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Opfertipps

aktualisiert am 03. Januar 2008


 - Falls Sie Opfer eines Taschendiebstahl geworden sind -

 

Informieren Sie umgehend nach Feststellung des Verlustes von Geld, Handy oder anderen Wertgegenständen die nächste Polizeidienststelle. Das Entdeckungsrisiko im Verlauf einer Nahbereichsfahndung ist sehr wahrscheinlich. Geben Sie unbedingt eine polizeiliche Strafanzeige nach einem Taschendiebstahl auf. Weitere Hilfe mit dem Umgang von Straftaten erhalten Sie bei jeder Einrichtung vom "WEISSEN RING"!

 

KUNO - Sperrdienst im EC - Lastschriftverfahren 

KUNO ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.

 

Weitere Informationen >>>

 

 

Tipp 1

Informieren Sie sofort die Polizei: Im Notfall Polizeiruf 110!

 

Tipp 2
Prägen Sie sich Einzelheiten über Täter und Tatablauf ein!
 
 
 
Tipp 3
Tipp 4

Wenn Ihnen Ausweispapiere, wie z.B. Bundespersonalausweis oder Führerschein gestohlen worden sind, melden Sie das unverzüglich Ihrer Behörde!

Veranlassen Sie beim Verlust elektrischer Geräte (z.B. Handy) die sofortige Sperrung. Entsprechende Gerätenummern entnehmen Sie aus den Unterlagen!

 
Tipp 5
 
Tipp 6

Geben Sie unbedingt beim nächsten Polizeirevier eine Strafanzeige wegen Taschendiebstahl auf, auch wenn Sie keine Täterhinweise machen können!

 

Veranlassen Sie die sofortige Sperrung ihrer Kreditkarte, EC-Karte, Scheckkarte, Schecks oder Sparbücher! Taschendiebe können sonst ihre Konten lehren!

 
Tipp 7
 
 

Wenn Sie durch die Straftat in eine Notlage geraten sind haben Sie die Möglichkeit sich mit der nächstgelegenen Außenstelle des "WEISSEN RING" in Verbindung zu setzen

(Opfer - Notruf: 01803/343434, 9 Cent/M)

 
 
 

Quellenangaben:

Verschiedenste Informationsbroschüren. Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich!