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"Hütchenspiel" |
aktualisiert am 03.
Januar 2008 |
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Nicht nur in den südlichen Urlaubsregionen, auch
in Deutschland treten vermehrt Spielergruppen von Glückspielern auf. Ob in belebten
Fußgängerzonen, großen Einkaufsstraßen oder an beliebten
Touristentreffs wie z.B. dem Kölner Dom oder dem Berliner Fernsehturm,
überall wo viele Menschen zusammen kommen, finden die "Hütchenspieler"
ihr Betätigungsfeld.
Die Polizeien machen stets auf die Gefahren in
Bezug auf das "Hütchenspiel", "Bierdeckelspiel", "Such die Dame",
"Finde die Kugel", oder ähnlichen "Geschicklichkeitsspielen"
aufmerksam. Doch immer wieder fallen leichtgläubige Personen auf
die Machenschaften der Gauner herein. Das schnell gewonnene Geld des
"irrtümlichen" Vorspielers oder der feste Glaube an die
eigene schnelle
Beobachtungsgabe lassen die Warnhinweise der Polizei in weite Ferne
rücken.
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Beim "Hütchenspiel" oder auch
"Nussschalenspiel" lässt der Spielmacher unter
drei untereinander vertauschten und verschobenen Hütchen, kleinen
Schachteln oder Nussschalen eine kleine Kugel aus verschiedensten
Material wie z.B. Schaumstoff, Kork oder Stanniol verschwinden. Der
"Mitspieler" (Suchende) soll im Anschluss nach dem Vertauschen den
platzierten Gegenstand genau bestimmen. Dabei bietet das "Spiel" aus
Sicht des "Suchenden" drei verschiedene Aufenthaltsorte.
In Vertrauen auf seine Fähigkeiten lassen sich
die Passanten auf ein kurzes "Spiel" ein und setzen in der
Regel einen Geldbetrag von 10,00 - 100,00 Euro. Den Gedanken vom schnellen
Geld immer vor Augen, konzentrieren sie sich und schalten den Rest
ihrer Umwelt aus.
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1.1 Geschichte des
Hütchenspiels
Das Hütchenspiel war bereits im Mittelalter bekannt und ist eine
Variante des so genannten Becherspiel. Das Becherspiel ist eines der
ältesten Taschenspielertricks der damaligen Gaukler und Ganoven, bei
dem in der Regel drei kleine Bälle oder auch andere geeignete
Gegenstände zwischen den Bechern hin und her getauscht wurden. Das von
Hieronymus Bosch gemalte Bild, " Der Gaukler", entstanden vor mehr als
500 Jahren, zeigte schon damals die Machenschaften der Glücksspieler
und die Begleitstraftaten des Becherspiels. Die Beutelschneider
nutzten die Chance der Unachtsamkeit und entwendeten die Barschaften
der Mitspielenden. Nicht geklärt ist, ob Becherspieler und
Beutelschneider Komplizen und Nebenbuhler waren.
1.2 Spielablauf
Der Hütchenspieler stellt auf einer mobilen Unterlage, beispielsweise
einen gebräuchlichen Pappkarton oder auch direkt auf dem
Straßenasphalt drei gleichartige Hütchen, halbierte Walnussschalen,
Kronkorken, Streichholzschachteln oder ähnliche Gegenstände auf.
Hierbei achtet der Hauptspieler auf die sekundenschnelle
Abbaumöglichkeit des Spiels um bei Erscheinen der Polizei diesen
möglichst schnell verschwinden lassen zu können. Unter einem der
Hütchen lässt der Hauptspieler eine kleine Kugel blitzschnell
verschwinden und tauscht mehrfach in schnellen Zügen die Plätze der
kleinen Hütchen. Anschließend wird ein Zuschauer animiert einen
festgelegten Betrag auf ein Hütchen zu setzen.Hat der Spieler richtig
getippt, erhält er seinen Spielereinsatz doppelt zu-
| rück; hat er jedoch falsch getippt, verliert er
den kompletten Setzbetrag. |
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1.3 Betrügerische Tauschung
Für viele Personen ist diese Art des Glücksspiels überaus attraktiv,
da der Spieler das Gefühl vermittelt bekommt, er könne als Sieger aus
dem Spiel hervorgehen und so das schnelle Geld machen. Die
Attraktivität des Hütchenspiels beginnt beim äußeren Anschein. Das
Spiel täuscht selbstverständlich über die wahren Gewinnchancen hinweg.
Die Gewinnaussichten bei gut geübten Hütchenspielern sind nahezu bei
Null. Der Hauptspieler beherrscht in der Regel für den Mitspielenden
eine kaum wahrnehmbare Fingerfertigkeit, die für das menschliche Auge
schwer erfassbar ist. Oftmals werden die Mitspielenden über den wahren
Aufenthaltsort der kleinen Kügelchen hinweggetäuscht, indem er mit
Taschenspielertricks versucht von dem Spiel abzulenken. Auch
Eingeweihte Personen können dem Mitspielenden ablenken, indem diese
zielgerichtet auf das falsche Hütchen setzen oder dem Spieler falsche
Hinweise geben.
Der Zuschauer muss sich im Anschluss auf ein spezielles Hütchen
festlegen. Damit begibt sich der Mitspielende auf die oben genannte
Glückspielsituation, die nur scheinbar eine Gewinnchance von 50%
vortäuscht. Tatsächlich sind die Gewinnchancen ungleich verteilt, da
der Mitspielende zwischen drei Möglichkeiten zu wählen hat. Die
statistische Gewinnaussicht liegt somit bei 33,3 Prozent. Doch rechnet
man die überdurchschnittliche Geschicklichkeit des Hauptspielers und
die Ablenkung der Komplizen mit ein, ergibt sich, wie oben beschrieben
eine Gewinnmöglichkeit, die gegen Null tendiert. Sollte ein
Mitspielender jedoch zufällig das richtige Hütchen erraten, wird der
Hauptspieler auf heimtückische Weise den Aufenthalt der kleinen Kugel
so geschickt und schnell verändern das der Zuschauer das Spiel
trotzdem verliert. Der Hauptspieler arbeitet hierbei mit
verschiedensten Tricks, sodass für den Zuschauer keine Aussicht auf
Erfolg besteht.
Spätestens wenn sich der Zuschauer über die schlechten
Gewinnaussichten im Klaren sein sollte, müsste er das Spiel abbrechen
bzw. beenden. Daher ist die Zielrichtung des Hauptspielers darauf
gerichtet, das potentielle Opfer über diese Erkenntnis hinweg zu
täuschen. Diese Funktion wird indes durch einen Komplizen (siehe oben)
fungiert, der die zuvor abgesprochenen Versteckorte der kleinen Kugel
weiß und zum einen darauf tippt. Selbstverständlich kassiert der
Lockvogel dann die doppelte Summe des gesetzten Betrages. Eine weitere
Variante ist das bewusste Falschtippen der Komplizen, obwohl der
Verwahrort der kleinen Kugel für Außerstehende Passanten eindeutig
erkennbar und richtig eingeschätzt war. Dadurch entsteht beim
Zuschauer der Eindruck einer überdurchschnittlich guten
Beobachtungsgabe, das diesen wiederum zum Mitspielen animiert.
1.4 Organisierte Kriminalität
Die meisten Hütchenspieler sind Mitglied einer organisierten Bande,
die speziell mit angeblichen Geschicklichkeitsspielen versuchen so
viel Geld wie möglich zu erwirtschaften. Die mafiosen Banden sorgen
dafür, keine keine fremden "Spieler" in ihr Gebiet eindringen. Wie
oben bereits mehrfach angesprochen ist der Hauptspieler ein Teil einer
Gruppe. Um sein geschicktes Spiel durchführen zu können, benötigt der
Hauptspieler ein ruhiges und sicheres Betätigungsfeld, das heißt er
wird von mehreren Personen vor polizeilichen Maßnahmen geschützt. Mit
zuvor abgesprochenen Zeichen und Zurufen machen die "Aufpasser" auf
Gefahren aufmerksam. Sekundenschnell lässt der Hauptspieler seine
"Arbeitsmaterialien" verschwinden und entfernt sich. Auch die so
genannten "Anlocker" unterstützen den Hauptspieler bei seinem Spiel in
wechselnder Besetzung. Bei der hohen Anzahl von geübten
Hütchenspielern allein in Deutschland, ist das Glückspiel ein fester
Bestandteil der mafiosen Vereinigungen. Die Branche der
wirbelnden Finger ist nach Einschätzung der Polizei wei-
| terhin fest in der Hand von Männern aus dem
ehemaligen Jugoslawien. |
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1.5 Gefahren des "Spiels"
Dem Zuschauer bzw. dem Mitspielenden droht nicht nur die sichere
Gefahr sein Geld zu verlieren, sondern auch die hohe
Gewaltbereitschaft der Hütchenspieler-Bande. Alle Mitglieder sind
darauf bedacht das Spiel möglichst ohne Aufregungen und Störungen
durchzuführen. Protestierende Mitspieler, die ihr Geld nach Verlust
einfordern und sich lautstark negativ gegenüber dem Hauptspieler
äußern, werden umgehend durch Komplizen aus dem Blickfeld des
Hauptspielers geschafft. Dabei gehen die Komplizen sehr aggressiv vor.
Das Gewaltpotential der organisierten Hütchenspieler macht auch vor
körperlichen Auseinandersetzungen keinen Halt. Die geringsten
Anschuldigungen gegenüber dem Hauptspieler werden im Keim erstickt.
Nicht nur aufgrund dieser Tatsache sollten potentielle Zuschauer das
Hütchenspiel meiden.
1.6 Rechtliche Stellung
Bei korrekter Spielweise wäre das "Hütchenspiel" ein erlaubnisfreies
Geschicklichkeitsspiel. Weil aber aufgrund polizeilicher Erfahrungen
immer betrogen wird, was jedoch im speziellen Einzelfall nachgewiesen
werden muss, "gewinnen" langfristig nur die Komplizen oder so
genannten "Anreißer" aus der Bande. Die Strafbarkeit des
"Hütchenspiels" oder anderen Geschicklichkeitsspielen hängt
entscheidend davon ab, wie das Spiel im konkreten Einzelfall
durchgeführt wird. Das "Hütchenspiel" (und vergleichbare Spiele) gilt
solange als straflos, wie die Konzentrations- und Merkfähigkeit eines
durchschnittlichen Mitspielers die Entscheidung über Gewinn- und
Verlustchancen wesentlich beeinflussen kann (Urteil
gem. BGH-Beschluss 2 StR 461/88 vom 11.01.1989).
Dementsprechend begründet es den Verdacht des verbotenen Glückspiel
gem. § 284 StGB, wenn der "Hütchenspieler" das Hütchen so schnell
bewegt, das der durchschnittliche Mitspieler aufgrund seiner geistigen
Fähigkeiten den Verlauf des gewinnbringenden Hütchen nicht mehr
verfolgen kann. Wenn der Standort der kleinen Kugel ausnahmslos nur
erraten werden kann, hängt die Gewinnmöglichkeit nur noch vom Zufall
ab.
Die Strafbarkeit des Betruges gem. § 263 StGB ergibt sich, wenn der
Spielausgang durch eine Manipulation durch den Hauptspieler oder
"Anreißer" beeinflusst wird. Das heißt, wenn die kleine Kugel mit
besonderer Geschicklichkeit oder Fingerfertigkeit dem Spiel entnommen
wird. Dadurch hat der Mitspielende Zuschauer keine Gewinnaussichten.
Im konkreten Einzelfall müssen strafbare Handlungen während des
"Hütchenspiels" gesichert nachgewiesen werden. Da Verfahren in der
Regel aus Mangel an Beweisen (siehe §170 (2) StPO ) eingestellt
werden, ergibt sich vielerorts eine "faktische" Straflosigkeit des
"Hütchenspiels". Passanten und Geschädigte Personen meiden die
polizeiliche Bekanntgabe und lassen von einer Anzeige aufgrund
massiver Bedrohungen ab.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte die rechtliche Einordnung
des Hütchenspiels in andere Weise dar (StA Due 612 AR 14/91). Bereits
das Anbieten des "Hütchenspiels" sei zumindest ein strafbarer Versuch
des Betruges, bei dem der Mitspielende jedoch straflos bleibt. Diese
Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft bekräftigt das Allgemeine
nicht nur polizeilich bekannte Bild vom "Hütchenspiel". Polizeilichen
und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Folge ist das
"Hütchenspiel" bandenmäßig Strukturiert und als kriminelle Handlungen
einzustufen. Ein Zuschauer bzw. ein Mitspielender wird bereits durch
das bloße Anbieten des Spiels über die eigentlichen Gewinnaussichten
hinweggetäuscht. Entgegen seiner Erwartungen hat der Mitspielende
keine Chance, aufgrund seiner Beobachtungsgabe, das Spiel zu gewinnen.
Das rechtfertigt die Einschätzung einer konkreten Vermögensgefährdung
des Mitspielenden und kann somit als Betrug gewertet werden.
1.7 Polizeiliche Massnahmen
Zwar werden die Hütchenspieler von der Polizei wegen unerlaubter
"Geschäftstätigkeit" von ihren Aufenthaltsorten periodisch vertrieben,
jedoch nur im Einzelfall wegen illegalen Glückspiels strafprozessual
verfolgt. Leider fällt es den Behörden immer noch relativ schwer gegen
diese Banden vorzugehen, obwohl im Laufe der letzten Jahre die
Strafverfolgung gegen solche Machenschaften vorangetrieben worden
sind. Das zuständige Frankfurter Polizeirevier im Bahnhofsviertel
bleibt meistens zweiter Sieger. Meistens werden vorübergehende
Platzverweise ausgesprochen, die das Problem auf Dauer nicht lösen
können. Obwohl viele Verdächtige festgestellt werden können, bleibt
die Strafverfolgung in den meisten Fällen auf der Strecke, da
offensichtlich geschädigte Personen den Weg des Strafverfahrens
scheuen und nicht bereit sind vor der Polizei anzeige zu erstatten.
1.8 Abschlussvermerk
Die oben aufgezeigten Gefahren in Bezug sollte jeden Zuschauer des
Spiels auf die möglichen Gefahren des Hütchenspiels aufmerksam machen.
Man verspielt nicht nur sein Bargeld, sondern fällt auf eine
bandenmäßige Struktur herein. Jeder sollte bemerkt haben, dass es
keine Chance gibt einen Gewinn einzufahren. Sieger ist und bleibt der
Hütchenspieler.
1.9 Tipps und Ratschläge
-
Finger weg vom Hütchenspiel - man kann nur verlieren!
-
Vorsicht! - Scheinbare Zuschauer sind Komplizen die zum mitspielen
animieren!
-
Polizei informieren! Sind sie Geschädigter oder haben sie
Informationen zu Hütchenspielern
teilen sie es der nächsten Polizeidienststelle mit!
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Quellenangaben:
Verschiedenste Informationsquellen.
Internetlexikon wikipedia.de., Internetlink zaubermike.de. (Für
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