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  aktualisiert am 26. Januar 2008

Kinder als Taschendiebe

 

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Britische Polizei befreit rumänische "Klaukinder"

Bei Razzien haben Polizisten in Großbritannien aus Rumänien eingeschleuste und als Diebe missbrauchte Kinder befreit. 24 Erwachsene sowie zehn Kinder seien dabei in Gewahrsam genommen worden, berichteten britische Medien Die Kinder seien unter erbärmlichen Verhältnissen in heruntergekommenen Häusern am westlichen Stadtrand von London untergebracht gewesen. Experten schätzen, dass seit der EU-Erweiterung hunderte osteuropäische Kinder nach Großbritannien und in andere Industriestaaten geschleust wurden, um als Diebe oder Helfer bei Diebstählen zu dienen.


Kinder wurden zum Stehlen gezwungen

Österreich: Die Wiener Polizei hat eine Taschendiebstahlbande festgenommen. Die aus Bulgarien stammenden Kinder mussten ca. 2.000 Euro pro Tag an die Hintermänner abliefern

 

Einer organisierten Bande, die in Wien (Österreich) Kinder aus Bosnien immer wieder zum Taschendiebstahl gezwungen hatte, hat die Polizei nach langen Ermittlungen festnehmen können. Vier Bandenmitglieder wurden festgenommen, weitere 30 Verdächtige angezeigt. Die Behörden wollen nun mit einem früheren Einschalten der Fürsorge die Lücke im Asylverfahrensgesetz schließen. Seit 2004 war das Problem der Kinderbanden, die verstärkt in der Wiener U-Bahnen Taschendiebstähle begehen, bei der Wiener Polizei bekannt. Anfang 2006 nahmen die Fallzahlen noch mal drastisch zu. Seit dem Frühjahr waren rund 50 Kinder immer wieder nach Taschendiebstählen aufgefallen. Beim weiteren Vorgehen war die Polizei aber relativ hilflos. Die Kinder waren alle unter 14 Jahre alt und hatten gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten aufrechte Asylverfahren laufen. Nachdem Kinder von der Polizei aufgegriffen worden, wurde sie nach kurzer Zeit von den Erziehungsberichtigen abgeholt. Die Beamten hatten keine andere Möglichkeit, als die Kinder zu übergeben. Mit dem Ferienbeginn waren die Kinder bereits ab den frühen Morgenstunden in den Wiener U-Bahnen unterwegs. Als die Polizei dies registrierte, verstärkte sie ihre Kontrollen und zog die jungen Kriminellen manchmal bereits vorbeugend aus dem Verkehr. So sorgte sie für einen empfindlichen Umsatzrückgang bei den Hintermännern. Die Hintermänner wurden offensichtlich nervös. Nachdem die Polizei an einem Tag neun Kinder bei Taschendiebstählen aufgegriffen hatten, wurden nur zwei der neun Kinder von den Erziehungsberichtigten abgeholt. Die Hintermänner, ein Mann, dessen Lebensgefährtin und zwei Söhne -, die bereits observiert wurden, trafen sich zu einem "Kriegsrat" und dürften wohl beschlossen haben, sich abzusetzen. Die Polizei verfolgte die Verdächtigen und nahm sie schließlich in Niederösterreich fest. Bei den Personen wurde ein Sparbuch mit 32.000 Euro sichergestellt und mehrere Autoschlüssel für Luxusautos, darunter auch ein Porsche 911 F im Wert von 171.000 Euro. 30 Verdächtige, die für sich und die Kinder Asyl beantragt hatten, wurden angezeigt. Von den vier Festgenommenen war nur die Lebensgefährtin bosnische Staatsbürgerin. Die Männer stammen zwar aus dem Land, haben aber italienische und französische Pässe.

 

Während der polizeilichen Ermittlungen erfuhren die Beamten erschütternde Details: Die Kinder, die entweder Verwandte der Täter oder für bis zu 20.000 "eingekauft" worden sind, wurden bereits mit sechs Jahren zum Stehlen ausgebildet. Es wurde verlangt, dass sie zumindest 2.000 Euro am Tag von ihren Diebestouren abliefern.
Dass die Bande in Wien zu den aktivsten gezählt haben dürfte, zeigt die tägliche Statistik. Seit dem Schlag gegen die Bande ist die Zahl der Taschendiebstähle in der Wiener U-Bahn stark zurückgegangen.

