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Opfertipps |
aktualisiert am 03.
Januar 2008 |
- Falls
Sie Opfer eines Taschendiebstahl geworden sind -
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Informieren Sie umgehend nach Feststellung des Verlustes von Geld,
Handy oder anderen Wertgegenständen die nächste Polizeidienststelle.
Das Entdeckungsrisiko im Verlauf einer Nahbereichsfahndung ist sehr
wahrscheinlich. Geben Sie unbedingt eine polizeiliche Strafanzeige
nach einem Taschendiebstahl auf. Weitere Hilfe mit dem Umgang von
Straftaten erhalten Sie bei jeder Einrichtung vom "WEISSEN RING"!
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KUNO - Sperrdienst
im EC - Lastschriftverfahren

KUNO ist
ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der
Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten
Zahlungsverkehr zu reduzieren.
Weitere Informationen >>> |
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| Informieren Sie sofort die Polizei: Im
Notfall Polizeiruf 110! |
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| Prägen Sie sich Einzelheiten über Täter und
Tatablauf ein! |
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Wenn Ihnen Ausweispapiere, wie z.B.
Bundespersonalausweis oder Führerschein gestohlen worden sind,
melden Sie das unverzüglich Ihrer Behörde! |
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Veranlassen Sie beim Verlust elektrischer
Geräte (z.B. Handy) die sofortige Sperrung. Entsprechende
Gerätenummern entnehmen Sie aus den Unterlagen! |
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Geben Sie unbedingt beim nächsten
Polizeirevier eine Strafanzeige wegen Taschendiebstahl
auf, auch wenn Sie keine Täterhinweise machen können! |
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Veranlassen Sie die sofortige
Sperrung ihrer Kreditkarte, EC-Karte, Scheckkarte,
Schecks oder Sparbücher! Taschendiebe können sonst ihre
Konten lehren! |
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Wenn Sie durch die Straftat in eine Notlage geraten sind
haben Sie die Möglichkeit sich mit der nächstgelegenen
Außenstelle des "WEISSEN RING" in Verbindung zu setzen
(Opfer - Notruf: 01803/343434, 9
Cent/M)
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Quellenangaben:
Verschiedenste
Informationsbroschüren.
Sammlung
eigener urheberrechtlich geschützter
Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche
und geistige Schöpfung gem. UrhG. Eine Vervielfältigung oder
Veröffentlichung für nicht private Zwecke ist nur
mit der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers
(Körperschaft) möglich!
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