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Polizeiliche Kriminalstatistik 2004

aktualisiert am 03. Januar 2008 

- Taschendiebstahl -

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2004 wurde im Juni 2005 vom Bundesinnenminister vorgestellt. Der nachfolgende Bericht befasst sich ausschließlich mit dem Delikt Taschendiebstahl in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgeführte Deliktszahlen stammen überwiegend aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes (Angaben ohne Gewähr). Der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre hält weiter an - die PKS 2004 weist den Rekordwert von 119.362 angezeigten (Hellfeld) Taschendiebstählen (Schlüsselzahl *3900) auf. Damit stieg die Anzahl der Delikte um 6,0% (6.796), währenddessen die Aufklärungsquote bei 4,9% weiter auf niedrigen Stand stagniert. Der Sonderbericht mit den angegeben Werten ist keine repräsentative Statistik und dient ausschließlich der Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl.

.

Inhalt:
1.   Einleitung
2.   Rechtsgrundlage
3.   Definition
4.   Zweck der PKS
5.   Aussagekraft
6.   Inhalt
7.   Dunkelfeld

8.   PKS 2004 Delikt - Taschendiebstahl

      8.1   Einleitung

      8.2   Kriminalstatistik Taschendiebstahl im 5 Jahres Rückblick

      8.3   Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern

      8.4   Grafische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern 2004

      8.5   Analyse der Fallzahl Nordrhein Westfalen (Grafik, Tabelle)

      8.6   Auswertung der PKS 2004 - Taschendiebstahl

9.   Gesamtschaden nach Taschendiebstahl

10. PKS 2004 Delikt - Taschendiebstahl "unbarer Zahlungsmittel

      10.1   Unbare Zahlungsmittel (*3905)

11. Gegenüberstellung der Delikte Taschendiebstahl - Einbruchsdiebstahl

      11.1 Einleitung

      11.2 Vergleich der Delikte anhand der PKS Hamburg Berichtsjahr 2004

      11.3 grafische und tabellarische Darstellung

      11.4 Opferdarstellung

      11.5 Polizeiliche Folgemaßnahmen

      11.6 Auswertung und Analyse 

12. Zusammenfassung
13. Abschlussvermerk

1. Einleitung:

 

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und  wird jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis Mitte Mai) und im Mai vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl", eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet.  Die  Kriminalstatistiken der Bundesländer werden über das Internet auf verschiedenste Weise ausgewiesen. Einige Bundesländer wie Hessen oder Berlin weisen zusätzlich die Deliktsgruppe "Taschendiebstahl - von unbaren Zahlungsmittel (Deliktsschlüssel "3905")" gesondert aus. In der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das veröffentlichte Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um so über tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die PKS einen hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulässt.


2. Rechtsgrundlage:

 

Die Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.


3. Definition:

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der Polizei bekannt  Versuche

gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten unter Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte.


4. Zweck:

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch - soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.


5. Aussagekraft:

 

Die Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt angezeigte Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld - Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle, Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer wieder auf, und müssen genau geprüft werden. In der Regel erfolgen manipulative Eingriffe auf Ebene der Sachbearbeitenden Dienststelle, um eigene Statistiken zu beschönigen. Die tatsächliche Anzahl angezeigter Taschendiebstähle wird zum Beispiel dadurch bewusst verändert, dass diese in einer anderen Deliktsgruppe aufgenommen wird. Presseberichten zur Folge findet dies hauptsächlich Anwendung um eine "Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.


6. Inhalt:

 

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte)  und  Verkehrsdelikte  (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG). Um

ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.

 


7. Dunkelfeld:

 

Unter dem Dunkelfeld der Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten, die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden; denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.

 

Für die Bedeutung der polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.

 

Es wird aufgrund der Bochumer Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis zwischen entdeckten Delikten und dem Dunkelfeld 1:3 ist.

 

Die Größe des Dunkelfeldes beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten sind mehrere zu finden:  Viele Opfer eines Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf Verlieren oder Liegenlassen zurück und unterlassen deshalb eine Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens einer Strafanzeige.

 

Das Opfer eines Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen. Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen Orten.

 

Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.

 

Auch bei kurzen Aufenthalten auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.

 

Ein weiterer Hinweis für die Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen auf den Boden fallen.