Die sieben Kinder, die nicht von Mitgliedern der Bande abgeholt wurden, sind bei  der Jugendwohlfahrt untergekommen. Mit dem früheren Einschalten der Behörden und einem schnellen Verfahren gegen die Erziehungsberechtigten wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht soll dem Problem künftig offensiver begegnen.


12-jähriger Junge als Taschendieb in Deutschland unterwegs

In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover wurde am 22.10.2004 ein 12-jähriger Junge in den Mittagsstunden von der Polizei als Taschendieb festgestellt. Eine junge Frau konnte den jungen bei einem Versuch, eine ältere Frau zu bestehlen, genau beobachten. Der junge Dieb konnte jedoch vorerst entkommen, bis er um 12:05 Uhr bis zum Eintreffen der Polizei von einem Passanten gestellt und festgehalten werden konnte. Der kleine Junge, italienischer Herkunft, wurde nach seiner Festnahme im Beisein eines Dolmetschers zur Sache befragt und gab zudem zwei weitere Taschendiebstähle zu, die er an diesem Tag in Hannover begangen haben will. Die eingesetzten Beamten wurden anschließend Zeugen seiner Fingerfertigkeit, nachdem er seine Tricks der Polizei aufzeigte. Die Eltern des kleinen Langfinger sollen sich in Italien aufhalten, sodass er der Clearingstelle in Hannover übergeben werden musste. Jedoch äußerste der kleine Dieb, dass er nicht weiter in Hannover auf Diebestour gehen will - nachdem er von der Clearingstelle entkommen sei wolle er sich in die nächste Stadt begeben. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass der junge bereits in der selben Woche in Berlin und Hamburg als Taschendieb in Erscheinung getreten ist.


Phänomen Klaukinder
 

Wenn  Medien über Taschendiebe berichten, wird man häufig mit Begriffen,  wie "kleine Diebe" oder "Klaukinder" konfrontiert. Aber was beuteten diese Begriffe, wo kommen die kleinen Diebe her, sind sie organisiert und wieso klauen sie? Auf diese und andere Fragen möchte ich Ihnen hier Antworten geben.

 

Als "Klaukinder" werden  tatsächlich strafunmündige Kinder unter 14 Jahren oder Jugendliche bezeichnet, die den Entschluss zum Taschendiebstahl nicht selbst haben, sondern von Erwachsenen zum Diebstahl angestiftet werden. Dabei spielt das Alter der "Klaukinder"  eine entscheidende Rolle. Die Tatsache, dass Minderjährige (unter 14 Jahre) schuldunfähig sind, machen sich die Bandenbosse zunutze.

 

Bei den Erwachsenen Personen handelt es sich hauptsächlich um Landsleute, die als Bandesbosse fungieren. Die kleinen Diebe finden ihren Platz in straff organisierten Tätergruppen. Polizeilich spricht man hier von der "Organisierten Kriminalität".

 

Die "Klaukinder" stammen aus osteuropäischen Ländern, wo wirtschaftliche Missstände und Armut herrschen. Überwiegend stammen die "Klaukinder" aus  rumänischen Gebieten und Städten wie Bukarest, Iasi, Moldawien, Suceava, Neamti, Focsani. Außerdem agieren in der Bundesrepublik  "Klaukinder" aus bosnischen Kriegsgebieten und Angehörige der Roma (Zigeuner). im Gegensatz zu den rumänischen Kindern, leben Die "Klaukinder" der Roma, mit ihren Familien zusammen. Es war festzustellen, dass die Roma -Familien ähnlich strukturiert sind, wie die rumänischen Banden, jedoch ist hier überwiegend die Familienzugehörigkeit gegeben. Aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der "Klaubanden" wird gesondert auf das Problem der Roma- Familien eingegangen.

