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Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 |
aktualisiert am 03.
Januar 2008 |
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- Taschendiebstahl - |
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Die
Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2004 wurde im
Juni 2005 vom Bundesinnenminister vorgestellt. Der nachfolgende
Bericht befasst sich ausschließlich mit dem Delikt
Taschendiebstahl in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgeführte
Deliktszahlen stammen überwiegend aus den Polizeilichen
Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes (Angaben ohne
Gewähr). Der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre hält weiter an -
die PKS 2004 weist den Rekordwert von 119.362 angezeigten
(Hellfeld) Taschendiebstählen (Schlüsselzahl *3900) auf. Damit
stieg die Anzahl der Delikte um 6,0% (6.796), währenddessen die
Aufklärungsquote bei 4,9% weiter auf niedrigen Stand stagniert.
Der Sonderbericht mit den angegeben Werten ist keine
repräsentative Statistik und dient ausschließlich der
Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl. |
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.
1. Einleitung:
Die
deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und
am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die
elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und wird
jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis
Mitte Mai) und im Mai vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die
Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach
strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das
Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl
ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl",
eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet. Die
Kriminalstatistiken der Bundesländer werden über das Internet auf
verschiedenste Weise ausgewiesen. Einige Bundesländer wie Hessen oder
Berlin weisen zusätzlich die Deliktsgruppe "Taschendiebstahl - von unbaren Zahlungsmittel
(Deliktsschlüssel "3905")" gesondert
aus. In der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das
veröffentlichte Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um
so über tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die
PKS einen hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die
Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulässt.
2.
Rechtsgrundlage:
Die
Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des
Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das
Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen
Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu
erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu
beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund
und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die
Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.
3.
Definition:
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Die
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der
Polizei bekannt Versuche |
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gewordenen strafrechtlich relevanten
Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten unter
Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte. |
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4.
Zweck:
Die
Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung,
insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an
der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung
des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei
der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete
Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der
Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der
organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch -
soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.
5.
Aussagekraft:
Die Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen
wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt
angezeigte Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld -
Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für
die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie
das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle,
Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der
Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der
Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer
wieder auf, und müssen genau geprüft werden. In der Regel erfolgen
manipulative Eingriffe auf Ebene der Sachbearbeitenden Dienststelle,
um eigene Statistiken zu beschönigen. Die tatsächliche Anzahl
angezeigter Taschendiebstähle wird zum Beispiel dadurch bewusst
verändert, dass diese in einer anderen Deliktsgruppe aufgenommen wird.
Presseberichten zur Folge findet dies hauptsächlich Anwendung um eine
"Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über
fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.
6.
Inhalt:
In der
Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und
registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der
mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen
erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in
Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten,
politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte) und
Verkehrsdelikte (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG).
Um
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ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu
erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch
Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.
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7.
Dunkelfeld:
Unter dem Dunkelfeld der
Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den
Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt
werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht
erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten,
die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden;
denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden
Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.
Für die Bedeutung der
polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das
Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation
genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der
Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht
bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau
aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden
kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.
Es wird aufgrund der Bochumer
Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis
zwischen entdeckten Delikten und dem Dunkelfeld 1:3 ist.
Die Größe des Dunkelfeldes
beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr
groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten
sind mehrere zu finden: Viele Opfer eines
Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden
sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf
Verlieren oder Liegenlassen zurück und unterlassen deshalb eine
Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert
des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens
einer Strafanzeige.
Das Opfer eines
Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die
Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten
Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen.
Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das
Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen
Orten.
Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz
gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine
Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden
vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Auch bei kurzen Aufenthalten
auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten
an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der
Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.
Ein weiterer Hinweis für die
Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer
Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe
entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen
Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen
auf den Boden fallen.
Aufgrund der gerade genannten
Gründe sind die Zahlen in den
Kriminalstatistiken bezüglich der
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Anzahl der begangenen
Taschendiebstähle nur als repräsentative Zahlen anzusehen, nicht
aber als genaue und endgültige Fakten.
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8.0 PKS 2004 Delikt -
Taschendiebstahl
8.1 Einleitung
Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen
Kriminalstatistiken 2004 für das Delikt Taschendiebstahl
(Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt
Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine
einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch
festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert
ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS
für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt
Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende
Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen
ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe
Aussagekraft). Sechs Bundesländer, die die Fallzahl Taschendiebstahl
für das Berichtsjahr 2004 nicht im Internet aufführten, wurden per
E-Mail gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen
wurden in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet.
8.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im 5 Jahres Rückblick
Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) hat im Berichtsjahr 2003 den
bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen
Kriminalstatistik erreicht. Der Verringerung der Fallzahlen von 1996
(112.331) bis zum Jahr 1999 (87.342) folgte im Anschluss eine ständige
Steigerung der registrierten Delikte. Das bedeutet eine
Steigerungsrate von 25.224 (ca. 22%) Delikten in nur fünf Jahren.
Hierbei handelt es sich das "Hellfeld". Multipliziert man diesen Wert
(112.566) mit dem Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich eine
mögliche Fallzahl von ca. 337.698 Taschendiebstählen.
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Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 1999-2003 |
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Jahr |
Fallzahl (*3900) |
| |
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|
1999 |
87.342 |
|
2000 |
91.386 |
|
2001 |
99.620 |
|
2002 |
110.256 |
|
2003 |
112.566 |
|
Quelle: Landespolizei Berlin
PKS 2004 Bund |
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8.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den
Bundesländern
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Polizeiliche Kriminalstatistik 2004
der Bundesländer
* ID 3900
im tabellarischen Überblick
"Taschendiebstahl"
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Bundesland |
Fallzahl 2004 |
Fallzahl 2003 |
Zu, - Abnahme / % |
Aufklärung 04 |
| |
| Nordrhein -
Westfalen |
43.834 |
39.451 |
+
4.383 |
+ 11,1% |
5,1 % |
| Berlin |
18.074 |
17.933 |
+
141 |
+ 0,8% |
2,7 % |
| Hamburg |
11.919 |
10.939 |
+
980 |
+ 9,0% |
2,2 % |
| Hessen |
8.622 |
8.320 |
+
302 |
+ 3,6% |
5,5 % |
| Baden
Württemberg |
7.986 |
7.319 |
+
667 |
+ 9,1% |
4,2 % |
| Niedersachsen |
7.285 |
7.013 |
+ 272 |
+ 2,2% |
3,6 % |
| Bayern |
7.240 |
6.883 |
+
357 |
+ 5,2% |
5,7 % |
| Sachsen |
2.858 |
2.867 |
-
9 |
-
0,3% |
6,8 % |
| Bremen |
1.436 |
1.333 |
+
103 |
+ 7,7% |
4,8 % |
| Brandenburg |
1.362 |
1.280 |
+
82 |
+ 6,4% |
12,3 % |
| Sachsen Anhalt |
1.040 |
1.125 |
-
85 |
-
7,5% |
9,9 % |
| Saarland |
989 |
785 |
+
204 |
+
26,0% |
Keine Angabe |
| Schleswig
Holstein |
778 |
866 |
-
88 |
-
10,1% |
Keine Angabe |
| Reinland Pfalz |
589 |
699 |
-
110 |
-
15,4% |
Keine Angabe |
| Thüringen |
470 |
404 |
+
66 |
+ 16,3% |
9,7 % |
| Mecklenburg
Vorpommern |
424 |
385 |
+
39 |
+ 10,1% |
11,6 % |
| |
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| Bund Gesamt |
119.362 |
112.566 |
+ 6.796 |
+ 6,0% |
4,9 % |
| |
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Anmerkung:
|
Ungeklärt ist der Differenzwert von 4.456 angezeigten Delikten
(Taschendiebstahl) bei der Multiplikation der Fallzahlen der
Bundesländer und der veröffentlichten Angabe Bund des Bundes
(Angaben ohne Gewähr). |
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8.4 Grafische Darstellung - Taschendiebstahl in den
Bundesländern 2004
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Die
Grafik verdeutlicht zeigt die Spanne zwischen den einzelnen
Bundesländern. Währendessen in Nordrhein-Westfalen die meisten
Taschendiebstähle von der Polizei registriert werden, beträgt die
Fallzahl in Mecklenburg Vorpommern nur 424 Fälle. Die meisten
Bundesländer verzeichneten einen Anstieg im Bereich des Deliktes
Taschendiebstahl. Den prozentual größten Anstieg verzeichneten das
Saarland (+26,0%), Thüringen (+16,3%) und Nordrhein Westfalen
(+11,1%). Damit verzeichnet der Taschendiebstahl seit 1999 einen
Anstieg von 32.020 angezeigten Delikten.