 

Aufgrund der gerade genannten Gründe  sind die  Zahlen  in den  Kriminalstatistiken bezüglich  der

Anzahl der begangenen Taschendiebstähle nur als repräsentative Zahlen anzusehen, nicht aber als genaue und endgültige Fakten.


8.0 PKS 2004 Delikt - Taschendiebstahl

 

8.1 Einleitung

 

Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistiken 2004 für das Delikt Taschendiebstahl (Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe Aussagekraft). Sechs Bundesländer, die die Fallzahl Taschendiebstahl für das Berichtsjahr 2004 nicht im Internet aufführten, wurden per E-Mail gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen wurden in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet.

 

8.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im 5 Jahres Rückblick

 

Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) hat im Berichtsjahr 2003 den bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik erreicht. Der Verringerung der Fallzahlen von 1996 (112.331) bis zum Jahr 1999 (87.342) folgte im Anschluss eine ständige Steigerung der registrierten Delikte. Das bedeutet eine Steigerungsrate von 25.224 (ca. 22%) Delikten in nur fünf Jahren. Hierbei handelt es sich das "Hellfeld". Multipliziert man diesen Wert (112.566) mit dem Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich eine mögliche Fallzahl von ca. 337.698 Taschendiebstählen.

 

Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 1999-2003

 

Jahr Fallzahl (*3900)
   
1999   87.342
2000   91.386
2001   99.620
2002 110.256
2003 112.566

 

2004 119.362 / + 6,0%

 

 

 

 

Quelle: Landespolizei Berlin

           PKS 2004 Bund

 

8.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern

 

                                   Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 der Bundesländer                       * ID 3900

                                      im tabellarischen Überblick "Taschendiebstahl"    

 

Bundesland

Fallzahl 2004

Fallzahl 2003

Zu, - Abnahme / %

Aufklärung 04

 
Nordrhein - Westfalen  43.834  39.451  + 4.383 +  11,1%    5,1 %
Berlin  18.074  17.933  +    141 +    0,8%    2,7 %
Hamburg  11.919  10.939  +    980 +    9,0%    2,2 %
Hessen    8.622    8.320  +    302 +    3,6%    5,5 %
Baden Württemberg    7.986    7.319  +    667   9,1%    4,2 %
Niedersachsen    7.285    7.013  +    272   2,2%    3,6 %
Bayern    7.240    6.883  +    357 +    5,2%    5,7 %
Sachsen    2.858    2.867  -         9 -     0,3%    6,8 %
Bremen    1.436    1.333  +    103 +    7,7%    4,8 %
Brandenburg    1.362    1.280  +      82 +    6,4%  12,3 %
Sachsen Anhalt    1.040    1.125  -       85 -     7,5%     9,9 %
Saarland       989       785  +    204  +   26,0% Keine Angabe
Schleswig Holstein       778       866  -       88  -    10,1% Keine Angabe
Reinland Pfalz       589       699  -     110  -    15,4% Keine Angabe
Thüringen       470       404  +      66 +   16,3%    9,7 %
Mecklenburg Vorpommern       424       385  +      39 +   10,1%  11,6 %
         
Bund Gesamt 119.362  112.566  + 6.796  +    6,0%     4,9 %

 

   

Anmerkung:

 

 

Ungeklärt ist der Differenzwert von 4.456 angezeigten Delikten (Taschendiebstahl) bei der Multiplikation der Fallzahlen der  Bundesländer und der veröffentlichten Angabe  Bund des Bundes (Angaben ohne Gewähr).

   

 


8.4 Grafische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern 2004

 

Die Grafik verdeutlicht zeigt die Spanne zwischen den einzelnen Bundesländern. Währendessen in Nordrhein-Westfalen die meisten Taschendiebstähle von der Polizei registriert werden, beträgt die Fallzahl in Mecklenburg Vorpommern nur 424 Fälle. Die meisten Bundesländer verzeichneten einen Anstieg im Bereich des Deliktes Taschendiebstahl. Den prozentual größten Anstieg verzeichneten das Saarland (+26,0%), Thüringen (+16,3%) und Nordrhein Westfalen (+11,1%). Damit verzeichnet der Taschendiebstahl seit 1999 einen Anstieg von 32.020 angezeigten Delikten.

 

Grafische Darstellung >>>


8.5 Analyse der Fallzahl Nordrhein Westfalen

 

Das Bundesland Nordrhein Westfalen hat wiedererwartend die mit Abstand höchste Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl. Im Vergleich der Bundesländer registrierte die Polizei Nordrhein Westfahlen im 43.834 angezeigte Delikte im Berichtsjahr 2004. Gegenüber dem Vorjahr 2003 (39451 angezeigte Delikte) hat die Fallzahl somit um 11,1% zugenommen und erreicht seinen bisher höchsten Stand. "Hauptstadt der Taschendiebe" ist erneut Köln, obwohl die einheimische Polizei 168 Taschendiebstähle (-1,3%) weniger als im Vorjahr zählte. Ca. 27,6% der angezeigten Taschendiebstähle in Nordrhein Westfahlen wurden in Köln begangen. Die Verringerung der Fallzahlen führt die Polizei auf ein verstärktes offensives Auftreten zurück, das somit zur Verdrängung der ortsansässigen Taschendiebe führte.

 

Diese Maßnahme führte zur Fallsteigerung im Bereich Düsseldorf um 29,6% und in Duisburg um 12,2%. Düsseldorf zählte im Berichtsjahr 2004, 5.117 Taschendiebstähle (+1.169 / + 29,61%). Im Bereich des BGS (Hauptbahnhof) wurden 1.315 Delikte verzeichnet. Weiter abgenommen hat die Aufklärungsquote der Düsseldorfer Polizei. Nur 4,61% der registrierten Delikte konnten aufgeklärt werden (-0,43%). Die Polizei Münster verzeichnete im Berichtsjahr 2004 den höchsten Anstieg beim Delikt Taschendiebstahl. In der westfälischen Stadt Münster wurden im Jahr 2004, 1.061 Taschendiebstähle angezeigt. Das entspricht einer Steigerung von 281 Fällen.

 

Im Berichtsjahr 2004 wurden von der Polizei Nordrhein Westfalen 2.229 Taschendiebstähle aufgeklärt. Das entspricht einer Aufklärungsquote von ca. 5,1%. Damit nimmt dieser Sachbereich eine der geringsten Aufklärungsquoten ein.

 

Über die Hälfte die ermittelten Tatverdächtigen (51,8 %) waren jünger als 21 Jahre. Bei 16,4 % der registrierten Täter handelte es sich um strafunmündige Kinder. Die Strafverfolgungsbehörden registrierten einen 67,2%igen Anteil nicht deutscher Täter. Bei 46% handelt es sich hierbei um 

 

Mit 67,2% ermittelter nichtdeutscher Täter liegt diese Anzahl erneut hoch. 46,0% der Täter zählten sich zu Angehörigen einer mobilen ethnischen Minderheit (545).

 

Fallzahlen Taschendiebstahl im Bundesland Nordrhein Westfalen 2000 - 2004

Fallzahlen und Steigerungsrate in NRW Taschendiebstahl 2000 - 2004

Jahr

Fallzahl

Zu-/Abnahme

2000

29.161

  7,6 %

2001

35.265

+ 20,9 %

2002

39.974

+ 13,4 %

2003

39.451

-    1,3 %

2004

43.834

+ 11,1 %

 

Quelle: Kriminalstatistiken Nordrhein Westfahlen

 

 

 

8.6 Auswertung der PKS 2004 - Taschendiebstahl

 

Der Aufwärtstrend beim Delikt Taschendiebstahl hält nicht nur weiter an, sondern verzeichnet in der Geschichte der Polizeilichen Kriminalstatik den bisher höchsten Stand. Im Berichtsjahr 2004 wurden 119.362 Fälle des Delikts Taschendiebstahl bei der Polizei bekannt. Damit stiegen die angezeigten Fälle um 5.796 im Vergleich zum Vorjahr. Ein weiter erschreckender Wert in Zusammenhang mit dem Delikt ist die Aufklärungsquote! Recherchiert man in der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Aufklärungsquote, wird man schnell feststellen, das ein Taschendiebstahl die wenigsten Aussichten auf Aufklärung bietet. Die angegebene Aufklärungsquote beträgt gerade einmal 4,9%. Beim Vergleich der einzelnen Bundesländer ist die "Schere" zwischen den Bundesländern verhältnismäßig groß. Währendessen in Hamburg nur 2,2% der angezeigten Fälle aufgeklärt werden, beträgt die Aufklärungsquote in Brandenburg 12,3%. Gründe für diese Unterschiedliche Aufklärungsquote beruhen ausschließlich auf Spekulationen, jedoch ist die große Anonymität in den Ballungsgebieten vermutlich die Hauptursache. In den Ballungsschwächeren Bundesländern halten sich überwiegend ortsansässige Taschendiebe auf, die nur Gelegentlich in anderen Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben. Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig beliebte Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe. Nordrhein Westfahlen ist im Bundesländervergleich wieder einmal Spitzenreiter. Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine große Rolle (siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren Köln Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet zu erkennen. Städte, wie Düsseldorf, Duisburg oder auch Münster melden Rekordwerte in Zusammenhang mit Taschendiebstahldelikten. Während die Fallzahlen in den Ballungsbieten leichte Zunahmen verzeichneten, ist gerade in ländlicheren Regionen ein großer Anstieg der Kriminalität erkennbar. Das Saarland verzeichnet einen Anstieg von 26,0% beim Taschendiebstahl und nimmt in dieser Statistik den 1.Platz ein. Ungeklärt ist der Differenzwert bei Multiplikation der Fallzahlen der Bundesländer und der veröffentlichten Fallzahl des Bundes. Prognosen zufolge ist ein Ende der Rekordzahlen noch lange nicht erreicht.


9. Gesamtschaden nach Taschendiebstahl

 

Schnell und unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden müssen.

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik 2004 wies eine registrierte Fallzahl von 119.362 Fälle des Taschendiebstahls aus. Statistiker haben errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500 Euro an Bargeld entwendet wird. Das bedeutet für das Berichtsjahr 2004 einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,-Euro) ca. 35.808.600 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich ein Wert von über 100.000.000 Euro.

 

1

Personalausweis

    8,00 €

2

Reisepass

  26,00 €

3

Führerschein

  40,00 €

4

Fahrzeugschein

  11,00 €

5

EC-Karte

    5,00 €

6

Kreditkarte

    5,00 €

7

Bibliothekenausweis

    5,00 €

8

Monatskarte

  55,00 €

9

 

Angenommene Nebenkosten (mit Verdienstausfall 2 Tage, Lichtbilder usw.)

250,00 €

 

 

 

 

 

Gesamtkosten ca.:

400,00 €

 

 

 

 

Zusätzlicher Zeitaufwand (ohne Kosten)

 

 

 

 

1

Krankenkassenkarte

 

2

Sozialversicherungsausweis

 

3

Schülerausweis

 

4

Studentenausweis

 

5

Mitgliedsausweise

 

 

        Anmerkung: ohne weitergehende Computerbetrüge an Geldautomaten und ohne Bargeld


10. Taschendiebstahl - Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln:

 

10.1 Unbare Zahlungsmittel

 

Wenn man die im Internet veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer miteinander vergleicht wird man feststellen, das einige Bundesländer einen weiteren Unterpunkt in ihrer PKS aufgenommen haben. Bundesländer wie Hessen, Sachsen und Berlin weisen den Punkt "Taschendiebstahl - Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln (Deliktsschlüssel 3905)" gesondert aus. Nicht geklärt ist, ob ein Diebstahl einer EC,- oder Kreditkarte aus einer abgehängten Jacke als "Taschendiebstahl" oder als "Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln" bewertet und registriert wird. Das Delikt *3905 ist somit ein Unterpunkt der Deliktsgruppe Taschendiebstahl *3900. Wenige

Bundesländer verzichten gänzlich auf die Ausweisung der Delikte "3900 bzw. 3905", obwohl dies einen sehr hohen Stellenwert in der PKS einnimmt.


11. Gegenüberstellung der Delikte Taschendiebstahl - Einbruchsdiebstahl

 

11.1 Einleitung

 

Aufgrund einer aktuellen Pressemitteilung (März 2004) werden im nachfolgenden die Delikte Taschendiebstahl und Einbruchsdiebstahl anhand der PKS 2004 für das Bundesland Hamburg gegenübergestellt.

