuchter Taschendiebstahl in 9 (neun) Fällen vorgeworfen. Die
Untersuchungshaft von fünfeinhalb Monaten wurden auf die Strafe
angerechnet, so dass der Angeklagte den Gerichtssaal als freier
Mann verlassen konnte. |
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