Grafische
Darstellung >>> |
8.5 Analyse der Fallzahl Nordrhein Westfalen
Das
Bundesland Nordrhein Westfalen hat wiedererwartend die mit
Abstand höchste Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl. Im
Vergleich der Bundesländer registrierte die Polizei Nordrhein
Westfahlen im 43.834 angezeigte Delikte im Berichtsjahr 2004.
Gegenüber dem Vorjahr 2003 (39451 angezeigte Delikte) hat die
Fallzahl somit um 11,1% zugenommen und erreicht seinen bisher
höchsten Stand. "Hauptstadt der Taschendiebe" ist erneut Köln,
obwohl die einheimische Polizei 168 Taschendiebstähle (-1,3%)
weniger als im Vorjahr zählte. Ca. 27,6% der angezeigten
Taschendiebstähle in Nordrhein Westfahlen wurden in Köln
begangen. Die
Verringerung der Fallzahlen führt die Polizei auf ein
verstärktes offensives Auftreten zurück, das somit zur
Verdrängung der ortsansässigen Taschendiebe führte.
Diese
Maßnahme führte zur Fallsteigerung im Bereich Düsseldorf um
29,6% und in Duisburg um 12,2%. Düsseldorf zählte im
Berichtsjahr 2004, 5.117 Taschendiebstähle (+1.169 / + 29,61%).
Im Bereich des BGS (Hauptbahnhof) wurden 1.315 Delikte
verzeichnet. Weiter abgenommen hat die Aufklärungsquote der
Düsseldorfer Polizei. Nur 4,61% der registrierten Delikte
konnten aufgeklärt werden (-0,43%). Die Polizei Münster
verzeichnete im Berichtsjahr 2004 den höchsten Anstieg beim
Delikt Taschendiebstahl. In der westfälischen Stadt Münster
wurden im Jahr 2004, 1.061 Taschendiebstähle angezeigt. Das
entspricht einer Steigerung von 281 Fällen.
Im
Berichtsjahr 2004 wurden von der Polizei Nordrhein Westfalen
2.229 Taschendiebstähle aufgeklärt. Das entspricht einer
Aufklärungsquote von ca. 5,1%. Damit nimmt dieser Sachbereich
eine der geringsten Aufklärungsquoten ein.
Über
die Hälfte die ermittelten Tatverdächtigen (51,8 %) waren jünger
als 21 Jahre. Bei 16,4 % der registrierten Täter handelte es
sich um strafunmündige Kinder. Die Strafverfolgungsbehörden
registrierten einen 67,2%igen Anteil nicht deutscher Täter. Bei
46% handelt es sich hierbei um
|
Mit 67,2% ermittelter nichtdeutscher Täter liegt diese Anzahl
erneut hoch. 46,0% der Täter zählten sich zu Angehörigen einer mobilen
ethnischen Minderheit (545). |
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Fallzahlen
Taschendiebstahl im Bundesland Nordrhein Westfalen 2000 -
2004 |
Fallzahlen und Steigerungsrate in NRW Taschendiebstahl 2000
- 2004 |
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Jahr |
Fallzahl |
Zu-/Abnahme |
|
2000 |
29.161 |
+ 7,6 % |
|
2001 |
35.265 |
+ 20,9 % |
|
2002 |
39.974 |
+ 13,4 % |
|
2003 |
39.451 |
- 1,3 % |
|
2004 |
43.834 |
+ 11,1 % |
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Quelle:
Kriminalstatistiken Nordrhein Westfahlen |
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8.6 Auswertung der PKS 2004 - Taschendiebstahl
Der Aufwärtstrend beim Delikt Taschendiebstahl hält nicht nur weiter
an, sondern verzeichnet in der Geschichte der Polizeilichen
Kriminalstatik den bisher höchsten Stand. Im Berichtsjahr 2004 wurden
119.362 Fälle des Delikts Taschendiebstahl bei der Polizei bekannt.
Damit stiegen die angezeigten Fälle um 5.796 im Vergleich zum Vorjahr.
Ein weiter erschreckender Wert in Zusammenhang mit dem Delikt ist die
Aufklärungsquote! Recherchiert man in der Polizeilichen
Kriminalstatistik in der Aufklärungsquote, wird man schnell
feststellen, das ein Taschendiebstahl die wenigsten Aussichten auf
Aufklärung bietet. Die angegebene Aufklärungsquote beträgt gerade
einmal 4,9%. Beim Vergleich der einzelnen Bundesländer ist die
"Schere" zwischen den Bundesländern verhältnismäßig groß. Währendessen
in Hamburg nur 2,2% der angezeigten Fälle aufgeklärt werden, beträgt
die Aufklärungsquote in Brandenburg 12,3%. Gründe für diese
Unterschiedliche Aufklärungsquote beruhen ausschließlich auf
Spekulationen, jedoch ist die große Anonymität in den Ballungsgebieten
vermutlich die Hauptursache. In den Ballungsschwächeren Bundesländern
halten sich überwiegend ortsansässige Taschendiebe auf, die nur
Gelegentlich in anderen Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben.
Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig
beliebte Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe.
Nordrhein Westfahlen ist im Bundesländervergleich wieder einmal
Spitzenreiter. Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine
große Rolle (siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren
Köln Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein
Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet zu erkennen. Städte, wie
Düsseldorf, Duisburg oder auch Münster melden Rekordwerte in
Zusammenhang mit Taschendiebstahldelikten. Während die Fallzahlen in
den Ballungsbieten leichte Zunahmen verzeichneten, ist gerade in
ländlicheren Regionen ein großer Anstieg der Kriminalität erkennbar.
Das Saarland verzeichnet einen Anstieg von 26,0% beim Taschendiebstahl
und nimmt in dieser Statistik den 1.Platz ein. Ungeklärt ist der
Differenzwert bei Multiplikation der Fallzahlen der Bundesländer und
der veröffentlichten Fallzahl des Bundes. Prognosen zufolge ist
ein Ende der Rekordzahlen noch lange nicht erreicht.
9. Gesamtschaden nach Taschendiebstahl
Schnell und
unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl
bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten
bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl
der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern
auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden
müssen.
Die
polizeiliche Kriminalstatistik 2004 wies eine registrierte Fallzahl
von 119.362 Fälle des Taschendiebstahls aus. Statistiker haben
errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500
Euro an Bargeld entwendet wird. Das bedeutet für das Berichtsjahr 2004
einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,-Euro)
ca. 35.808.600 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich
ein Wert von über 100.000.000 Euro.
|
1 |
Personalausweis |
8,00 € |
|
2 |
Reisepass |
26,00 € |
|
3 |
Führerschein |
40,00 € |
|
4 |
Fahrzeugschein |
11,00 € |
|
5 |
EC-Karte |
5,00 € |
|
6 |
Kreditkarte |
5,00 € |
|
7 |
Bibliothekenausweis |
5,00 € |
|
8 |
Monatskarte |
55,00 € |
|
9
|
Angenommene Nebenkosten (mit Verdienstausfall 2 Tage,
Lichtbilder usw.) |
250,00 €
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtkosten ca.: |
400,00 € |
|
|
|
|
|
|
Zusätzlicher Zeitaufwand (ohne Kosten) |
|
|
|
|
|
|
1 |
Krankenkassenkarte |
|
|
2 |
Sozialversicherungsausweis |
|
|
3 |
Schülerausweis |
|
|
4 |
Studentenausweis |
|
|
5 |
Mitgliedsausweise |
|
|
Anmerkung: ohne
weitergehende Computerbetrüge an Geldautomaten und ohne Bargeld
10.
Taschendiebstahl - Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln:
10.1 Unbare Zahlungsmittel
Wenn man die im Internet
veröffentlichten Polizeilichen
Kriminalstatistiken der Bundesländer miteinander vergleicht wird man
feststellen, das einige Bundesländer einen weiteren Unterpunkt in
ihrer PKS aufgenommen haben. Bundesländer wie Hessen, Sachsen und
Berlin weisen den Punkt "Taschendiebstahl - Diebstahl von unbaren
Zahlungsmitteln (Deliktsschlüssel 3905)" gesondert aus. Nicht geklärt ist, ob ein Diebstahl einer EC,-
oder Kreditkarte aus einer abgehängten Jacke als "Taschendiebstahl"
oder als "Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln" bewertet und
registriert wird. Das Delikt *3905 ist somit ein Unterpunkt der
Deliktsgruppe Taschendiebstahl *3900. Wenige
|
Bundesländer verzichten gänzlich
auf die Ausweisung der Delikte "3900 bzw. 3905", obwohl dies einen
sehr hohen Stellenwert in der PKS einnimmt. |
 |
11. Gegenüberstellung der Delikte Taschendiebstahl -
Einbruchsdiebstahl
11.1
Einleitung
Aufgrund
einer aktuellen Pressemitteilung (März 2004) werden im nachfolgenden
die Delikte Taschendiebstahl und Einbruchsdiebstahl anhand der PKS
2004 für das Bundesland Hamburg gegenübergestellt.
11.2
Vergleich der Delikte anhand der PKS Hamburg, Berichtsjahr 2004
In den Kriminalstatistiken werden die beiden
Delikte unterschiedlich eingestuft. Während Taschendiebstahl als
"einfacher Diebstahl ohne erschwerende Umstände gewertet wird, ist der
Einbruchsdiebstahl als "schwerer Diebstahl" ausgewiesen. Die
Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 im Bereich Einbruchsdiebstahl
weist eine Fallzahl von 5.736 registrierten Fällen auf. Dem gegenüber
steht die Fallzahl Taschendiebstahl mit 11.919 angezeigten Delikten.
Aufgrund der oben genannten Bochumer - Dunkelfeldschätzung ist davon
auszugehen, dass dieser Wert um ein dreifaches Höher liegt. Somit
ergibt sich eine tatsächliche Fallzahl im Bundesland Hamburg von
35.757 Taschendiebstählen. Im Gegensatz zum Taschendiebstahl ist beim
Einbruchsdiebstahl davon auszugehen, dass es sich bei den 5.736 Fällen
um den absoluten bzw. tatsächlichen Wert handelt.
Vergleicht man die Aufklärungsquoten der beiden Delikte,
wird man zuerst feststellen das beide Straftaten eine geringe
Aufklärungsquote aufweisen. Stellt man jedoch beide
Aufklärungsquoten gegenüber, werden im Verhältnis mehr Delikte
im Bereich Einbruchsdiebstahl (7,4%) als beim Delikt
Taschendiebstahl (2,2% *Wert aus der PKS 2004) aufgeklärt.
Vergleicht man die beiden Werte unter Berücksichtigung der
Bochumer - Dunkelfeldschätzung ergibt sich ein tatsächlicher
Aufklärungswert beim Taschendiebstahl von ca. 0,7% bis 1,5%. Die
Erfolgschancen einen Taschendiebstahl aufzuklären ist somit fast
unmöglich. Der Polizei gelingt es nur einen Täter zu überführen,
wenn dieser auf frischer Tat betroffen wird. Ein Taschendieb ist
ein Spezialist unter den Kriminellen (*siehe "Geschichte
Taschendiebstahl") und kann somit auch nur von spezial
geschulten Taschendiebfahndern bekämpft werden.
11.3
grafische und tabellarische Darstellung der Delikte
 |
|
| |
Taschendiebstahl |
Einbruchsdiebstahl |
| |
|
2004 |
ca. 11.919 |
ca. 5.736 |
|
Dunkelfeld |
ca. 23.838 |
ca. 0 |
|
Gesamt |
ca. 35.757 |
ca. 5.736 |
|
AQ. |
2,2% |
7,4% |
| |
|
|
| |
|
|
| |
| |
|
|
| |
|
|
| |
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Quelle: Kriminalstatistik Hamburg 2004 / Presseauszug
März 2005
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11.4
Opferdarstellung
Die
beiden Delikten sollen jedoch nicht ausschließlich anhand Zahlen
und Fakten gegenübergestellt werden. Oft geraten die Opfer der
Straftaten in Vergessenheit. Ein notorischer Taschendieb oder
ein Wiederholungstäter, der nach einem Einbruchsdiebstahl von
der Polizei festgenommen und von der Justiz verurteilt wird,
erhält oftmals im Anschluss eine persönliche Betreuung. Hilfe in
Form von therapeutischer Unterstützung sind nicht selten
Auflagen, die von den Gerichten ausgegeben wird. Opfer eines
Einbruchsdiebstahls werden in der Regel immer auf die Hilfe von
gemeinnützigen Vereinen und Organisationen wie z.B. der "Weisser
Ring" hingewiesen. Ein Wohnungseinbruch ist eine Straftat die
eine besondere Schwere der Tat darstellt, da sich der Täter
überwiegend mit Gewalt Zutritt zum befriedeten Besitztum verschafft. Bei der Betrachtung
beider Delikte stellt man fest, dass Opfer von
Taschendiebstählen über ähnliche Veränderungen im Verhalten bzw.
über gemeinsame Folgen (-Schäden) berichten, wie Opfer nach
einem Einbruchsdiebstahl. Nicht jedes Opfer eines
Taschendiebstahls wird durch die Straftat negativ beeinflusst,
doch gerade ältere Menschen müssen sich mit den
Folgeerscheinungen auseinandersetzen.
Neben
den entstandenen materiellen Schaden, steht der Eingriff in die
unmittelbare Privatsphäre. Das Herausziehen bzw. das Durchwühlen
der mitgeführten Bekleidung, d.h. Jacke oder Tasche des Opfers,
stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre da. Die
Tatsache das es dem Taschendieb gelungen ist, seine Handlungen
unbemerkt durchführen zu können, und somit in den unmittelbaren
Intimbereich des Opfers zu gelangen, führen zu einer
Einschränkung der eigenen Persönlichkeit. Die Opfer nehmen die
Tathandlung des Langfingers persönlich, da sie sich die Frage
stellen, warum gerade sie als Opfer ausgewählt worden sind.
Diese Frage beschäftigt die Bestohlenen noch lange nach der Tat
und kann in Einzelfällen psychische Erkrankungen hervorrufen. Im
folgenden benötigt das Opfer ggf. ärztliche Unterstützung in
Form einer Einzel oder Gruppentherapie. Die wiederkehrende
Gefahr, erneut bestohlen zu werden, löst beim Opfer
Angstzustände und Depressionen aus.
Die
Unterscheidung der beiden Delikte in "einfacher Diebstahl -
Taschendiebstahl" und "Diebstahl unter erschwerten Bedingungen -
Einbruchsdiebstahl" soll hier keinesfalls in Frage gestellt
werden. Abschließend bleibt jedoch festzustellen, dass beide
Delikte eine sehr hohe kriminelle Energie des Täters
voraussetzen. Bei beiden Delikten können erhebliche physische
oder psychische Folgen für die Opfer eintreten.
11.5
Polizeiliche Folgemaßnahmen
Presseberichten zu Folge will die Hamburger Polizei bis zu 150 neue
Kripobeamte bis zum Jahr 2006 ausbilden. Aufgrund der hohen
Fallzahl im Deliktsbereich Einbruchsdiebstahl (5.736
Fälle / AQ.: 7,4%) werden wieder spezielle Bearbeiter
an den Kommissariaten eingegliedert. Des Weiteren wird der
Verfolgungsdruck durch einen verstärkten Einsatz von
Zivilbeamten erhöht. Das Delikt bekommt einen höheren
Stellenwert, so Reinhard Cheder. Eine
konsequente Umsetzung der Maßnahmen, gerade der verstärkte
Einsatz von Beamten, wird zur Steigerung der
Aufklärungsquote und Verhinderung weiterer Einbruchsdiebstähle
beitragen.
11.6
Auswertung und Analyse
Der Vergleich der beiden oben aufgeführten Delikte hat jedoch
gezeigt, dass die statistische Wahrscheinlichkeit Opfer eines
Taschendiebstahls zu werden um ein sechsfaches höher liegt als Opfer
eines Einbruchsdiebstahls zu werden. Die Bochumer -
Dunkelfeldschätzung hat aufgezeigt, dass die tatsächliche
Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl bei ca.
35.757 Fällen liegt. Aber
wenn man auch nur die registrierten und somit ausgewiesen
Fallzahlen der PKS Hamburg für das Berichtsjahr 2004 -
Taschendiebstahl (11.919)
betrachtet, wird man feststellen, das ein verstärkter Einsatz
von speziell ausgebildeten Fahndern notwendig ist. Allein die
erschreckende Aufklärungsquote beim Taschendiebstahl (*ausgewiesen
mit 2,2%) weist Notwendigkeiten auf, das Delikt
stärker zu bekämpfen. Wie oben bereits erwähnt, wird der
Taschendiebstahl von Spezialisten durchgeführt. Das erfordert
auf Seiten der Polizei ebenso speziell ausgebildete Beamte, die
ausschließlich zur Bekämpfung der Taschendiebstahlkriminalität
eingesetzt werden. Da
| anlassbezogene Sondereinsätze jedoch nur
kurzfristig zu Teilerfolgen führen, ist ein Dauerein-satz
erforderlich. |
 |
12.
Zusammenfassung
Eine genaue
Fallzahlenangabe lässt sich nur schwer errechnen, da zum einen das
o.g. "Dunkelfeld" beim Taschendiebstahl eine sehr große Rolle spielt,
und zum anderen Taschendiebstähle zum Beispiel als "schwerer
Diebstahl", Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl gewertet werden
können, wenn die Tatbestandsmerkmale eingetreten sind. Das Delikt
Taschendiebstahl ist im Berichtsjahr 2004 erneut gegenüber dem Vorjahr
gestiegen. Die Steigerungsquote beträgt ca. 6,0%. Der Rekordwert des
vorangegangenen Jahres stieg um 6.796 auf 119.362. In Anbetracht der
bevorstehenden Großereignisse, wie z.B. Sportereignisse und der
damit anzunehmenden Zunahme professioneller Taschen- und Trickdiebe,
die speziell dafür in die Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland
anreisen, gehen Expertenhochrechnungen davon aus, dass das Ende der
Rekordzahlen noch lange nicht erreicht sein wird. Aufgrund personellen
Einschränkungen bei der Bekämpfung der Taschen- und
Trickdiebstahlkriminalität ist der Aufwärtstrend nicht zu stoppen.
Taschendiebe sind Profis und geschulte Spezialisten auf ihren Gebiet.
Das erfordert auf Seiten der Exekutive nicht nur eine hohe "Mannzahl",
sondern auch speziell ausgebildete Fahnder, die sich ständig der
Bekämpfung des Delikts annehmen. Anlassbezogene Sondereinsätze wirken
zusätzlich Abschreckend und bilden in Zusammenhang mit dem
ständigen Einsatz einen wichtigen Faktor.
13. Abschlussvermerk:
Die
polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes
werden auf Grundlage der Richtlinie zur Erstellung der
Kriminalstatistiken gefertigt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
Statistiken dienen der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der
Beobachtung einzelner Deliktsarten. Dabei werden die Delikte anhand
von Deliktsschlüssel registriert und bewertet. Eine objektive
Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist jedoch nur möglich
insofern alle Kriminalstatistiken nach einem gemeinsamen und
einheitlichen Muster ausgewiesen werden. In den Medien, insbesondere
dem Internet werden die registrierten Delikte in unterschiedlichster
Weise ausgewiesen, sodass eine objektive Gegenüberstellung der
Fallzahlen mit anderen Bundesländern fast unmöglich erscheint. Bei der
Recherche wurde eine Vielzahl von veröffentlichten Kriminalstatistiken
gefunden. Die Aussagekraft der einzelnen Landesstatistiken reichte von
ungenügend bis sehr gut. Die Kriminalstatistiken von Berlin und
Hamburg schnitten im Vergleich der Bundesländer am besten ab. Die
Kriminalstatik Hamburg ist im Verhältnis zu den anderen Ländern zwar
mit Abstand die "größte (Dateigröße), jedoch auch die ausführlichste
und erhielt die Bestnote.
Um den
Anspruch der objektiven Betrachtung einzelner Polizeilichen
Kriminalstatistiken gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine
gemeinsame Plattform (Internetseite) einzurichten, in der alle
Polizeien des Bundes ihre persönliche Kriminalstatistik einstellen und
für die Allgemeinheit öffentlich machen. Hierbei sollte einheitlich
nach einem gemeinsames Muster vorgegangen werden.
Die
Kriminalstatistiken dienen nicht nur der Polizei, Justiz und Politik
bei der Verbrechensbekämpfung und Einleitung von Folgemaßnahmen,
sondern geben Aussage über den Sicherheitszustand im Bundesland und
der Bundesrepublik Deutschland. Die Kriminalstatistiken werden für die
Bürger gemacht und sollten für alle leicht zugänglich gemacht werden.
Generell
sollte es keine weiteren Abstufungen im Deliktsbereichs
Taschendiebstahl geben. Die Unterscheidung in "Taschendiebstahl - von
unbaren Zahlungsmitteln" kann über tatsächliche Fallzahlen
hinwegtäuschen.
Wichtige Hinweise:
Die
Erstellung der Arbeit wurde anhand der im Internet veröffentlichten
polizeilichen Kriminalstatistiken der Polizeien der Länder und des
Bundes gefertigt bzw. per Schriftverkehr ermittelt. Es handelt sich bei der Arbeit um eine persönlich
geistige Schöpfung die nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.
Für die Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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Quellenangaben:
Polizeiliche Kriminalstatistiken der einzelnen Bundesländer und
des Bundes. Hierbei handelt es sich um keine offizielle und repräsentative
Statistik - Fallzahlen wurden aus den jeweiligen Kriminalstatistiken
entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Internetlexikon und Nachschlagewerk wikipedia.de. Sammlung
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