 

11.2 Vergleich der Delikte anhand der PKS Hamburg, Berichtsjahr 2004

 

In den Kriminalstatistiken werden die beiden Delikte unterschiedlich eingestuft. Während Taschendiebstahl als "einfacher Diebstahl ohne erschwerende Umstände gewertet wird, ist der Einbruchsdiebstahl als "schwerer Diebstahl" ausgewiesen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 im Bereich Einbruchsdiebstahl weist eine Fallzahl von 5.736 registrierten Fällen auf. Dem gegenüber steht die Fallzahl Taschendiebstahl mit 11.919 angezeigten Delikten. Aufgrund der oben genannten Bochumer - Dunkelfeldschätzung ist davon auszugehen, dass dieser Wert um ein dreifaches Höher liegt. Somit ergibt sich eine tatsächliche Fallzahl im Bundesland Hamburg von 35.757 Taschendiebstählen. Im Gegensatz zum Taschendiebstahl ist beim Einbruchsdiebstahl davon auszugehen, dass es sich bei den 5.736 Fällen um den absoluten bzw. tatsächlichen Wert handelt.

 

Vergleicht man die Aufklärungsquoten der  beiden Delikte, wird man zuerst feststellen das beide Straftaten eine geringe Aufklärungsquote aufweisen. Stellt man jedoch beide Aufklärungsquoten gegenüber, werden im Verhältnis mehr Delikte im Bereich Einbruchsdiebstahl (7,4%) als beim Delikt Taschendiebstahl (2,2% *Wert aus der PKS 2004) aufgeklärt. Vergleicht man die beiden Werte unter Berücksichtigung der Bochumer - Dunkelfeldschätzung ergibt sich ein tatsächlicher Aufklärungswert beim Taschendiebstahl von ca. 0,7% bis 1,5%. Die Erfolgschancen einen Taschendiebstahl aufzuklären ist somit fast unmöglich. Der Polizei gelingt es nur einen Täter zu überführen, wenn dieser auf frischer Tat betroffen wird. Ein Taschendieb ist ein Spezialist unter den Kriminellen (*siehe "Geschichte Taschendiebstahl") und kann somit auch nur von spezial geschulten Taschendiebfahndern bekämpft werden.

 

11.3 grafische und tabellarische Darstellung der Delikte

 

 
  Taschendiebstahl Einbruchsdiebstahl
 
2004 ca. 11.919 ca. 5.736
Dunkelfeld ca. 23.838 ca.        0
Gesamt ca. 35.757 ca. 5.736
AQ.          2,2%        7,4%
     
     
 
     
     
     

Quelle: Kriminalstatistik Hamburg 2004 / Presseauszug

           März 2005

 

 

11.4 Opferdarstellung

 

Die beiden Delikten sollen jedoch nicht ausschließlich anhand Zahlen und Fakten gegenübergestellt werden. Oft geraten die Opfer der Straftaten in Vergessenheit. Ein notorischer Taschendieb oder ein Wiederholungstäter, der nach einem Einbruchsdiebstahl von der Polizei festgenommen und von der Justiz verurteilt wird, erhält oftmals im Anschluss eine persönliche Betreuung. Hilfe in Form von therapeutischer Unterstützung sind nicht selten Auflagen, die von den Gerichten ausgegeben wird. Opfer eines Einbruchsdiebstahls werden in der Regel immer auf die Hilfe von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen wie z.B. der "Weisser Ring" hingewiesen. Ein Wohnungseinbruch ist eine Straftat die eine besondere Schwere der Tat darstellt, da sich der Täter überwiegend mit Gewalt Zutritt zum befriedeten Besitztum verschafft. Bei der Betrachtung beider Delikte stellt man fest, dass Opfer von Taschendiebstählen über ähnliche Veränderungen im Verhalten bzw. über gemeinsame Folgen (-Schäden) berichten, wie Opfer nach einem Einbruchsdiebstahl. Nicht jedes Opfer eines Taschendiebstahls wird durch die Straftat negativ beeinflusst, doch gerade ältere Menschen müssen sich mit den Folgeerscheinungen auseinandersetzen.

 

Neben den entstandenen materiellen Schaden, steht der Eingriff in die unmittelbare Privatsphäre. Das Herausziehen bzw. das Durchwühlen der mitgeführten Bekleidung, d.h. Jacke oder Tasche des Opfers, stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre da. Die Tatsache das es dem Taschendieb gelungen ist, seine Handlungen unbemerkt durchführen zu können, und somit in den unmittelbaren Intimbereich des Opfers zu gelangen, führen zu einer Einschränkung der eigenen Persönlichkeit. Die Opfer nehmen die Tathandlung des Langfingers persönlich, da sie sich die Frage stellen, warum gerade sie als Opfer ausgewählt worden sind. Diese Frage beschäftigt die Bestohlenen noch lange nach der Tat und kann in Einzelfällen psychische Erkrankungen hervorrufen. Im folgenden benötigt das Opfer ggf. ärztliche Unterstützung in Form einer Einzel oder Gruppentherapie. Die wiederkehrende Gefahr, erneut bestohlen zu werden, löst beim Opfer Angstzustände und Depressionen aus.

 

Die Unterscheidung der beiden Delikte in "einfacher Diebstahl - Taschendiebstahl" und "Diebstahl unter erschwerten Bedingungen - Einbruchsdiebstahl" soll hier keinesfalls in Frage gestellt werden. Abschließend bleibt jedoch festzustellen, dass beide Delikte eine sehr hohe kriminelle Energie des Täters voraussetzen. Bei beiden Delikten können erhebliche physische oder psychische Folgen für die Opfer eintreten.

 

11.5 Polizeiliche Folgemaßnahmen

 

Presseberichten zu Folge will die Hamburger Polizei bis zu 150 neue Kripobeamte bis zum Jahr 2006 ausbilden. Aufgrund der hohen Fallzahl im Deliktsbereich Einbruchsdiebstahl (5.736 Fälle / AQ.: 7,4%) werden wieder spezielle Bearbeiter an den Kommissariaten eingegliedert. Des Weiteren wird der Verfolgungsdruck durch einen verstärkten Einsatz von Zivilbeamten erhöht. Das Delikt bekommt einen höheren Stellenwert, so Reinhard Cheder. Eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen, gerade der verstärkte Einsatz von Beamten, wird  zur Steigerung der Aufklärungsquote und Verhinderung weiterer Einbruchsdiebstähle beitragen. 

 

11.6 Auswertung und Analyse

 

Der Vergleich der beiden oben aufgeführten Delikte hat jedoch gezeigt, dass die statistische Wahrscheinlichkeit Opfer eines Taschendiebstahls zu werden um ein sechsfaches höher liegt als Opfer eines Einbruchsdiebstahls zu werden. Die Bochumer - Dunkelfeldschätzung hat aufgezeigt, dass die tatsächliche Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl bei ca. 35.757 Fällen liegt. Aber wenn man auch nur die registrierten und somit ausgewiesen Fallzahlen der PKS Hamburg für das Berichtsjahr 2004 - Taschendiebstahl (11.919) betrachtet, wird man feststellen, das ein verstärkter Einsatz von speziell ausgebildeten Fahndern notwendig ist. Allein die erschreckende Aufklärungsquote beim Taschendiebstahl (*ausgewiesen mit 2,2%) weist Notwendigkeiten auf, das Delikt stärker zu bekämpfen. Wie oben bereits erwähnt, wird der Taschendiebstahl von Spezialisten durchgeführt. Das erfordert auf Seiten der Polizei ebenso speziell ausgebildete Beamte, die ausschließlich zur Bekämpfung der Taschendiebstahlkriminalität eingesetzt werden. Da

anlassbezogene Sondereinsätze jedoch nur kurzfristig zu Teilerfolgen führen, ist ein Dauerein-satz erforderlich.

12. Zusammenfassung

 

Eine genaue Fallzahlenangabe lässt sich nur schwer errechnen, da zum einen das o.g. "Dunkelfeld" beim Taschendiebstahl eine sehr große Rolle spielt, und zum anderen Taschendiebstähle zum Beispiel als "schwerer Diebstahl", Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl gewertet werden können, wenn die Tatbestandsmerkmale eingetreten sind. Das Delikt Taschendiebstahl ist im Berichtsjahr 2004 erneut gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Steigerungsquote beträgt ca. 6,0%. Der Rekordwert des vorangegangenen Jahres stieg um 6.796 auf 119.362. In Anbetracht der bevorstehenden Großereignisse, wie z.B. Sportereignisse  und der damit anzunehmenden Zunahme professioneller Taschen- und Trickdiebe, die speziell dafür in die Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland anreisen, gehen Expertenhochrechnungen davon aus, dass das Ende der Rekordzahlen noch lange nicht erreicht sein wird. Aufgrund personellen Einschränkungen bei der Bekämpfung der Taschen- und Trickdiebstahlkriminalität ist der Aufwärtstrend nicht zu stoppen. Taschendiebe sind Profis und geschulte Spezialisten auf ihren Gebiet. Das erfordert auf Seiten der Exekutive nicht nur eine hohe "Mannzahl", sondern auch speziell ausgebildete Fahnder, die sich ständig der Bekämpfung des Delikts annehmen. Anlassbezogene Sondereinsätze wirken zusätzlich Abschreckend und bilden  in Zusammenhang mit dem ständigen Einsatz einen wichtigen Faktor.


13. Abschlussvermerk:

 

Die polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes werden auf Grundlage der Richtlinie zur Erstellung der Kriminalstatistiken gefertigt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Statistiken dienen der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten. Dabei werden die Delikte anhand von Deliktsschlüssel registriert und bewertet. Eine objektive Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist jedoch nur möglich insofern alle Kriminalstatistiken nach einem gemeinsamen und einheitlichen Muster ausgewiesen werden. In den Medien, insbesondere dem Internet werden die registrierten Delikte in unterschiedlichster Weise ausgewiesen, sodass eine objektive Gegenüberstellung der Fallzahlen mit anderen Bundesländern fast unmöglich erscheint. Bei der Recherche wurde eine Vielzahl von veröffentlichten Kriminalstatistiken gefunden. Die Aussagekraft der einzelnen Landesstatistiken reichte von ungenügend bis sehr gut. Die Kriminalstatistiken von Berlin und Hamburg schnitten im Vergleich der Bundesländer am besten ab. Die Kriminalstatik Hamburg ist im Verhältnis zu den anderen Ländern zwar mit Abstand die "größte (Dateigröße), jedoch auch die ausführlichste und erhielt die Bestnote.

 

Um den Anspruch der objektiven Betrachtung einzelner Polizeilichen Kriminalstatistiken gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine gemeinsame Plattform (Internetseite) einzurichten, in der alle Polizeien des Bundes ihre persönliche Kriminalstatistik einstellen und für die Allgemeinheit öffentlich machen. Hierbei sollte einheitlich nach einem gemeinsames Muster vorgegangen werden.

 

Die Kriminalstatistiken dienen nicht nur der Polizei, Justiz und Politik bei der Verbrechensbekämpfung und Einleitung von Folgemaßnahmen, sondern geben Aussage über den Sicherheitszustand im Bundesland und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kriminalstatistiken werden für die Bürger gemacht und sollten für alle leicht zugänglich gemacht werden.

 

Generell sollte es keine weiteren Abstufungen im Deliktsbereichs Taschendiebstahl geben. Die Unterscheidung in "Taschendiebstahl - von unbaren Zahlungsmitteln" kann über tatsächliche Fallzahlen hinwegtäuschen.


Wichtige Hinweise:

Die Erstellung der Arbeit wurde anhand der im Internet veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistiken der Polizeien der Länder und des Bundes gefertigt bzw. per Schriftverkehr ermittelt. Es handelt sich bei der Arbeit um eine persönlich geistige Schöpfung die nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde. Für die Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

 

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Weiterführende Links:

Taschendiebstahl Statistiken - taschendiebstahl.com


Quellenangaben:

Polizeiliche Kriminalstatistiken der einzelnen Bundesländer und des Bundes. Hierbei handelt es sich um keine offizielle und repräsentative Statistik - Fallzahlen wurden aus den jeweiligen Kriminalstatistiken entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Internetlexikon und Nachschlagewerk wikipedia.de. Sammlung eigener