 

Die Kinder erlernen ihr "Handwerk" teilweise von ihren Eltern, oder sie werden in so genannten Diebesschulen in die Kunst des Taschendiebstahls eingewiesen. In den Diebesschulen werden den Kindern die Tricks und Kniffe beigebracht, die sie zum heimlichen Stehlen brauchen. Ferner werden sie in den Schulen darauf trainiert, wie man sich bei polizeilichen Festnahmen nach einem Taschendiebstahl verhält und wie man seine wahre Identität vor den Behörden verschleiert.

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der fehlenden Zukunftsperspektive in ihren Heimatländern werden die Kinder von ihren Familien nach Deutschland verkauft oder "vermietet".  Es sind  Fälle bekannt, wo die "Klaukinder" von den Bandesbossen (sog. Patrone) von den Eltern für wenig Geld (250 €- 500 €) abgekauft werden. Zudem wurde bekannt, dass die Erziehungsberichtigten Naturalien in Form Lebensmitteln, Tieren oder Alkohol als Gegenleistung zu ihren Kindern erhalten haben. Die kleinen Diebe verlassen teilweise, mit Wissen der Erziehungsberichtigten, freiwillig ihre Heimatländer, um so für ihre Patrone als Taschendieb zu arbeiten. Das Oberhaupt einer Bande von zwei bis zehn "Klaukindern" bildet der Patrone, der die Kinder in seinem zugewiesenen Bereich zum stehlen schickt. Die einzelnen Banden haben einen losen Kontakt, den man auch als "Bandenring" bezeichnen kann. Hierbei kann sich die Zusammensetzung einer Bande im Laufe der Zeit verändern.

 

Die "Klaukinder" haben ein hohes Arbeitssoll zu erfüllen. Oft bekommen die Kinder die Vorgabe nicht unter einem gewissen Betrag zurückzukommen, was auch die Diebeszüge der kleinen Diebe untermauern würde. Man geht davon aus, dass pro Kind 300-800 Euro pro Tag erbeutet werden muss. Werden die Vorgaben der Patrone nicht eingehalten, haben die Kinder mit Strafen zu rechnen. Die Kinder werden für einige Zeit von der restlichen Gruppe isoliert und durch Prügel und Schläge gemaßregelt. Die jungen Diebe werden in Gruppen von zwei bis drei Personen an stark frequentierten Bereichen ausgesetzt, um so ihren Beutezug durch die Taschen ihrer Opfer zu beginnen.

 

Die hier auftretenden "Klaukinder" sind aufgrund ihrer Herkunft meist im Gegensatz zu den meisten deutschen Kindern nicht blondhaarig, sondern dunkelhaarig. Um nicht aufzufallen und in der Masse unterzutauchen müssen sich die jungen Diebe dem "typischen" Aussehen der meisten Kinder anpassen. In diesem Zusammenhang werden den Kindern die Harre blond gefärbt.

 

Hauptsächlich werden sie illegal über die "Grüne Grenze" aus dem angrenzenden Polen oder Tschechien in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust, wo sie dann in ihre zukünftigen Städte verbracht werden.

 

Bevor die "Klaukinder" in die Bundesrepublik kommen, werden ihnen an der deutschen Grenze ihre Identitätspapiere abgenommen, und in angrenzenden Städten Polens oder Tschechiens deponiert. Den kleinen Dieben werden neue Identitäten zugeordnet, mit denen sie sich bei der Erstaufnahmestelle oder anderen behördlichen Einrichtungen auszuweisen haben. Oft kommt es vor, dass die "Klaukinder" mehrere Identitäten im Laufe ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik angeben. Die wahre Identität bleibt meist verborgen. Um die Existenz der hier eingereisten Personen zu ermitteln, werden in einigen Städten Personenfeststellungsverfahren eingeleitet, die aber meist ohne Ergebnis bleiben, da in den osteuropäischen Ländern nur begrenzt personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden.

