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KUNO - Sperrdienst

aktualisiert am 03. Januar 2008  

 

KUNO ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.

Die Kontodaten werden zur Sperrung an die, dem KUNO Sperrdienst angeschlossenen Unternehmen weitergeleitet. Obwohl das System KUNO bereits seit einiger Zeit in betrieb ist, nehmen noch nicht alle Unternehmen an diesem teil.
KUNO ist eine weitere Hilfe zur Kartensicherheit und versteht sich als solcher. Um einen Missbrauch der EC - Karten auszuschließen ist der Verlust von EC - Karten auch

ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse anzuzeigen, damit weitere Schritte eingeleitet werden können. Zusätzlich empfiehlt es sich die Kontoauszüge zu kontrollieren. Eine missbräuchliche Nutzung ihrer EC - Karte kann aber dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

 

Inhalt:

 

1. Was ist der KUNO Sperrdienst?
2. Warum ein weiteres Sperrsystem wie KUNO?
3. Die Entstehung von KUNO?
4. Wie funktioniert KUNO?
5. Weitere Informationen

1. Was ist der KUNO - Sperrdienst?

KUNO ist die Abkürzung für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen. Dies ist ein Projekt des Retail Institute  (EHI) in Kooperation mit der deutschen Polizei und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE).

2. Warum ein weiteres Sperrsystem wie KUNO?

KUNO wurde entwickelt, um Zahlungen per Karte, insbesondere solche mit Karte plus Unterschrift im sog. EC - Lastschriftverfahren, sicherer zu machen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Einzelhandels und deren Netzbetreibern über einen zentralen Sperrdienst mit einer zentralen Sperrdatei. Mit dem Aufbau, der Pflege und der Weiterentwicklung dieser Sperrdatei wurde das Retail Institute  (EHI) in Kooperation mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels beauftragt. KUNO soll eine weitere Hilfe darstellen, um den Schaden durch den Betrug beim Einkauf mit der Debit - Karte per Lastschrift einzudämmen.

3. Die Entstehung von KUNO?

Die Polizeiliche Kriminalstatik hat in den letzten Jahren einen drastischen Anstieg der Fallzahlen im Debit Kartengebrauch registriert. Eine weitere Steigerung der Kriminalität musste ausgeschlossen oder zumindest erschwert werden. Das System wurde zuerst im August 2001 in der Polizeidirektion Dresden eingeführt. Dort konnte der Kartenmissbrauch im unterschriftsbasierten EC - Lastschriftverfahren innerhalb eines Jahres um über 80 % gesenkt werden. Aufgrund dieser überzeugenden Erfolge im Kampf um den Missbrauch von Debit Karten im Lastschriftverfahren haben sich im Laufe der Zeit immer mehr Bundesländer angeschlossen. Ziel ist die flächendeckende Einführung und Umsetzung dieser Maßnahme. Eine bundesweite Einführung scheiterte jedoch anfänglich an Vorbehalten in die Sicherheit der Kartenzahlung mit Unterschrift. Nach Gesprächen zwischen dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) und der Innenministerkonferenz der Bundesländer konnte man sich jedoch auf eine bundesweite Einführung einigen. Auf der Innenministerkonferenz im Jahre 2005 haben dann die restlichen Länder dem Beschluss zugestimmt. Der anerkannte Partner und die einfache technische Realisierung des System waren ausschlaggebend für die stetige Weiterentwicklung.

4. Wie funktioniert das System KUNO?

Das KUNO System  wird von Polizeidienststellen aller Bundesländer mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle/- Verluste gefüllt, um den Einsatz dieser Karten in angeschlossenen Unternehmen vor allem des Einzelhandels zeitnah zu verhindern. Zu diesem Zweck werden ausschließlich Bankdaten (Bankleitzahl, Kontonummer und, falls bekannt - Kartenfolgenummer* ) an die KUNO - Sperrdatei gemeldet und von dieser an

Betreiber des Lastschriftverfahrens weitergeleitet. Von der Polizeidienststelle erhalten die Anzeigenden bei der Meldung Informationen, ob diese Daten in das KUNO - Sperrsystem weitergeleitet wurden. Das Konto des Anzeigenden ist dann bei diesen Unternehmen gesperrt.

Durch Nachmeldung der sog. Kartenfolgenummer, über die ein Merkblatt informiert, das der Anzeigende bei der Polizeidienststelle erhält, wird die Kontensperre in eine Kartensperre umgewandelt, so dass der Einsatz anderer oder später neu ausgestellter Karten, die an das Konto gebunden sind, ermöglicht wird. Bei Sperrung der EC - Karte ohne Kartenfolgenummer ist das gesamte Konto bis zu 14 Tage gesperrt. Es empfiehlt sich somit die Kartenfolgenummer auch im Nachgang zumelden. Dies kann man über die Polizei oder unkompliziert selber im Internet veranlassen. Somit ist der weitere Zugriff auf das eigen Konto gewährleistet und es ist ausschließlich die Karte gesperrt. Eine neu beantragte Karte kann wieder eingesetzt werden. Die Kartenfolgenummer kann man z.B. aus Kontoauszügen oder Belegen entnehmen (siehe Bild oben*)

Der Anzeigende ist in jedem Fall zusätzlich verpflichtet, den Diebstahl/Verlust der Karte unverzüglich bei seinem kontoführenden Kreditinstitut zu melden, damit die Karte auch für Verfügungen an Geldausgabeautomaten oder für Zahlungsverfahren mit Einsatz der Geheimnummer (Electronic Cash) gesperrt werden kann.

Das heißt, wenn man die Kartennachmeldung vornimmt, entsteht aus der Kontosperrung eine Kartensperrung der entsprechenden EC - Karte.

5. Weitere Informationen!

www.kuno-sperrdienst.de


 

Ihre Meinung zählt! Was haben sie für Erfahrungen mit dem Sperren von EC - Karten, insbesondere dem Sperrdienst KUNO? Schreiben sie uns eine E-Mail! Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. In Zusammenarbeit mit dem Retail Institute  (EHI) leiten wir diese Daten gerne weiter, um so ggf. Verbesserungen des Systems zu ermöglichen

Quellenangaben:

Die Informationen wurden vom Sperrdienst KUNO aus dem Internet, dem Onlinelexikon Wikipedia und eigenen Recherchen entnommen. Eine Gewähr für Links, Richtigkeit und Vollständigkeit wird seitens dem Webmaster nicht übernommen. Bei dem Internetauftritt handelt es sich um eine Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder somit um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich!