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Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 |
aktualisiert am 03.
Januar 2008 |
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- Delikt Taschendiebstahl - |
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Die
Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 wurde Mitte Mai 2006 vom
Bundesinnenminister vorgestellt. Auch dieses Jahr folgt erneut ein
Sonderbeitrag zur vorgestellten Kriminalstatistik. Der Bericht
beschäftigt sich ausschließlich mit dem Delikt Taschendiebstahl
(Deliktsschlüssel *39*). Aufgeführte Deliktszahlen stammen
überwiegend aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der
Bundesländer und des Bundes (Angaben ohne Gewähr). Teilweise
wurden die Deliktszahlen per Anschreiben an das jeweilige
Landeskriminalamt ermittelt. Der Sonderbericht mit den angegeben
Werten ist keine repräsentative Statistik und dient ausschließlich
der Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl. Die Polizeiliche
Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2005 weist für das Delikt
Taschendiebstahl eine registrierte Fallzahl von 110.552 Fälle auf.
Das bedeutet ein Rückgang zum Vorjahr von 8.819 Delikten (2004 =
119.362) bei einer bundesweit festgestellten Aufklärungsquote von
5,4%. Es bleibt zu beachten eine unterschiedliche Einstufung des
Deliktes Taschendiebstahl und die "tatsächliche Fallzahl", das so
genannte Dunkelfeld. |
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.
1. Einleitung:
Die
deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und
am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die
elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und wird
jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis
Mitte Mai) und im Mai vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die
Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach
strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das
Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl
ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl",
eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet. Die
Kriminalstatistiken der Bundesländer werden über das Internet auf
verschiedenste Weise ausgewiesen. Einige Bundesländer wie Hessen oder
Berlin weisen zusätzlich die Deliktsgruppe "Taschendiebstahl - von
unbaren Zahlungsmittel (Deliktsschlüssel "3905")" gesondert aus. In
der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das veröffentlichte
Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um so über
tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die PKS einen
hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die
Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulässt.
2.
Rechtsgrundlage:
Die
Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des
Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das
Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen
Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu
erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu
beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund
und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die
Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.
3.
Definition:
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Die Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der Polizei
bekannt Versuche |
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gewordenen strafrechtlich relevanten
Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten unter
Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte. |
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4.
Zweck:
Die
Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung,
insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an
der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung
des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei
der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete
Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der
Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der
organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch -
soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.
5.
Aussagekraft:
Die
Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die
polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt angezeigte
Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld -
Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für
die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie
das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle,
Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der
Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der
Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer
wieder auf, und müssen genau geprüft werden. In der Regel erfolgen
manipulative Eingriffe auf Ebene der Sachbearbeitenden Dienststelle,
um eigene Statistiken zu beschönigen. Die tatsächliche Anzahl
angezeigter Taschendiebstähle wird zum Beispiel dadurch bewusst
verändert, dass diese in einer anderen Deliktsgruppe aufgenommen wird.
Presseberichten zur Folge findet dies hauptsächlich Anwendung um eine
"Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über
fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.
6.
Inhalt:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und
registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der
mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen
erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in
Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten,
politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte) und
Verkehrsdelikte (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG).
Um
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ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu
erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch
Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.
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7.
Dunkelfeld:
Unter dem Dunkelfeld der
Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den
Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt
werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht
erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten,
die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden;
denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden
Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.
Für die Bedeutung der
polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das
Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation
genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der
Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht
bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau
aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden
kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.
Es wird aufgrund der Bochumer
Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis
zwischen entdeckten Delikten und dem Dunkelfeld 1:3 ist.
Die Größe des Dunkelfeldes
beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr
groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten
sind mehrere zu finden: Viele Opfer eines
Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden
sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf
Verlieren oder Liegenlassen zurück und unterlassen deshalb eine
Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert
des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens
einer Strafanzeige.
Das Opfer eines
Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die
Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten
Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen.
Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das
Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen
Orten.
Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz
gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine
Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden
vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Auch bei kurzen Aufenthalten
auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten
an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der
Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.
Ein weiterer Hinweis für die
Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer
Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe
entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen
Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen
auf den Boden fallen.
Aufgrund der gerade genannten
Gründe sind die Zahlen in den
Kriminalstatistiken bezüglich der
|
Anzahl der begangenen
Taschendiebstähle nur als repräsentative Zahlen anzusehen, nicht
aber als genaue und endgültige Fakten.
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8.0 PKS 2005 Delikt -
Taschendiebstahl
8.1 Einleitung
Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen
Kriminalstatistiken 2005 für das Delikt Taschendiebstahl
(Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt
Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine
einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch
festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert
ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS
für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt
Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende
Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen
ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe
Aussagekraft). Bundesländer, die die Fallzahl Taschendiebstahl für das
Berichtsjahr 2005 nicht im Internet aufführten, wurden per E-Mail
gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen wurden
in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet. Für
das Bundesland Brandenburg liegt keine Fallzahl für das Delikt
Taschendiebstahl vor.
8.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im Rückblick
Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) hat im Berichtsjahr 2004 (119.362)
den bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen
Kriminalstatistik erreicht. Seit 1999 war ein ständiger Anstieg der
Fallzahlen zu beobachten. Das Berichtsjahr 2005 weist eine Fallzahl
von 110.552 registrierten Taschendiebstählen auf. Zu beachten bleibt,
dass es sich dabei um das Hellfeld handelt. Multipliziert man diesen
Wert (110.552) mit dem Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich
eine mögliche Fallzahl von ca. 331.656 Taschendiebstählen. Zum
Berichtsjahr 2004 bedeutet das im Gegensatz zum Jahr 2005 eine Abnahme
von 8.810 Fällen (-7,4%). Die Ursachen für eine mögliche Abnahme des
Deliktes sind zum Beispiel ein Verdrängungseffekt in andere Länder und
auch die Einstufung in andere Deliktsgruppen wie z.B. eine
polizeiliche Aufnahme in die Fallzahl, Diebstahl von Zahlungsmitteln
oder verwandte Straftaten.
|
Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 1999-2003 |
|
Jahr |
Fallzahl (*3900) |
| |
|
|
2000 |
91.386 |
|
2001 |
99.620 |
|
2002 |
110.256 |
|
2003 |
112.566 |
|
2004 |
119.362 |
|
8.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den
Bundesländern
|
Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 der Bundesländer
* ID 3900
im tabellarischen Überblick
"Taschendiebstahl"
|
|
Bundesland |
Fallzahl 2005 |
Fallzahl 2004 |
Zu, - Abnahme / % |
Aufklärung 05 |
| |
| Nordrhein -
Westfalen |
41.759 |
43.834 |
- 2.075 |
-
4,7% |
5,4 % |
| Berlin |
17.387 |
18.074 |
-
687 |
-
3,8% |
2,5 % |
| Hamburg |
9.962 |
11.919 |
- 1.957 |
-
16,4% |
2,5 % |
| Niedersachsen |
7.572 |
7.285 |
+ 287 |
+ 2,2% |
7,98 % |
| Baden
Württemberg |
6.586 |
7.986 |
- 1.312 |
|
4,9 % |
| Brandenburg |
(6.139?) |
1.362 |
nicht vorh. |
nicht vorh. |
nicht
vorh. |
| Bayern |
5.509 |
7.240 |
- 1.731 |
-
23,9% |
6,2 % |
| Hessen |
3.595 |
8.622 |
-
5.027 |
|
7,4 % |
| Reinland Pfalz |
3.525 |
3.823 |
-
298 |
|
3,7 % |
| Sachsen |
2.631 |
2.858 |
-
227 |
|
4,9 % |
| Schleswig
Holstein |
1.566 |
1.556 |
+
10 |
+
0,6% |
7,6 % |
| Bremen |
1.554 |
1.549 |
-
5 |
|
4,1 % |
| Sachsen Anhalt |
964 |
1.040 |
-
76 |
|
4,6 % |
| Saarland |
791 |
989 |
-
198 |
|
3,7 % |
| Mecklenburg
Vorpommern |
588 |
424 |
+
164 |
|
14,6 % |
| Thüringen |
424 |
470 |
-
46 |
|
8,4 % |
| |
|
|
|
|
| Bund Gesamt |
110.552 |
119.362 |
-
8.810 |
-
7,4% |
5,4 % |
Anmerkung: Für das Bundesland Brandenburg liegen keine Fallzahlen für
das Delikt Taschendiebstahl (Berichtsjahr 2005) vor. Addiert man die
Fallzahlen der Bundesländer (außer Bundesland Brandenburg) ergibt es
einen faktischen Wert von 104.413 Delikten. Daraus resultiert eine
nicht offizielle Fallzahl in Brandenburg von 6.139 Taschendiebstählen.
Die Zahlen sind aus den jeweiligen Kriminalstatistiken des Landes bzw.
über Anfragen ermittelt worden. Es handelt sich um eine nicht
repräsentative Statistik.
8.4 Grafische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern
2005
 |
|
Die Grafik verdeutlicht zeigt die Spanne
zwischen den einzelnen Bundesländern. Währendessen
Nordrhein-Westfalen immer noch die meisten Taschendiebstähle von
der Polizei registriert werden, bildet das Bundesland Thüringen
das Schlusslicht. Im Gegensatz zum Berichtsjahr 2004 verzeichnen
die meisten Bundesländer einen Rückgang im Deliktsbereich
Taschendiebstahl. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass
Bundesländer verschiedene Einstufungen vernehmen, sodass z.B. ein
Taschendiebstahl aus Gaststätten seine Einstufung in das
Deliktsfeld "Diebstahl aus Gaststätte" erhalten kann. |
8.5 Bundesland Nordrhein Westfalen - Analyse und Bewertung
Das
Bundesland Nordrhein Westfalen hat wiedererwartend die mit
Abstand höchste Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl. Im
Vergleich der Bundesländer registrierte die Polizei Nordrhein
Westfahlen 41.759 angezeigte Delikte. Damit hat sich die
Fallzahl im Gegensatz zum Berichtsjahr 2004 um 2.075 Fälle
verringert. Das bedeutet eine Abnahme von 4,7%. Verschiedenste
Ursachen sind hierbei zu nennen, unter anderem der
Verdrängungseffekt in angrenzende Städte wie z.B. Düsseldorf,
Duisburg und Wuppertal. Die Aufklärungsquote von Nordrhein
Westfahlen ist leicht gestiegen, sodass diese bei nunmehr 5,4%
liegt. Die meisten Taschendiebstähle passieren in Köln (11.870),
Düsseldorf (4.789), Wuppertal (1.734) und Duisburg (1.090).
|
Jahr |
Fallzahl |
Zu-/Abnahme |
|
2000 |
29.161 |
+ 7,6 % |
|
2001 |
35.265 |
+ 20,9 % |
|
2002 |
39.974 |
+ 13,4 % |
|
2003 |
39.451 |
- 1,3 % |
|
2004 |
43.834 |
+ 11,1 % |
|
2005 |
41.579 |
- 4,7 % |
Quelle:
Kriminalstatistiken Nordrhein Westfahlen
8.6 Auswertung der PKS 2005 für das Delikt Taschendiebstahl
Die registrierten Fallzahlen im Deliktsbereich Taschendiebstahl sind
aus verschiedensten Gründen zurückgegangen. Somit ist der
Aufwärtstrend der vergangenen 5 Jahre gestoppt worden. Das
Berichtsjahr 2004 wies mit einer Fallzahl von 119.362 den bisher
höchsten Stand seit Einführung der polizeilichen Kriminalstatistik
auf. Die Aufklärungsquote konnte dementsprechend auf 5,4% gesteigert
werden (Berichtsjahr 2004 = 4,9%). Damit ist das Delikt
Taschendiebstahl immer noch an letzter Stelle wenn es um die
Aufklärung von Straftaten geht. Beim Vergleich der einzelnen
Bundesländer ist die "Schere" zwischen den Bundesländern
verhältnismäßig groß. Währendessen in Hamburg und Berlin nur 2,5% der
angezeigten Fälle aufgeklärt werden, beträgt die Aufklärungsquote in
Mecklenburg Vorpommern 14,6%. Gründe für diese Unterschiedliche
Aufklärungsquote beruhen ausschließlich auf Spekulationen, jedoch ist
die große Anonymität in den Ballungsgebieten vermutlich die
Hauptursache. In den Ballungsschwächeren Bundesländern halten sich
überwiegend ortsansässige Taschendiebe auf, die nur Gelegentlich in
anderen Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben. Großstädte wie
Berlin, Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig beliebte
Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe. Nordrhein
Westfahlen ist im Bundesländervergleich wieder einmal Spitzenreiter.
Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine große Rolle
(siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren Köln
Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein
Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet (Düsseldorf, Duisburg oder
auch Wuppertal) zu erkennen. Die Verringerung der Fallzahlen hat
verschiedenste Gründe. Selbstverständlich ist es auch ein Erfolg der
Ermittlungsbehörden die sich dem Taschendiebstahl besser angenommen
haben als in den Jahren zuvor. Die Polizei hat erkannt, dass das
Delikt ausschließlich mit gut geschulten Beamten zumindest ansatzweise
bekämpft werden kann. Jedoch zählt hier keine Quantität, sondern nur
Qualität der Ermittlungsbeamten. Andere Ursachen für die Verringerung
der Fallzahlen im Bundesgebiet dürfte die verschiedene Einstufung der
Delikte (siehe oben) sein. Einzelne Bundesländer stufen tatsächliche
Taschendiebstähle in andere Deliktsgruppen ein. Das hat den
Nebeneffekt, das eine Steigerung der Fallzahlen ausbleibt. Trotz der
bisher festgestellten Abnahme (nach der PKS 2005) ist das Delikt
Taschendiebstahl nicht minder zu bewerten. Taschendiebstahl hat eine
enorme Dunkelfeldziffer (siehe oben), sodass die tatsächliche Fallzahl
wesentlich höher einzuschätzen ist. Mit Spannung bleibt zu beachten
wie sich die beiden Großereignisse Fußballweltmeisterschaft und der
Papstbesuch in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2006 auswirken
werden.
9. Gesamtschaden nach
Taschendiebstahl
Schnell und
unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl
bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten
bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl
der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern
auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden
müssen.
Die
polizeiliche Kriminalstatistik 2005 wies eine registrierte Fallzahl
von 110.552 Fälle des Taschendiebstahls aus. Statistiker haben
errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500
Euro an Bargeld entwendet wird. Das bedeutet für das Berichtsjahr 2005
einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,- Euro)
ca. 33.165.600 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich
ein Wert von knapp 100.000.000 Euro.
|
1 |
Personalausweis |
8,00 € |
|
2 |
Reisepass |
26,00 € |
|
3 |
Führerschein |
40,00 € |
|
4 |
Fahrzeugschein |
11,00 € |
|
5 |
EC-Karte |
5,00 € |
|
6 |
Kreditkarte |
5,00 € |
|
7 |
Bibliothekenausweis |
5,00 € |
|
8 |
Monatskarte |
55,00 € |
|
9
|
Angenommene Nebenkosten (mit Verdienstausfall 2 Tage,
Lichtbilder usw.) |
250,00 €
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtkosten ca.: |
400,00 € |
|
|
|
|
|
|
Zusätzlicher Zeitaufwand (ohne Kosten) |
|
|
|
|
|
|
1 |
Krankenkassenkarte |
|
|
2 |
Sozialversicherungsausweis |
|
|
3 |
Schülerausweis |
|
|
4 |
Studentenausweis |
|
|
5 |
Mitgliedsausweise |
|
|
Anmerkung: ohne weitergehende Computerbetrüge an Geldautomaten und
ohne Bargeld
10.
Taschendiebstahl - Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln:
10.1 Unbare Zahlungsmittel / Diebstahl aus Gaststätte
Wenn man die im Internet
veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer
miteinander vergleicht wird man feststellen, das einige Bundesländer
weitere Unterpunkte in ihrer PKS aufgenommen haben. Nicht
geklärt ist, ob ein Diebstahl einer EC,- oder Kreditkarte aus einer
abgehängten Jacke oder auch der Diebstahl eines Portemonnaies aus
einer abgehängten Jacke in einem Restaurant als "Taschendiebstahl" oder als "Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln"
bzw. als "Diebstahls aus Gaststätte" bewertet und registriert wird.
Weitere Einstufungen, die jedoch zum eigentlich Taschendiebstahl
zählen, sollten zusammen registriert werden, um die tatsächliche
Fallzahl zu ermitteln.
12.
Zusammenfassung
Eine genaue
Fallzahlenangabe lässt sich nur schwer errechnen, da zum einen das
o.g. "Dunkelfeld" beim Taschendiebstahl eine sehr große Rolle spielt,
und zum anderen Taschendiebstähle zum Beispiel als "Diebstahl unbarer
Zahlungsmittel", "Diebstahl aus Gaststätte", "schwerer Diebstahl",
Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl gewertet werden können, wenn
die Tatbestandsmerkmale eingetreten sind. Aufgrund verschiedenster
Uraschen ist die Fallzahl beim Delikt Taschendiebstahl verringert
worden. Im Vorjahr wies die Polizeiliche Kriminalstatistik die
Rekordfallzahl von 119.362 Fällen auf. Die Fallzahl konnte um 8.810
registrierte Fälle abgebaut werden. Die Aufklärungsquote liegt seit
langer Zeit wieder über der "5,0% Hürde" Mit der festgestellten
Aufklärungsquote von 5,4% ist das Delikt Taschendiebstahl jedoch
erneut, das Delikt mit der niedrigsten Aufklärungsquote aller in der
PKS registrierten Fälle. In Anbetracht der bevorstehenden
Großereignisse in Deutschland 2006, wie die Fußballweltmeisterschaft
und der Papstbesuch und der damit anzunehmenden Zunahme
professioneller Taschen- und Trickdiebe, die speziell dafür in die
Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland anreisen, gehen
Expertenhochrechnungen davon aus, das die Fallzahl im Berichtsjahr
2006 wieder steigen wird. Taschendiebe sind Profis und geschulte
Spezialisten auf ihren Gebiet. Das erfordert auf Seiten der Exekutive
nicht nur eine hohe "Mannzahl", sondern auch speziell ausgebildete
Fahnder, die sich ständig der Bekämpfung des Delikts annehmen.
Anlassbezogene Sondereinsätze wirken zusätzlich Abschreckend und
bilden in Zusammenhang mit dem ständigen Einsatz einen wichtigen
Faktor.
13. Abschlussvermerk:
Die
polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes
werden auf Grundlage der Richtlinie zur Erstellung der
Kriminalstatistiken gefertigt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
Statistiken dienen der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der
Beobachtung einzelner Deliktsarten. Dabei werden die Delikte anhand
von Deliktsschlüssel registriert und bewertet. Eine objektive
Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist jedoch nur möglich
insofern alle Kriminalstatistiken nach einem gemeinsamen und
einheitlichen Muster ausgewiesen werden. In den Medien, insbesondere
dem Internet werden die registrierten Delikte in unterschiedlichster
Weise ausgewiesen, sodass eine objektive Gegenüberstellung der
Fallzahlen mit anderen Bundesländern fast unmöglich erscheint. Bei der
Recherche wurde eine Vielzahl von veröffentlichten Kriminalstatistiken
gefunden. Die Aussagekraft der einzelnen Landesstatistiken reichte von
ungenügend bis sehr gut.
Um den
Anspruch der objektiven Betrachtung einzelner Polizeilichen
Kriminalstatistiken gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine
gemeinsame Plattform (Internetseite) einzurichten, in der alle
Länderpolizeien ihre persönliche Kriminalstatistik einstellen und
für die Allgemeinheit öffentlich machen. Hierbei sollte einheitlich
nach einem gemeinsames Muster vorgegangen werden.
Die
Kriminalstatistiken dienen nicht nur der Polizei, Justiz und Politik
bei der Verbrechensbekämpfung und Einleitung von Folgemaßnahmen,
sondern geben Aussage über den Sicherheitszustand im Bundesland und
der Bundesrepublik Deutschland. Die Kriminalstatistiken werden für die
Bürger gemacht und sollten für alle leicht zugänglich gemacht werden.
Generell
sollte es keine weiteren Abstufungen im Deliktsbereichs
Taschendiebstahl geben.
Wichtige Hinweise:
Die
Erstellung der Arbeit wurde anhand der im Internet veröffentlichten
polizeilichen Kriminalstatistiken der Polizeien der Länder und des
Bundes gefertigt bzw. per Schriftverkehr ermittelt. Es handelt sich bei der Arbeit um eine persönlich
geistige Schöpfung die nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Copyright
2006 by Webmaster@taschendiebstahl.com
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Quellenangaben:
Polizeiliche Kriminalstatistiken der einzelnen Bundesländer und
des Bundes. Hierbei handelt es sich um keine offizielle und repräsentative
Statistik - Fallzahlen wurden aus den jeweiligen Kriminalstatistiken
entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Internetlexikon und Nachschlagewerk wikipedia.de. Sammlung
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und geistige Schöpfung gem. UrhG. Eine Vervielfältigung oder
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