 

Illegal einreisende Kinder und Jugendlichen beantragen bei der ersten behördlichen oder polizeilichen Feststellung Asyl, und geben die frei erfundenen Personendaten an. Viele gehen aber auch zu den Erstaufnahmeeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, da sie wissen, dass sie nicht abgeschoben werden können. Ihnen ist klar, dass sie so weniger Probleme mit der Polizei bekommen, wenn sie einen schriftlichen Nachweis besitzen, der das Erscheinen bei einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausländeramt dokumentiert, denn nur so bekommen sie eine meldefähige Adresse in einem Wohnheim für minderjährige Flüchtlinge.  Der Grund für das Erscheinen bei einer Aufnahmeeinrichtung ist leicht zu erklären. Wenn die jungen Diebe das erste Mal von der Polizei nach einer Straftat aufgegriffen werden, hilft ihnen der feste Wohnsitz . Die aufgegriffenen Kinder werden von der Polizei zum Wohnheim verbracht, aus dem die Kinder schnell wieder verschwinden können.

 

Um den Status eines Minderjährigen zu besitzen machen sich viele "Klaukinder" bei der ersten Personenangabe bei einer Aufnahmeeinrichtung, Ausländeramt oder bei der Polizei jünger. Die angegebenen Geburtsdaten weichen meist um mehrere Jahre vom tatsächlichen Alter ab. Nur unter kostenaufwendigen Maßnahmen ist es möglich das genaue Alter zu bestimmen. Aufgrund der hohen Kosten wird aber meist auf eine Altersbestimmung abgesehen.

 

Die kleinen Diebe sind zwar unter der Heimanschrift gemeldet, halten sich aber dort nur nach Aufgriffen der Polizei kurzfristig auf. Die "Klaukinder" werden in konspirativen Wohnungen der Bandenbosse (Patrone) untergebracht, von wo sie dann ihre "Geschäfte" aufnehmen.

 

Sowohl Strafunmündigkeit als auch der illegale Aufenthaltsstatus sind hauptsächliche Gründe dafür, das Behörden wie Polizei und Justiz zunächst keine Handhabe über die Minderjährigen erlangen können.

 

Aber nicht allen deutschen Städten sind die kleinen Diebe zu finden. Überwiegend finden die "Klaukinder" in Großstädten ihre neue Heimat, wo viele Menschen auf engsten Raum zusammenkommen. Dort werden sie dann in Touristengebiete, Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und Innenstädten auf die Straße zum klauen geschickt. In den Ballungsgebieten wie Köln, Berlin, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf treten die meist rumänischen Banden vermehrt auf, wobei das näher Umland auch in Betracht kommt.

 

Gerade Berlin gilt als Dreh- und Angelpunkt der rumänischen Diebesbanden. Berlin ist geographisch gesehen von osteuropäischer Seite aus die erste Großstadt in Deutschland und somit schnell erreichbar und zumindest vorläufiger Anlaufpunkt nach einer illegalen Einreise in das Bundesgebiet. Berlin bietet als Großstadt eine gewisse Anonymität und zum anderen halten sich dort bereits Landsleute auf, die als Vermittler oder Ansprechpartner dienen können. Die Vermittler können zudem die vorläufige Unterbringung und Versorgung regeln, bevor die "Klaukinder" dann in ausgewählte Gebiete verbracht werden.

 

Aufgrund der ansteigenden Fallzahlen im Bereich der Taschen- und Trickdiebstahlkriminalität von den so genannten "Klaukindern", wurden  in den o.g. Großstädten  spezielle Einheiten zur Bekämpfung  dieser Tätergruppe gebildet. Man geht davon aus, das ca. 200- 300 "Klaukinder" in Deutschland   bandenmäßig organisiert sind. Hierbei ist festzuhalten, dass die Dunkelziffer der agierenden "Klaukinder" in der Bundesrepublik schwer ermittelt werden kann. Die Banden sind sehr reisefreudig und treten auch in anderen Ländern Europas auf. Somit besteht ein reger "Austausch" der "Klaukinder".

 

Aufgrund polizeilicher Statistiken wird bei dem Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen davon ausgegangen, dass ca. 20% Mädchen und 80% Jungen als "Klaukinder" in Deutschland auftreten. Gründe für das Missverhältnis zwischen beiden Geschlechtern konnte nicht festgestellt werden.

 

Die in den Großstädten entstandenen Spezialeinheiten zur Bekämpfung der Taschen- und Trickdiebstahlskriminalität der "Klaukinder" konnten zahlreiche Bandenmitglieder aufspüren und dingfest gemacht werden. Teilweise konnten ganze Bandenringe aufgedeckt und der Justiz zugeführt werden. Einige Bandenbosse wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Zerschlagung der Diebesbanden führte dazu, dass sich andere Banden vermehrt ins nähere Ausland absetzten, um sich der Handhabe der deutschen Justiz zu entziehen.

 

Das ist jedoch nur kurzfristig als Verdrängungseffekt zu bewerten, da viele Banden nach einiger Zeit wieder in das Bundesgebiet einreisen. Somit muss davon ausgegangen werden,  dass  auch  zukünftig  andere  "Klaukinder" ihr Unwesen  in  der  Bundesrepublik

trieben werden.
 
 

Kinder im Fadenkreuz der STA
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gem. §171 StGB

Gesetzsauszug zu § 171 StGB:

Wer seine Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden oder einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Gesetzeserläuterung zu § 171 StGB:

Der § 171 StGB schützt die ungestörte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Die Tat ist ein konkretes Gefährdungsdelikt, wobei der Eintritt einer nachweisbaren Fehlentwicklung jedoch nicht erforderlich ist.

 

Fürsorge- und Erziehungspersonen:

 

1.Eltern, Vormünder aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

 

2.Pflegeeltern aus Verträgen

 

3.Sozialarbeiter des Jugendamtes aus dem öffentlichen rechtlichen Aufgabenbereich

 

4.Heimleiter und Veranstalter von Ferienlager

 

5.Wohnungseigentümer durch Aufnahme von Kindern in eine Wohngemeinschaft, nicht aber Personen, denen der Jugendliche unter 16 Jahren bzw. Kinder nur vorübergehend anvertraut ist.

Strafverfahren gem. § 171 StGB:

Anlässlich der o.g. Problematik in Bezug auf "Klaukinder" entwickelte die Kriminalpolizei Köln ein eigenes Konzept, dass auch auf andere Großstädte Deutschland ausgeweitet werden könnte.  Mehrere Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB wurden eingeleitet.

 

Aufgrund steigenden Fallzahlen im Bereich der Taschen- und Trickdiebstahlskriminalität, entwickelte die Polizei Köln ein eigenes Konzept. Hauptsächlich wurden strafunmündige Kinder und Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Trick- und Taschendiebstählen festgestellt. Die Kinder kamen mit ihren jeweiligen Familien als Kriegsflüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland, und bereiten der hiesigen Polizei erhebliche Probleme. Aufgrund der oben beschriebenen Problematik in Bezug auf die Strafunmündigkeit der "Klaukinder" veranlasste die Kriminalpolizei Köln in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft mehrerer Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB wurden gegen die Eltern der "Klaukinder" eingeleitet.

 

Die Einrichtung einer neuen Ermittlungskommission sollte folgende Ziele haben:

 

1.     Senkung der Fallzahlen

 

2.     Einleitung von Strafverfahren nach § 171 StGB gegen die Erziehungsberechtigten

 

3.     Aufdecken von Organisationsstrukturen

 

Die neue eingerichtete Ermittlungskommission bestand aus einer wechselnden Anzahl von Taschendiebstahlsachbearbeitern mit dem nötigen "know how", ausgerüstet mit dem nötigen Equipment ihre Arbeit aufnahmen. Die Verfahren der gefassten Taschendiebe wurden ausschließlich familienbezogen geführt und an die Sondersachbearbeiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Die Eltern wurden nach jeder Tat ihrer "Klaukinder" benachrichtigt und über den Sachverhalt aufgeklärt. Entsprechende Vordrucke zur Kenntnisnahme in deutscher, sowie serbo- kroatischer Sprache mussten die Eltern per Unterschrift oder Fingerabdruck quittieren. Im Bedarfsfall wurden auch Tonbandaufzeichnungen in serbo- kroatischer und der Zigeunersprache abgespielt. Bei Antreffen der "Klaukinder" an Deliktbrennpunkten, wurden sie gem. geltender Rechtsgrundlagen in Gewahrsam genommen, zu den aktuellen und zurückliegenden Straftaten befragt und anschließend den Eltern zeitnah zugeführt. Wurden die Eltern nicht angetroffen, wurden die Kinder an die zuständigen Kinderheime übergeben. Von jedem Täter wurde ein genaues Profil erstellt, dass der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zur Kenntnis gereicht wurde. Das erstellte Täterprofil beinhaltete u.a. den kriminellen Lebenslauf und eine aktuelle Lichtbildmappe gleichformatiger Farbfotos. Nach jeder Täterfeststellung wurden ausführliche Anhörungen ( teilweise mit richterlicher Vernehmung) gefertigt, die regelmäßig zu Geständnissen führte. Da die gefassten Kinder meistens nicht im Besitz jeweiliger Identitätspapiere waren, wurden von entsprechenden Ärzten Altersgutachten zur Erstellung der Strafmündigkeit erstellt. Unter Beachtung des Toleranzwertes ( 2 Jahre ) wurde das unterste Mindestalter übernommen, was in vielen Fällen die Strafmündigkeit bei den Kindern feststellen ließ. In allen Fällen, in denen die Identität nicht zweifelsfrei feststellbar war, wurden  erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt.  Die  konsequent ED- Behandlungen ermöglichten die Feststellung mehrerer Identitäten der Kinder, sodass doppelt angelegte Kriminalakten vermieden worden. Die Ermittlungskommission stand im engen Kontakt mit dem Ausländeramt, Jugendamt und dem Schulamt, die aufgrund ihrer regelmäßigen Berichte eigene Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit durchführten.

 

Wenn man die Einleitung der jeweiligen Verfahren, durch Abgabe an die zuständige Staatsanwaltschaft einleitet bzw. abgibt, muss ein Trennungsvermerk bei Sammelverfahren  gemacht werden, um so auf die Sammelverfahren wegen fortgesetzten Taschendiebstahl hinzuweisen. Gleichzeitig muss in der gleichen Art bei den Strafverfahren bezüglich der Eltern auf das Sammelverfahren hingewiesen werden.

 

Oft gerät in Vergessenheit, dass die kindlichen Intensivtäter auch als Opfer anzusehen sind. Opfer von Straftaten, begangen durch ihre Eltern, wie Verletzung der Führsorge- und Erziehungspflicht, mittelbare Täterschaft und fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.

 

Wenn Jugendliche mehrfach durch Taschendiebstähle polizeilich in Erscheinung traten, und wenn die Prognosen auf weitere Begehung von Straftaten schließen, werden gegen diese Kinder Sammelverfahren wegen fortgesetzten, gewerbsmäßigen Taschendiebstahl eingeleitet.

 

Gleichzeitig werden gegen die Erziehungsberichtigten der Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gem. § 171 StGB.

Begriffsbestimmung zum o.g. Paragraphen 171 StGB:

Führsorgepflicht:

Die Führsorgepflicht ist in erster Linie eine Schutzpflicht. Sie geht daher vor allem dahin, die gesunde körperliche Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Im Regelfall wird also erst eine Mehrzahl von Handlungen längere Zeit und ggf. systematisch betrieben, den gröblichen Verstoß ergeben. Eine einmalige Verletzung kann bereits gröblich sein, wenn sie besonders schwerwiegend ist.

 

Erziehungspflicht:

Die Erziehungspflicht  beinhaltet die Anleitung des Kindes in seiner körperlichen und seelischen Entwicklung.

 

Täterschaft:

In der Regel gehören die Eltern zum Täterkreis, oder die/der tatsächlich Schutzbefohlene in diesem Moment. Wenn die Kinder nach einem Taschendiebstahl (oder anderen Straftaten) gefasst werden und die Polizei Maßnahmen gegen die Kinder trifft, hat die Polizei die faktische Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, sie den Erziehungsberichten zuzuführen. Werden die Eltern nicht angetroffen müssen die Kinder in das zuständige Jugendamt oder Kinderheim verbracht werden.

 

Gröbliche Pflichtverletzung:

Die Annahme setzt eine objektiv und subjektiv schwerwiegende Handlung der Schutzbefohlenen Personen voraus.

 

Subjektiv schwerwiegende Handlungen:

Subjektive schwerwiegende Handlungen werden vorgenommen, wenn ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit durch die Fürsorgeberechtigten herrscht.

 

Objektiv schwerwiegende Pflichtverletzung:

Objektiv schwerwiegende Handlungen müssen dazu führen, dass das Kind in seiner körperliche  oder psychische Entwicklung beeinträchtigt wird. Dazu gehören insbesondere:

 

Begriffsbestimmungen „Gefährdung der körperlichen Entwicklung“ :

  1. schlechte hygienische Bedingen

  2. Mängel am Gesundheitszustand

  3. Mängel an der Bekleidung 

  4. Mängel hinsichtlich der Wohnverhältnisse

Begriffbestimmungen „Gefährdung der psychischen Entwicklung“ :

  1. Dauerndes Alleinsein in der Wohnung

  2. Drängen zum Betteln

  3. Schlechte Vorbildfunktion

  4. Unmöglichmachen des regelmäßigen Schulbesuches

                        

Krimineller Lebenswandel:

Einen kriminellen Lebenswandel zu führen bedeutet, wenn das Kind oder bei dem noch nicht 16 jährigen Jugendlichen durch die Pflichtverletzung ein hang entwickelt wird, nicht nur unerhebliche Straftaten zu begehen, z.B. wenn der Schutzbefohlene sich häufig in Diebesbanden aufhält.

 

Ermittlungsergebnisse:

Die o.g. Ziele der Ermittlungskommission konnten realisiert werden und führten zu einer drastischen Senkung der Fallzahlen. Es konnte eine Vielzahl von Intensivtäter ermittelt werden. Zudem wurden mehrere Strafverfahren gegen die Erziehungsberechtigten gemäß § 171 StGB eingeleitet oder sogar vollstreckt. Bislang konnten mehrere Intensivtäter und Erziehungsberechtigte  rechtskräftig verurteilt werden.

 

Abschlussvermerk:

Aufgrund der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Intensivtäter und deren Erziehungsberechtigten muss von einem Verdrängungseffekt in angrenzende Großstädte ausgegangen werden. Eine gute  Zusammenarbeit  der  polizeilichen  Ermittlungsbehörden

vorausgesetzt, wird  die Abwanderung in andere Städte nur von kurzer Dauer sein.
 

Unterscheidung der jungen Diebe

Bei der Betrachtung  der  unterschiedlichen  Strukturen muss festgestellt werden, dass die jugoslawischen  "Taschendiebstahlsfamilien" keinerlei Organisationsstrukturen aufweisen konnten.  Die jugoslawischen Kriegsflüchtlingskinder  werden zwar von ihren Erziehungsberechtigten zum Taschendiebstahl angehalten aber nicht wie die "Klaukinder" zum Trick- und Taschendiebstahl  gezwungen.  Die  Kinder der Familien  werden durch ihre  größeren  Geschwister  in die Kunst  des Diebstahls  eingewiesen,  müssen  aber  keinen  festen  Geldbetrag,  wie  die rumänischen  "Klaukinder",  erbeuten.  Ob die Erziehungsberechtigten vom Taschendiebstahl profitieren konnte nicht  festgestellt werden,  jedoch muss von einer Abgabe  der Beute mit  hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden.  Die  Abgabe  wird für die kinderreichen Familien benötigt,  um Kleidung oder Nahrung zu erwerben.  Des Weiteren müssen für die weiblichen Kinder Entgelte zur Vermählung nach "Zigeunerart" gesammelt werden. Hinsichtlich der ethnischen Zugehörigkeit gaben die Erziehungsberechtigten und auch Kinder getrennt von einander an, keine Sinti oder Roma zu sein.

Quellenangaben:   

Diplomarbeit von A. Grez "Klaukinder - rumänische Flüchtlinge und Angebote der Jugendhilfe. Zeitschrift, der Kriminalist (Februar 2003). Gesetzestexte und Erläuterungen aus dem Internet (Hinweis: Für Gesetzestexte wird keine Gewähr übernommen. Stand der Gesetzestexte Mai 2003, Gesetzesänderungen entnehmen Sie aktueller Vorschriften. Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich!