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aktualisiert am 26. Januar 2008 |
Kinder als Taschendiebe |
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Britische Polizei befreit rumänische "Klaukinder"
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Bei Razzien haben Polizisten in Großbritannien
aus Rumänien eingeschleuste und als Diebe missbrauchte Kinder
befreit. 24 Erwachsene sowie zehn Kinder seien dabei in Gewahrsam
genommen worden, berichteten britische Medien Die Kinder seien
unter erbärmlichen Verhältnissen in heruntergekommenen Häusern am
westlichen Stadtrand von London untergebracht gewesen. Experten
schätzen, dass seit der EU-Erweiterung hunderte osteuropäische
Kinder nach Großbritannien und in andere Industriestaaten
geschleust wurden, um als Diebe oder Helfer bei Diebstählen zu
dienen. |
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Kinder wurden zum
Stehlen gezwungen |
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Österreich: Die Wiener Polizei hat eine
Taschendiebstahlbande festgenommen. Die aus Bulgarien stammenden
Kinder mussten ca. 2.000 Euro pro Tag an die Hintermänner
abliefern.
Einer
organisierten Bande, die in Wien (Österreich) Kinder aus Bosnien
immer wieder zum Taschendiebstahl gezwungen hatte, hat die Polizei
nach langen Ermittlungen festnehmen können. Vier Bandenmitglieder
wurden festgenommen, weitere 30 Verdächtige angezeigt. Die
Behörden wollen nun mit einem früheren Einschalten der Fürsorge
die Lücke im Asylverfahrensgesetz schließen. Seit 2004 war das
Problem der Kinderbanden, die verstärkt in der Wiener U-Bahnen
Taschendiebstähle begehen, bei der Wiener Polizei bekannt. Anfang
2006 nahmen die Fallzahlen noch mal drastisch zu. Seit dem
Frühjahr waren rund 50 Kinder immer wieder nach Taschendiebstählen
aufgefallen. Beim weiteren Vorgehen war die Polizei aber relativ
hilflos. Die Kinder waren alle unter 14 Jahre alt und hatten
gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten aufrechte Asylverfahren
laufen. Nachdem Kinder von der Polizei aufgegriffen worden, wurde
sie nach kurzer Zeit von den Erziehungsberichtigen abgeholt. Die
Beamten hatten keine andere Möglichkeit, als die Kinder zu
übergeben. Mit dem Ferienbeginn waren die Kinder bereits ab den
frühen Morgenstunden in den Wiener U-Bahnen unterwegs. Als die
Polizei dies registrierte, verstärkte sie ihre Kontrollen und zog
die jungen Kriminellen manchmal bereits vorbeugend aus dem
Verkehr. So sorgte sie für einen empfindlichen Umsatzrückgang bei
den Hintermännern. Die Hintermänner wurden offensichtlich nervös.
Nachdem die Polizei an einem Tag neun Kinder bei
Taschendiebstählen aufgegriffen hatten, wurden nur zwei der neun
Kinder von den Erziehungsberichtigten abgeholt. Die Hintermänner,
ein Mann, dessen Lebensgefährtin und zwei Söhne -, die bereits
observiert wurden, trafen sich zu einem "Kriegsrat" und dürften
wohl beschlossen haben, sich abzusetzen. Die Polizei verfolgte die
Verdächtigen und nahm sie schließlich in Niederösterreich fest.
Bei den Personen wurde ein Sparbuch mit 32.000 Euro sichergestellt
und mehrere Autoschlüssel für Luxusautos, darunter auch ein
Porsche 911 F im Wert von 171.000 Euro. 30 Verdächtige, die für
sich und die Kinder Asyl beantragt hatten, wurden angezeigt. Von
den vier Festgenommenen war nur die Lebensgefährtin bosnische
Staatsbürgerin. Die Männer stammen zwar aus dem Land, haben aber
italienische und französische Pässe.
Während der
polizeilichen Ermittlungen erfuhren die Beamten erschütternde
Details: Die Kinder, die entweder Verwandte der Täter oder für bis
zu 20.000 "eingekauft" worden sind, wurden bereits mit sechs
Jahren zum Stehlen ausgebildet. Es wurde verlangt, dass sie
zumindest 2.000 Euro am Tag von ihren Diebestouren abliefern.
Dass die Bande in Wien zu den aktivsten gezählt haben dürfte,
zeigt die tägliche Statistik. Seit dem Schlag gegen die Bande ist
die Zahl der Taschendiebstähle in der Wiener U-Bahn stark
zurückgegangen.
Die sieben Kinder, die nicht von Mitgliedern der Bande abgeholt
wurden, sind bei der Jugendwohlfahrt untergekommen. Mit dem
früheren Einschalten der Behörden und einem schnellen Verfahren
gegen die Erziehungsberechtigten wegen Vernachlässigung der
Aufsichtspflicht soll dem Problem künftig offensiver begegnen.
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12-jähriger Junge als Taschendieb in Deutschland unterwegs |
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In der niedersächsischen Landeshauptstadt
Hannover wurde am 22.10.2004 ein 12-jähriger Junge in den
Mittagsstunden von der Polizei als Taschendieb festgestellt. Eine
junge Frau konnte den jungen bei einem Versuch, eine ältere Frau
zu bestehlen, genau beobachten. Der junge Dieb konnte jedoch
vorerst entkommen, bis er um 12:05 Uhr bis zum Eintreffen der
Polizei von einem Passanten gestellt und festgehalten werden
konnte. Der kleine Junge, italienischer Herkunft, wurde nach
seiner Festnahme im Beisein eines Dolmetschers zur Sache befragt
und gab zudem zwei weitere Taschendiebstähle zu, die er an diesem
Tag in Hannover begangen haben will. Die eingesetzten Beamten
wurden anschließend Zeugen seiner Fingerfertigkeit, nachdem er
seine Tricks der Polizei aufzeigte. Die Eltern des kleinen
Langfinger sollen sich in Italien aufhalten, sodass er der
Clearingstelle in Hannover übergeben werden musste. Jedoch
äußerste der kleine Dieb, dass er nicht weiter in Hannover auf
Diebestour gehen will - nachdem er von der Clearingstelle
entkommen sei wolle er sich in die nächste Stadt begeben.
Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass der junge bereits in der
selben Woche in Berlin und Hamburg als Taschendieb in Erscheinung
getreten ist.
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Phänomen Klaukinder |
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Wenn Medien über Taschendiebe berichten, wird
man häufig mit Begriffen, wie "kleine Diebe" oder "Klaukinder" konfrontiert. Aber was beuteten diese
Begriffe, wo kommen die kleinen Diebe her, sind sie organisiert und wieso
klauen sie? Auf diese und andere Fragen möchte ich Ihnen hier Antworten
geben.
Als "Klaukinder" werden tatsächlich strafunmündige Kinder unter 14
Jahren oder Jugendliche bezeichnet, die den Entschluss zum Taschendiebstahl
nicht selbst haben, sondern von Erwachsenen zum Diebstahl angestiftet
werden. Dabei spielt das Alter der "Klaukinder" eine entscheidende
Rolle. Die Tatsache, dass Minderjährige (unter 14 Jahre) schuldunfähig sind,
machen sich die Bandenbosse zunutze.
Bei den Erwachsenen Personen handelt es sich hauptsächlich um Landsleute,
die als Bandesbosse fungieren. Die kleinen Diebe finden ihren Platz in
straff organisierten Tätergruppen. Polizeilich spricht man hier von der
"Organisierten Kriminalität".
Die "Klaukinder" stammen aus osteuropäischen Ländern, wo wirtschaftliche
Missstände und Armut herrschen. Überwiegend stammen die "Klaukinder" aus
rumänischen Gebieten und Städten wie Bukarest, Iasi, Moldawien, Suceava,
Neamti, Focsani. Außerdem agieren in der Bundesrepublik "Klaukinder"
aus bosnischen Kriegsgebieten und Angehörige der Roma (Zigeuner). im
Gegensatz zu den rumänischen Kindern, leben Die "Klaukinder" der Roma, mit
ihren Familien zusammen. Es war festzustellen, dass die Roma -Familien
ähnlich strukturiert sind, wie die rumänischen Banden, jedoch ist hier
überwiegend die Familienzugehörigkeit gegeben. Aufgrund der
unterschiedlichen Zusammensetzung der "Klaubanden" wird gesondert auf das
Problem der Roma- Familien eingegangen.
Die Kinder erlernen ihr "Handwerk" teilweise von ihren Eltern, oder sie
werden in so genannten Diebesschulen in die Kunst des Taschendiebstahls
eingewiesen. In den Diebesschulen werden den Kindern die Tricks und Kniffe
beigebracht, die sie zum heimlichen Stehlen brauchen. Ferner werden sie in
den Schulen darauf trainiert, wie man sich bei polizeilichen Festnahmen nach
einem Taschendiebstahl verhält und wie man seine wahre Identität vor den
Behörden verschleiert.
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der fehlenden
Zukunftsperspektive in ihren Heimatländern werden die Kinder von ihren
Familien nach Deutschland verkauft oder "vermietet". Es sind Fälle
bekannt, wo die "Klaukinder" von den Bandesbossen (sog. Patrone) von den
Eltern für wenig Geld (250 €- 500 €) abgekauft werden. Zudem wurde bekannt,
dass die Erziehungsberichtigten Naturalien in Form Lebensmitteln, Tieren
oder Alkohol als Gegenleistung zu ihren Kindern erhalten haben. Die kleinen
Diebe verlassen teilweise, mit Wissen der Erziehungsberichtigten, freiwillig
ihre Heimatländer, um so für ihre Patrone als Taschendieb zu arbeiten. Das
Oberhaupt einer Bande von zwei bis zehn "Klaukindern" bildet der Patrone,
der die Kinder in seinem zugewiesenen Bereich zum stehlen schickt. Die
einzelnen Banden haben einen losen Kontakt, den man auch als "Bandenring"
bezeichnen kann. Hierbei kann sich die Zusammensetzung einer Bande im Laufe
der Zeit verändern.
Die "Klaukinder" haben ein hohes Arbeitssoll zu erfüllen. Oft bekommen die
Kinder die Vorgabe nicht unter einem gewissen Betrag zurückzukommen, was
auch die Diebeszüge der kleinen Diebe untermauern würde. Man geht davon aus,
dass pro Kind 300-800 Euro pro Tag erbeutet werden muss. Werden die Vorgaben
der Patrone nicht eingehalten, haben die Kinder mit Strafen zu rechnen. Die
Kinder werden für einige Zeit von der restlichen Gruppe isoliert und durch
Prügel und Schläge gemaßregelt. Die jungen Diebe werden in Gruppen von zwei
bis drei Personen an stark frequentierten Bereichen ausgesetzt, um so ihren
Beutezug durch die Taschen ihrer Opfer zu beginnen.
Die hier auftretenden "Klaukinder" sind aufgrund ihrer Herkunft meist im
Gegensatz zu den meisten deutschen Kindern nicht blondhaarig, sondern
dunkelhaarig. Um nicht aufzufallen und in der Masse unterzutauchen müssen
sich die jungen Diebe dem "typischen" Aussehen der meisten Kinder anpassen.
In diesem Zusammenhang werden den Kindern die Harre blond gefärbt.
Hauptsächlich werden sie illegal über die "Grüne Grenze" aus dem
angrenzenden Polen oder Tschechien in die Bundesrepublik Deutschland
eingeschleust, wo sie dann in ihre zukünftigen Städte verbracht werden.
Bevor die "Klaukinder" in die Bundesrepublik kommen, werden ihnen an der
deutschen Grenze ihre Identitätspapiere abgenommen, und in angrenzenden
Städten Polens oder Tschechiens deponiert. Den kleinen Dieben werden neue
Identitäten zugeordnet, mit denen sie sich bei der Erstaufnahmestelle oder
anderen behördlichen Einrichtungen auszuweisen haben. Oft kommt es vor, dass
die "Klaukinder" mehrere Identitäten im Laufe ihres Aufenthalts in der
Bundesrepublik angeben. Die wahre Identität bleibt meist verborgen. Um die
Existenz der hier eingereisten Personen zu ermitteln, werden in einigen
Städten Personenfeststellungsverfahren eingeleitet, die aber meist ohne
Ergebnis bleiben, da in den osteuropäischen Ländern nur begrenzt
personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden.
Illegal einreisende Kinder und Jugendlichen beantragen bei der ersten
behördlichen oder polizeilichen Feststellung Asyl, und geben die frei
erfundenen Personendaten an. Viele gehen aber auch zu den
Erstaufnahmeeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, da sie
wissen, dass sie nicht abgeschoben werden können. Ihnen ist klar, dass sie
so weniger Probleme mit der Polizei bekommen, wenn sie einen schriftlichen
Nachweis besitzen, der das Erscheinen bei einer Aufnahmeeinrichtung oder
Ausländeramt dokumentiert, denn nur so bekommen sie eine meldefähige Adresse
in einem Wohnheim für minderjährige Flüchtlinge. Der Grund für das
Erscheinen bei einer Aufnahmeeinrichtung ist leicht zu erklären. Wenn die
jungen Diebe das erste Mal von der Polizei nach einer Straftat aufgegriffen
werden, hilft ihnen der feste Wohnsitz . Die aufgegriffenen Kinder werden
von der Polizei zum Wohnheim verbracht, aus dem die Kinder schnell wieder
verschwinden können.
Um den Status eines Minderjährigen zu besitzen machen sich viele
"Klaukinder" bei der ersten Personenangabe bei einer Aufnahmeeinrichtung,
Ausländeramt oder bei der Polizei jünger. Die angegebenen Geburtsdaten
weichen meist um mehrere Jahre vom tatsächlichen Alter ab. Nur unter
kostenaufwendigen Maßnahmen ist es möglich das genaue Alter zu bestimmen.
Aufgrund der hohen Kosten wird aber meist auf eine Altersbestimmung
abgesehen.
Die kleinen Diebe sind zwar unter der Heimanschrift gemeldet, halten sich
aber dort nur nach Aufgriffen der Polizei kurzfristig auf. Die "Klaukinder"
werden in konspirativen Wohnungen der Bandenbosse (Patrone) untergebracht,
von wo sie dann ihre "Geschäfte" aufnehmen.
Sowohl Strafunmündigkeit als auch der illegale Aufenthaltsstatus sind
hauptsächliche Gründe dafür, das Behörden wie Polizei und Justiz zunächst
keine Handhabe über die Minderjährigen erlangen können.
Aber nicht allen deutschen Städten sind die kleinen Diebe zu finden.
Überwiegend finden die "Klaukinder" in Großstädten ihre neue Heimat, wo
viele Menschen auf engsten Raum zusammenkommen. Dort werden sie dann in
Touristengebiete, Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und
Innenstädten auf die Straße zum klauen geschickt. In den Ballungsgebieten
wie Köln, Berlin, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf treten die meist
rumänischen Banden vermehrt auf, wobei das näher Umland auch in Betracht
kommt.
Gerade Berlin gilt als Dreh- und Angelpunkt der rumänischen Diebesbanden.
Berlin ist geographisch gesehen von osteuropäischer Seite aus die erste
Großstadt in Deutschland und somit schnell erreichbar und zumindest
vorläufiger Anlaufpunkt nach einer illegalen Einreise in das Bundesgebiet.
Berlin bietet als Großstadt eine gewisse Anonymität und zum anderen halten
sich dort bereits Landsleute auf, die als Vermittler oder Ansprechpartner
dienen können. Die Vermittler können zudem die vorläufige Unterbringung und
Versorgung regeln, bevor die "Klaukinder" dann in ausgewählte Gebiete
verbracht werden.
Aufgrund der ansteigenden Fallzahlen im Bereich der Taschen- und
Trickdiebstahlkriminalität von den so genannten "Klaukindern", wurden
in den o.g. Großstädten spezielle Einheiten zur Bekämpfung
dieser Tätergruppe gebildet. Man geht davon aus, das ca. 200- 300
"Klaukinder" in Deutschland bandenmäßig organisiert sind.
Hierbei ist festzuhalten, dass die Dunkelziffer der agierenden "Klaukinder"
in der Bundesrepublik schwer ermittelt werden kann. Die Banden sind sehr
reisefreudig und treten auch in anderen Ländern Europas auf. Somit besteht
ein reger "Austausch" der "Klaukinder".
Aufgrund polizeilicher Statistiken wird bei dem Verhältnis zwischen Jungen
und Mädchen davon ausgegangen, dass ca. 20% Mädchen und 80% Jungen als
"Klaukinder" in Deutschland auftreten. Gründe für das Missverhältnis
zwischen beiden Geschlechtern konnte nicht festgestellt werden.
Die in den Großstädten entstandenen Spezialeinheiten zur Bekämpfung der
Taschen- und Trickdiebstahlskriminalität der "Klaukinder" konnten zahlreiche
Bandenmitglieder aufspüren und dingfest gemacht werden. Teilweise konnten
ganze Bandenringe aufgedeckt und der Justiz zugeführt werden. Einige
Bandenbosse wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Zerschlagung
der Diebesbanden führte dazu, dass sich andere Banden vermehrt ins nähere
Ausland absetzten, um sich der Handhabe der deutschen Justiz zu entziehen.
Das ist jedoch nur kurzfristig als Verdrängungseffekt zu bewerten, da viele
Banden nach einiger Zeit wieder in das Bundesgebiet einreisen. Somit muss
davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig andere
"Klaukinder" ihr Unwesen in der Bundesrepublik
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trieben werden. |
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Kinder im
Fadenkreuz der STA |
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Verletzung der
Fürsorge- und Erziehungspflicht gem. §171 StGB |
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Gesetzsauszug zu § 171 StGB:
Wer seine Fürsorge- und
Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren gröblich verletzt
und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner
körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden
oder einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution
nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Gesetzeserläuterung zu §
171 StGB:
Der §
171 StGB schützt die ungestörte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
unter 16 Jahren. Die Tat ist ein konkretes Gefährdungsdelikt, wobei der
Eintritt einer nachweisbaren Fehlentwicklung jedoch nicht erforderlich ist.
Fürsorge- und Erziehungspersonen:
1.Eltern, Vormünder aus dem Bürgerlichen
Gesetzbuch
2.Pflegeeltern aus Verträgen
3.Sozialarbeiter des Jugendamtes aus dem
öffentlichen rechtlichen Aufgabenbereich
4.Heimleiter und Veranstalter von
Ferienlager
5.Wohnungseigentümer durch Aufnahme von
Kindern in eine Wohngemeinschaft, nicht aber Personen, denen der Jugendliche unter 16 Jahren bzw. Kinder nur
vorübergehend anvertraut ist.
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Strafverfahren
gem. § 171 StGB: |
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Anlässlich der o.g.
Problematik in Bezug auf "Klaukinder" entwickelte die Kriminalpolizei Köln
ein eigenes Konzept, dass auch auf andere Großstädte Deutschland ausgeweitet
werden könnte. Mehrere Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge-
und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB wurden eingeleitet.
Aufgrund steigenden Fallzahlen
im Bereich der Taschen- und Trickdiebstahlskriminalität, entwickelte die
Polizei Köln ein eigenes Konzept. Hauptsächlich wurden strafunmündige Kinder
und Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Trick- und
Taschendiebstählen festgestellt. Die Kinder kamen mit ihren jeweiligen
Familien als Kriegsflüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland, und
bereiten der hiesigen Polizei erhebliche Probleme. Aufgrund der oben
beschriebenen Problematik in Bezug auf die Strafunmündigkeit der
"Klaukinder" veranlasste die Kriminalpolizei Köln in Kooperation mit der
Staatsanwaltschaft mehrerer Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- und
Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB wurden gegen die Eltern der "Klaukinder"
eingeleitet.
Die
Einrichtung einer neuen Ermittlungskommission sollte folgende Ziele haben:
1.
Senkung der Fallzahlen
2.
Einleitung von Strafverfahren nach § 171
StGB gegen die Erziehungsberechtigten
3.
Aufdecken von Organisationsstrukturen
Die neue
eingerichtete Ermittlungskommission bestand aus einer wechselnden Anzahl von
Taschendiebstahlsachbearbeitern mit dem nötigen "know how", ausgerüstet mit
dem nötigen Equipment ihre Arbeit aufnahmen. Die Verfahren der gefassten
Taschendiebe wurden ausschließlich familienbezogen geführt und an die
Sondersachbearbeiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft weiter geleitet.
Die Eltern wurden nach jeder Tat ihrer "Klaukinder" benachrichtigt und über
den Sachverhalt aufgeklärt. Entsprechende Vordrucke zur Kenntnisnahme in
deutscher, sowie serbo- kroatischer Sprache mussten die Eltern per
Unterschrift oder Fingerabdruck quittieren. Im Bedarfsfall wurden auch
Tonbandaufzeichnungen in serbo- kroatischer und der Zigeunersprache
abgespielt. Bei Antreffen der "Klaukinder" an Deliktbrennpunkten, wurden sie
gem. geltender Rechtsgrundlagen in Gewahrsam genommen, zu den aktuellen und
zurückliegenden Straftaten befragt und anschließend den Eltern zeitnah
zugeführt. Wurden die Eltern nicht angetroffen, wurden die Kinder an die
zuständigen Kinderheime übergeben. Von jedem Täter wurde ein genaues Profil
erstellt, dass der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zur Kenntnis gereicht
wurde. Das erstellte Täterprofil beinhaltete u.a. den kriminellen Lebenslauf
und eine aktuelle Lichtbildmappe gleichformatiger Farbfotos. Nach jeder
Täterfeststellung wurden ausführliche Anhörungen ( teilweise mit
richterlicher Vernehmung) gefertigt, die regelmäßig zu Geständnissen führte.
Da die gefassten Kinder meistens nicht im Besitz jeweiliger Identitätspapiere
waren, wurden von entsprechenden Ärzten Altersgutachten zur Erstellung der
Strafmündigkeit erstellt. Unter Beachtung des Toleranzwertes ( 2 Jahre )
wurde das unterste Mindestalter übernommen, was in vielen Fällen die
Strafmündigkeit bei den Kindern feststellen ließ. In allen Fällen, in denen die Identität nicht
zweifelsfrei feststellbar war, wurden erkennungsdienstliche
Behandlungen durchgeführt. Die konsequent ED- Behandlungen
ermöglichten die Feststellung mehrerer Identitäten der Kinder, sodass doppelt
angelegte Kriminalakten vermieden worden. Die Ermittlungskommission stand im
engen Kontakt mit dem Ausländeramt, Jugendamt und dem Schulamt, die aufgrund
ihrer regelmäßigen Berichte eigene Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit
durchführten.
Wenn man die Einleitung der
jeweiligen Verfahren, durch Abgabe an die zuständige Staatsanwaltschaft
einleitet bzw. abgibt, muss ein Trennungsvermerk bei Sammelverfahren
gemacht werden, um so auf die Sammelverfahren wegen fortgesetzten
Taschendiebstahl hinzuweisen. Gleichzeitig muss in der gleichen Art bei den
Strafverfahren bezüglich der Eltern auf das Sammelverfahren hingewiesen
werden.
Oft
gerät in Vergessenheit, dass die kindlichen Intensivtäter auch als Opfer
anzusehen sind. Opfer von Straftaten, begangen durch ihre Eltern, wie
Verletzung der Führsorge- und Erziehungspflicht, mittelbare Täterschaft und
fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.
Wenn
Jugendliche mehrfach durch Taschendiebstähle polizeilich in Erscheinung
traten, und wenn die Prognosen auf weitere Begehung von Straftaten
schließen, werden gegen diese Kinder Sammelverfahren wegen fortgesetzten,
gewerbsmäßigen Taschendiebstahl eingeleitet.
Gleichzeitig werden gegen die Erziehungsberichtigten der Kinder und
Jugendlichen unter 16 Jahren Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- und
Erziehungspflicht gem. § 171 StGB.
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Begriffsbestimmung zum o.g.
Paragraphen 171 StGB: |
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Führsorgepflicht:
Die
Führsorgepflicht ist in erster Linie eine Schutzpflicht. Sie geht daher vor
allem dahin, die gesunde körperliche Entwicklung des Kindes zu
gewährleisten. Im Regelfall wird also erst eine Mehrzahl von
Handlungen längere Zeit und ggf. systematisch betrieben, den gröblichen Verstoß ergeben. Eine einmalige Verletzung kann bereits gröblich
sein, wenn sie besonders schwerwiegend ist.
Erziehungspflicht:
Die
Erziehungspflicht beinhaltet die Anleitung des Kindes in seiner
körperlichen und seelischen Entwicklung.
Täterschaft:
In der Regel gehören die
Eltern zum Täterkreis, oder die/der tatsächlich Schutzbefohlene in diesem
Moment. Wenn die Kinder nach einem Taschendiebstahl (oder anderen
Straftaten) gefasst werden und die Polizei Maßnahmen gegen die Kinder
trifft, hat die Polizei die faktische Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern,
sie den Erziehungsberichten zuzuführen. Werden die Eltern nicht angetroffen
müssen die Kinder in das zuständige Jugendamt oder Kinderheim verbracht
werden.
Gröbliche
Pflichtverletzung:
Die Annahme setzt eine
objektiv und subjektiv schwerwiegende Handlung der Schutzbefohlenen Personen
voraus.
Subjektiv
schwerwiegende Handlungen:
Subjektive schwerwiegende
Handlungen werden vorgenommen, wenn ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit
durch die Fürsorgeberechtigten herrscht.
Objektiv schwerwiegende
Pflichtverletzung:
Objektiv
schwerwiegende Handlungen müssen dazu führen, dass das Kind in seiner
körperliche oder psychische Entwicklung beeinträchtigt wird. Dazu
gehören insbesondere:
Begriffsbestimmungen „Gefährdung der körperlichen Entwicklung“ :
-
schlechte hygienische Bedingen
-
Mängel am Gesundheitszustand
-
Mängel an der Bekleidung
-
Mängel
hinsichtlich der Wohnverhältnisse
Begriffbestimmungen „Gefährdung der psychischen Entwicklung“ :
-
Dauerndes Alleinsein in der Wohnung
-
Drängen zum Betteln
-
Schlechte Vorbildfunktion
-
Unmöglichmachen des regelmäßigen Schulbesuches
Krimineller
Lebenswandel:
Einen
kriminellen Lebenswandel zu führen bedeutet, wenn das Kind oder bei dem noch
nicht 16 jährigen Jugendlichen durch die Pflichtverletzung ein hang
entwickelt wird, nicht nur unerhebliche Straftaten zu begehen, z.B. wenn der
Schutzbefohlene sich häufig in Diebesbanden aufhält.
Ermittlungsergebnisse:
Die o.g. Ziele der
Ermittlungskommission konnten realisiert werden und führten zu einer
drastischen Senkung der Fallzahlen. Es konnte eine Vielzahl von
Intensivtäter ermittelt werden. Zudem wurden mehrere Strafverfahren gegen
die Erziehungsberechtigten gemäß § 171 StGB eingeleitet oder sogar vollstreckt.
Bislang konnten mehrere Intensivtäter und Erziehungsberechtigte
rechtskräftig verurteilt werden.
Abschlussvermerk:
Aufgrund der eingeleiteten
Ermittlungsverfahren gegen die Intensivtäter und deren
Erziehungsberechtigten muss von einem Verdrängungseffekt in angrenzende
Großstädte ausgegangen werden. Eine gute Zusammenarbeit der
polizeilichen Ermittlungsbehörden
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vorausgesetzt, wird die
Abwanderung in andere Städte nur von kurzer Dauer sein. |
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Unterscheidung der
jungen Diebe |
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Bei der Betrachtung der
unterschiedlichen Strukturen muss
festgestellt werden, dass die jugoslawischen
"Taschendiebstahlsfamilien" keinerlei Organisationsstrukturen aufweisen
konnten. Die jugoslawischen Kriegsflüchtlingskinder werden zwar
von ihren Erziehungsberechtigten zum Taschendiebstahl angehalten aber
nicht wie die "Klaukinder" zum Trick- und Taschendiebstahl
gezwungen. Die Kinder der Familien werden durch ihre
größeren Geschwister in die Kunst des Diebstahls
eingewiesen, müssen aber keinen festen
Geldbetrag, wie die rumänischen "Klaukinder",
erbeuten. Ob die Erziehungsberechtigten vom Taschendiebstahl
profitieren konnte nicht festgestellt werden, jedoch muss von
einer Abgabe der Beute mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen
werden. Die Abgabe wird für die kinderreichen Familien
benötigt, um Kleidung oder Nahrung zu erwerben. Des Weiteren
müssen für die weiblichen Kinder Entgelte zur Vermählung nach
"Zigeunerart" gesammelt werden. Hinsichtlich der ethnischen Zugehörigkeit
gaben die Erziehungsberechtigten und auch Kinder getrennt von einander an,
keine Sinti oder Roma zu sein. |
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Quellenangaben:
Diplomarbeit von A. Grez "Klaukinder - rumänische Flüchtlinge und Angebote
der Jugendhilfe. Zeitschrift, der Kriminalist (Februar 2003). Gesetzestexte
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