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"Hütchenspiel"

aktualisiert am 03. Januar 2008

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Nicht nur in den südlichen Urlaubsregionen, auch in Deutschland treten vermehrt Spielergruppen von Glückspielern auf. Ob in belebten Fußgängerzonen, großen Einkaufsstraßen oder an beliebten Touristentreffs wie z.B. dem Kölner Dom oder dem Berliner Fernsehturm, überall wo viele Menschen zusammen kommen, finden die "Hütchenspieler" ihr Betätigungsfeld.

 

Die Polizeien machen stets auf die Gefahren in Bezug auf das "Hütchenspiel", "Bierdeckelspiel", "Such die Dame", "Finde die Kugel", oder ähnlichen "Geschicklichkeitsspielen" aufmerksam.  Doch immer wieder fallen leichtgläubige Personen auf die Machenschaften der Gauner herein. Das schnell gewonnene Geld des "irrtümlichen" Vorspielers oder der feste Glaube an die eigene schnelle Beobachtungsgabe lassen die Warnhinweise der Polizei in weite Ferne rücken.

Beim "Hütchenspiel" oder auch "Nussschalenspiel" lässt der Spielmacher unter drei untereinander vertauschten und verschobenen Hütchen, kleinen Schachteln oder Nussschalen eine kleine Kugel aus verschiedensten Material wie z.B. Schaumstoff, Kork oder Stanniol verschwinden. Der "Mitspieler" (Suchende) soll im Anschluss nach dem Vertauschen den platzierten Gegenstand genau bestimmen. Dabei bietet das "Spiel" aus Sicht des "Suchenden" drei verschiedene Aufenthaltsorte.

 

In Vertrauen auf seine Fähigkeiten lassen sich die Passanten auf ein kurzes "Spiel" ein und setzen in der Regel einen Geldbetrag von 10,00 - 100,00 Euro. Den Gedanken vom schnellen Geld immer vor Augen, konzentrieren sie sich und schalten den Rest ihrer Umwelt aus.

 

Inhalt:    
     
1.1 Geschichte des Hütchenspiels  
1.2 Spielablauf  
1.3 Betrügerische Tauschung  
1.4 Organisierte Kriminalität  
1.5 Gefahren des "Spiels"  
1.6 Rechtliche Stellung  
1.7 Polizeiliche Maßnahmen  
1.8 Abschlussvermerk  
1.9 Tipps und Ratschläge  
   

1.1 Geschichte des Hütchenspiels

 

Das Hütchenspiel war bereits im Mittelalter bekannt und ist eine Variante des so genannten Becherspiel. Das Becherspiel ist eines der ältesten Taschenspielertricks der damaligen Gaukler und Ganoven, bei dem in der Regel drei kleine Bälle oder auch andere geeignete Gegenstände zwischen den Bechern hin und her getauscht wurden. Das von Hieronymus Bosch gemalte Bild, " Der Gaukler", entstanden vor mehr als 500 Jahren, zeigte schon damals die Machenschaften der Glücksspieler und die Begleitstraftaten des Becherspiels. Die Beutelschneider nutzten die Chance der Unachtsamkeit und entwendeten die Barschaften der Mitspielenden. Nicht geklärt ist, ob Becherspieler und Beutelschneider Komplizen und Nebenbuhler waren.

 


1.2 Spielablauf

 

Der Hütchenspieler stellt auf einer mobilen Unterlage, beispielsweise einen gebräuchlichen Pappkarton oder auch direkt auf dem Straßenasphalt drei gleichartige Hütchen, halbierte Walnussschalen,  Kronkorken, Streichholzschachteln oder ähnliche Gegenstände auf. Hierbei achtet der Hauptspieler auf die sekundenschnelle Abbaumöglichkeit des Spiels um bei Erscheinen der Polizei  diesen möglichst schnell verschwinden lassen zu können. Unter einem der Hütchen lässt der Hauptspieler eine kleine Kugel blitzschnell verschwinden und tauscht mehrfach in schnellen Zügen die Plätze der kleinen Hütchen. Anschließend wird ein Zuschauer animiert einen festgelegten Betrag auf ein Hütchen zu setzen.Hat der Spieler richtig getippt, erhält er seinen Spielereinsatz doppelt zu-

rück; hat er jedoch falsch getippt, verliert er den kompletten Setzbetrag.

 

1.3 Betrügerische Tauschung

 

Für viele Personen ist diese Art des Glücksspiels überaus attraktiv, da der Spieler das Gefühl vermittelt bekommt, er könne als Sieger aus dem Spiel hervorgehen und so das schnelle Geld machen. Die Attraktivität des Hütchenspiels beginnt beim äußeren Anschein. Das Spiel täuscht selbstverständlich über die wahren Gewinnchancen hinweg. Die Gewinnaussichten bei gut geübten Hütchenspielern sind nahezu bei Null. Der Hauptspieler beherrscht in der Regel für den Mitspielenden eine kaum wahrnehmbare Fingerfertigkeit, die für das menschliche Auge schwer erfassbar ist. Oftmals werden die Mitspielenden über den wahren Aufenthaltsort der kleinen Kügelchen hinweggetäuscht, indem er mit Taschenspielertricks versucht von dem Spiel abzulenken. Auch Eingeweihte Personen können dem Mitspielenden ablenken, indem diese zielgerichtet auf das falsche Hütchen setzen oder dem Spieler falsche Hinweise geben.

 

Der Zuschauer muss sich im Anschluss auf ein spezielles Hütchen festlegen. Damit begibt sich der Mitspielende auf die oben genannte Glückspielsituation, die nur scheinbar eine Gewinnchance von 50% vortäuscht. Tatsächlich sind die Gewinnchancen ungleich verteilt, da der Mitspielende zwischen drei Möglichkeiten zu wählen hat. Die statistische Gewinnaussicht liegt somit bei 33,3 Prozent. Doch rechnet man die überdurchschnittliche Geschicklichkeit des Hauptspielers und die Ablenkung der Komplizen mit ein, ergibt sich, wie oben beschrieben eine Gewinnmöglichkeit, die gegen Null tendiert. Sollte ein Mitspielender jedoch zufällig das richtige Hütchen erraten, wird der Hauptspieler auf heimtückische Weise den Aufenthalt der kleinen Kugel so geschickt und schnell verändern das der Zuschauer das Spiel trotzdem verliert. Der Hauptspieler arbeitet hierbei mit verschiedensten Tricks, sodass für den Zuschauer keine Aussicht auf Erfolg besteht.

 

Spätestens wenn sich der Zuschauer über die schlechten Gewinnaussichten im Klaren sein sollte, müsste er das Spiel abbrechen bzw. beenden. Daher ist die Zielrichtung des Hauptspielers darauf gerichtet, das potentielle Opfer über diese Erkenntnis hinweg zu täuschen. Diese Funktion wird indes durch einen Komplizen (siehe oben) fungiert, der die zuvor abgesprochenen Versteckorte der kleinen Kugel weiß und zum einen darauf tippt. Selbstverständlich kassiert der Lockvogel dann die doppelte Summe des gesetzten Betrages. Eine weitere Variante ist das bewusste Falschtippen der Komplizen, obwohl der Verwahrort der kleinen Kugel für Außerstehende Passanten eindeutig erkennbar und richtig eingeschätzt war. Dadurch entsteht beim Zuschauer der Eindruck einer überdurchschnittlich guten Beobachtungsgabe, das diesen wiederum zum Mitspielen animiert.

 


1.4 Organisierte Kriminalität

 

Die meisten Hütchenspieler sind Mitglied einer organisierten Bande, die speziell mit angeblichen Geschicklichkeitsspielen versuchen so viel Geld wie möglich zu erwirtschaften. Die mafiosen Banden sorgen dafür, keine keine fremden "Spieler" in ihr Gebiet eindringen. Wie oben bereits mehrfach angesprochen ist der Hauptspieler ein Teil einer Gruppe. Um sein geschicktes Spiel durchführen zu können, benötigt der Hauptspieler ein ruhiges und sicheres Betätigungsfeld, das heißt er wird von mehreren Personen vor polizeilichen Maßnahmen geschützt. Mit zuvor abgesprochenen Zeichen und Zurufen machen die "Aufpasser" auf Gefahren aufmerksam. Sekundenschnell lässt der Hauptspieler seine "Arbeitsmaterialien" verschwinden und entfernt sich. Auch die so genannten "Anlocker" unterstützen den Hauptspieler bei seinem Spiel in wechselnder Besetzung. Bei der hohen Anzahl von geübten Hütchenspielern allein in Deutschland, ist das Glückspiel ein fester Bestandteil der mafiosen  Vereinigungen.  Die Branche der wirbelnden Finger ist nach  Einschätzung der Polizei wei-

terhin fest in der Hand von Männern aus dem ehemaligen Jugoslawien.

 

1.5 Gefahren des "Spiels"

 

Dem Zuschauer bzw. dem Mitspielenden droht nicht nur die sichere Gefahr sein Geld zu verlieren, sondern auch die hohe Gewaltbereitschaft der Hütchenspieler-Bande. Alle Mitglieder sind darauf bedacht das Spiel möglichst ohne Aufregungen und Störungen durchzuführen. Protestierende Mitspieler, die ihr Geld nach Verlust einfordern und sich lautstark negativ gegenüber dem Hauptspieler äußern, werden umgehend durch Komplizen aus dem Blickfeld des Hauptspielers geschafft. Dabei gehen die Komplizen sehr aggressiv vor. Das Gewaltpotential der organisierten Hütchenspieler macht auch vor körperlichen Auseinandersetzungen keinen Halt. Die geringsten Anschuldigungen gegenüber dem Hauptspieler werden im Keim erstickt. Nicht nur aufgrund dieser Tatsache sollten potentielle Zuschauer das Hütchenspiel meiden.

 


1.6 Rechtliche Stellung

 

Bei korrekter Spielweise wäre das "Hütchenspiel" ein erlaubnisfreies Geschicklichkeitsspiel. Weil aber aufgrund polizeilicher Erfahrungen immer betrogen wird, was jedoch im speziellen Einzelfall nachgewiesen werden muss, "gewinnen" langfristig nur die Komplizen oder so genannten "Anreißer" aus der Bande. Die Strafbarkeit des "Hütchenspiels" oder anderen Geschicklichkeitsspielen hängt entscheidend davon ab, wie das Spiel im konkreten Einzelfall durchgeführt wird. Das "Hütchenspiel" (und vergleichbare Spiele) gilt solange als straflos, wie die Konzentrations- und Merkfähigkeit eines durchschnittlichen Mitspielers die Entscheidung über Gewinn- und Verlustchancen wesentlich beeinflussen kann (Urteil gem. BGH-Beschluss 2 StR 461/88 vom 11.01.1989). Dementsprechend begründet es den Verdacht des verbotenen Glückspiel gem. § 284 StGB, wenn der "Hütchenspieler" das Hütchen so schnell bewegt, das der durchschnittliche Mitspieler aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten den Verlauf des gewinnbringenden Hütchen nicht mehr verfolgen kann. Wenn der Standort der kleinen Kugel ausnahmslos nur erraten werden kann, hängt die Gewinnmöglichkeit nur noch vom Zufall ab.

 

Die Strafbarkeit des Betruges gem. § 263 StGB ergibt sich, wenn der Spielausgang durch eine Manipulation durch den Hauptspieler oder "Anreißer" beeinflusst wird. Das heißt, wenn die kleine Kugel mit besonderer Geschicklichkeit oder Fingerfertigkeit dem Spiel entnommen wird. Dadurch hat der Mitspielende Zuschauer keine Gewinnaussichten.

 

Im konkreten Einzelfall müssen strafbare Handlungen während des "Hütchenspiels" gesichert nachgewiesen werden. Da Verfahren in der Regel aus Mangel an Beweisen (siehe §170 (2) StPO ) eingestellt werden, ergibt sich vielerorts eine "faktische" Straflosigkeit des "Hütchenspiels". Passanten und Geschädigte Personen meiden die polizeiliche Bekanntgabe und lassen von einer Anzeige aufgrund massiver Bedrohungen ab.

 

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte die rechtliche Einordnung  des Hütchenspiels in andere Weise dar (StA Due 612 AR 14/91). Bereits das Anbieten des "Hütchenspiels" sei zumindest ein strafbarer Versuch des Betruges, bei dem der Mitspielende jedoch straflos bleibt. Diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft bekräftigt das Allgemeine nicht nur polizeilich bekannte Bild vom "Hütchenspiel". Polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Folge ist das "Hütchenspiel" bandenmäßig Strukturiert und als kriminelle Handlungen einzustufen. Ein Zuschauer bzw. ein Mitspielender wird bereits durch das bloße Anbieten des Spiels über die eigentlichen Gewinnaussichten hinweggetäuscht. Entgegen seiner Erwartungen hat der Mitspielende keine Chance, aufgrund seiner Beobachtungsgabe, das Spiel zu gewinnen. Das rechtfertigt die Einschätzung einer konkreten Vermögensgefährdung des Mitspielenden und kann somit als Betrug gewertet werden.

 


1.7 Polizeiliche Massnahmen

 

Zwar werden die Hütchenspieler von der Polizei wegen unerlaubter "Geschäftstätigkeit" von ihren Aufenthaltsorten periodisch vertrieben, jedoch nur im Einzelfall wegen illegalen Glückspiels strafprozessual verfolgt. Leider fällt es den Behörden immer noch relativ schwer gegen diese Banden vorzugehen, obwohl im Laufe der letzten Jahre die Strafverfolgung gegen solche Machenschaften vorangetrieben worden sind. Das zuständige Frankfurter Polizeirevier im Bahnhofsviertel bleibt meistens zweiter Sieger. Meistens werden vorübergehende Platzverweise ausgesprochen, die das Problem auf Dauer nicht lösen können. Obwohl viele Verdächtige festgestellt werden können, bleibt die Strafverfolgung in den meisten Fällen auf der Strecke, da offensichtlich geschädigte Personen den Weg des Strafverfahrens scheuen und nicht bereit sind vor der Polizei anzeige zu erstatten.

 


1.8 Abschlussvermerk

 

Die oben aufgezeigten Gefahren in Bezug sollte jeden Zuschauer des Spiels auf die möglichen Gefahren des Hütchenspiels aufmerksam machen. Man verspielt nicht nur sein Bargeld, sondern fällt auf eine bandenmäßige Struktur herein. Jeder sollte bemerkt haben, dass es keine Chance gibt einen Gewinn einzufahren. Sieger ist und bleibt der Hütchenspieler.


1.9 Tipps und Ratschläge

 

 - Finger weg vom Hütchenspiel - man kann nur verlieren!

 - Vorsicht! - Scheinbare Zuschauer sind Komplizen die zum mitspielen animieren!

 - Polizei informieren! Sind sie Geschädigter oder haben sie Informationen zu Hütchenspielern

   teilen sie es der nächsten Polizeidienststelle mit!

 

 

Quellenangaben:

Verschiedenste Informationsquellen. Internetlexikon wikipedia.de., Internetlink zaubermike.de. (Für den Inhalt der weiterführenden Internetlinks wird vom Webmaster keine Haftung übernommen. Verantwortlichkeiten obliegen dem jeweiligen Inhaber der Website. Rechtsansprüche werden somit ausgeschlossen). Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich!