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Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 |
aktualisiert am 03.
Januar 2008 |
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- Delikt Taschendiebstahl und
Begleitdelikte - |
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
für das Berichtsjahr 2006 wurde wie gewohnt Anfang Mai 2007 vom
Bundesinnenminister vorgestellt. Auch dieses Jahr folgt erneut
ein Sonderbeitrag zur vorgestellten Kriminalstatistik. Der
Bericht beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Delikt
"Taschendiebstahl", jedoch wurden auch die Delikte "Betrug
mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten" und "Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln" mit aufgenommen. Aufgeführte
Deliktszahlen stammen überwiegend aus den Polizeilichen
Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes (Angaben
ohne Gewähr). Teilweise wurden die Deliktszahlen per
Anschreiben an das jeweilige Landeskriminalamt ermittelt. Der
Sonderbericht mit den angegeben Werten ist keine
repräsentative Statistik und dient ausschließlich der
Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl. Die PKS für das
Berichtsjahr 2006 weist für das Deliktsfeld Taschendiebstahl eine
registrierte Fallzahl von |
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100.984 Fällen auf. Das bedeutet einen
Rückgang zum Vorjahr von 9.568 Fällen (2005 = 110.552), bei
einer bundesweit festgestellten Aufklärungsquote von 6,2% im
Berichtsjahr 2006. Bei der hier veröffentlichten Statistik
bleibt die Aussagekraft zu beachten. Eine unterschiedliche
Einstufung des Delikts und das Anzeigeverhalten (Beachte
Dunkelfeld) ist schwer zu erfassen, sodass von den
registrierten Fällen ausgegangen werden muss. Die Gewinnung
der Fallzahlen haben sich dieses Jahr als recht schwer
erwiesen, da die Bekanntmachung der PKS, der jeweiligen
Bundesländer, kein einheitliches System verfolgt. Teilweise
ist für den Bürger ausschließlich eine Pressemitteilung in
kurzer Form im Internet einsehbar. Die Erfassung der
Fallzahlen nach Bestimmten Kriterien ist bindend, jedoch die
Bekanntgabe der Zahlen erfolgt nach keinen einheitlichen
Maßstäben. Leider mussten wir dieses Jahr erfahren, dass
einige wenige Bundesländer gar eine Gebühr zur Erteilung der
Fallzahlen verlangen, oder Fragen gar nicht beantwortet
wurden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dienst in erster
Linie der Polizei und Justiz, aber hat der Bürger nicht auch
ein Anrecht auf eine transparente Darstellung zur Sicherheit
in seinem Land?
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1. Einleitung:
Die
deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und
am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die
elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und wird
jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis
Mitte Mai) und im Mai vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die
Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach
strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das
Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl
ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl",
eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet. Die
Kriminalstatistiken der Bundesländer werden der Öffentlichkeit
innerhalb einer aktuellen Pressekonferenz vorgestellt. Bei meiner
jährlichen Recherche konnte ich wieder einmal feststellen, dass nicht
alle Bundesländer eine einheitliche Veröffentlichung wählen. Eine
Länder stellen lediglich eine verkürzte Fassung ins Internet. In
der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das veröffentlichte
Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um so über
tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die PKS einen
hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die
Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulassen soll.
2.
Rechtsgrundlage:
Die
Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des
Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das
Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen
Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu
erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu
beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund
und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die
Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.
3.
Definition:
Die
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der
Polizei bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten
Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche unter
Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte.
4.
Zweck:
Die
Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung,
insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an
der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung
des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei
der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete
Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der
Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der
organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch -
soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.
5.
Aussagekraft:
Die
Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die
polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt angezeigte
Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld -
Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für
die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie
das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle,
Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der
Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der
Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer
wieder auf, und müssen genau geprüft werden. In der Regel erfolgen
manipulative Eingriffe auf Ebene der Sachbearbeitenden Dienststelle,
um eigene Statistiken zu beschönigen. Die tatsächliche Anzahl
angezeigter Taschendiebstähle kann durch eine veränderte Einstufung
des Taschendiebstahl, in eine ähnliche Deliktsgruppen vorgenommen
werden. Presseberichten zur Folge findet dies hauptsächlich Anwendung um eine
"Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über
fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.
6.
Inhalt:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und
registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der
mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen
erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in
Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten,
politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte) und
Verkehrsdelikte (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG).
Um
ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu
erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch
Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.
7.
Dunkelfeld:
Unter dem Dunkelfeld der
Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den
Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt
werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht
erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten,
die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden;
denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden
Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.
Für die Bedeutung der
polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das
Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation
genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der
Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht
bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau
aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden
kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.
Es wird aufgrund der Bochumer
Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis
zwischen entdeckten Delikten "Taschendiebstahl" und dem Dunkelfeld
dieses Deliktes 1:3 ist.
Die Größe des Dunkelfeldes
beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr
groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten
sind mehrere zu finden: Viele Opfer eines
Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden
sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf
Verlieren oder Liegenlassen zurück und Unterlassen deshalb eine
Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert
des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens
einer Strafanzeige.
Das Opfer eines
Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die
Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten
Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen.
Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das
Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen
Orten.
Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz
gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine
Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden
vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Auch bei kurzen Aufenthalten
auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten
an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der
Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.
Ein weiterer Hinweis für die
Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer
Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe
entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen
Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen
auf den Boden fallen.
Aufgrund der gerade genannten
Gründe sind die Zahlen in den
Kriminalstatistiken bezüglich der Anzahl der begangenen
Taschendiebstähle ausschließlich dem "Hellfeld" zuzurechnen,
bzw. den Taten, die der Polizei bekannt geworden sind.
8. Einteilung der
Schlüsselnummern
Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer
Schlüsselsystematik, unter der folgende Straftatenobergruppen zu
finden sind: Die Summe der Fälle der Straftatenobergruppen
ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle (Hellfeld).
| 0000 |
Straftaten gegen das Leben |
| 1000 |
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung |
| 2000 |
Rohheitsdelikte und
Straftaten gegen die persönliche Freiheit |
| 3*** |
Diebstahl ohne
erschwerende Umstände |
| 4*** |
Diebstahl unter
erschwerten Umständen |
| 5000 |
Vermögens- und
Fälschungsdelikte |
| 6000 |
Sonstige Straftatbestände
gem. StGB |
| 7000 |
Strafrechtliche
Nebengesetze |
8.1 PDF Datei Einteilung der Schlüsselnummern
|
 |
Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2007 führen alle
Bundesländer und die Bundespolizei die Polizeiliche
Kriminalstatistik in 6-stelliger Zählweise aus, um eine
genauere Unterklassifizierung darstellen zu können. Die
Grundziffern bleiben in der Regel jedoch weiter bestehen.
Als Quelle dient die veröffentliche Polizeiliche
Kriminalstatistik.
|
9.0 PKS 2006 Delikt -
Taschendiebstahl
9.1 Einleitung
Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen
Kriminalstatistiken 2006 für das Delikt Taschendiebstahl
(Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt
Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine
einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch
festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert
ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS
für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt
Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende
Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen
ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe
Aussagekraft). Bundesländer, die die Fallzahlen für das
Berichtsjahr 2006 nicht im Internet aufführten, wurden per E-Mail
gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen wurden
in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet. Leider
musste festgestellt werden, dass einige Bundesländer nicht in der Lage
waren, die Fragen zur registrierten Fallzahl zu beantworten. Diese in
der Liste nicht aufgeführten Deliktszahlen wurden als "
unbekannt " kenntlich
gemacht.
9.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im Rückblick
Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) registrierte im Berichtsjahr 2005
(119.362) den bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Seit 1999 war ein ständiger Anstieg der Fallzahlen
zu beobachten. Das Berichtsjahr 2006 weist eine Fallzahl von 100.984
registrierten Taschendiebstählen auf. Damit wurden 9.568 (-8,7%)
weniger Delikte registriert. Zu beachten bleibt, dass es sich
dabei um das Hellfeld handelt. Multipliziert man diesen Wert mit dem
Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich eine mögliche Fallzahl
von ca. 302.952 Taschendiebstählen. Die Ursachen für eine mögliche
Abnahme des Deliktes sind zum Beispiel ein Verdrängungseffekt in
andere Länder und auch die Einstufung in andere Deliktsgruppen wie
z.B. eine polizeiliche Aufnahme in die Fallzahl, Diebstahl von
Zahlungsmitteln oder verwandte Straftaten. Das Berichtsjahr 2006
umfasste auch die Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land. Ein
Anstieg der Fallzahlen blieb somit, laut veröffentlichter Fallzahlen
aus.
|
Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 2000 -2006 |
|
Jahr |
Fallzahl (*3900) |
| |
|
|
2000 |
91.386 |
|
2001 |
99.620 |
|
2002 |
110.256 |
|
2003 |
112.566 |
|
2004 |
119.362 |
|
2005 |
110.552 |
|
9.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den
Bundesländern
|
Polizeiliche
Kriminalstatistik 2006 der Bundesländer im tabellarischen
Überblick
" Taschendiebstahl Schlüsselnummer 3900 "
|
|
Bundesland |
Fallzahl 2006 |
Fallzahl 2005 |
Zu, - Abnahme / % |
Aufklärung 06 |
| |
| Nordrhein -
Westfalen |
34.515 |
41.759 |
- 7.244 |
-
17,4% |
6,5% |
| Berlin |
15.850 |
17.387 |
- 1.537 |
- 8,8% |
5,2% |
| Hamburg |
9.631 |
10.168 |
- 537 |
- 5,3% |
2,6% |
| Niedersachsen |
6.939 |
7.572 |
- 633 |
- 8,36% |
8,4% |
| Bayern |
6.598 |
5.509 |
+1.089 |
+ 19,8% |
6,2% |
| Reinland Pfalz |
3.199 |
3.525 |
- 326 |
- 9,2% |
unbekannt |
| Hessen |
3.191 |
3.595 |
- 404 |
- 11,2% |
6,9% |
| Sachsen |
2.646 |
2.631 |
+ 15 |
+ 6,0% |
4,5% |
| Schleswig
Holstein |
1.543 |
1.566 |
- 23 |
- 1,5% |
5,1% |
| Sachsen Anhalt |
1.187 |
964 |
+ 223 |
unbekannt |
3,9% |
| Saarland |
737 |
791 |
- 54 |
- 6,8% |
4,6% |
| Thüringen |
485 |
424 |
- 61 |
unbekannt |
7,6% |
| |
| Baden
Württemberg |
unbekannt |
6.586 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Brandenburg |
unbekannt |
(6.139?) |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Bremen |
unbekannt |
1.554 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Mecklenburg
Vorpommern |
unbekannt |
588 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| |
|
|
|
|
| Bund Gesamt |
100.984 |
110.552 |
-9.568 |
-8,7% |
6,2% |
Anmerkung: Für das Bundesland Brandenburg im Jahr 2005
lagen als einigstes Bundesland keine Fallzahlen vor. Alle anderen
Bundesländer haben das Delikt ausgewiesen oder haben die Fallzahl per
E-Mail beantwortet. Im Jahr 2005 wurde die Gesamtfallzahl (Bund) Minus
die 15 Bundesländer gerechnet um auf die fiktive Fallzahl zu kommen.
Die Berechnung der Fallzahlen für das Berichtsjahr 2006 erwiesen sich
als sehr schwierig. Die in der tabellarischen Grafik letzten vier
genannten Bundesländer haben den Wert Taschendiebstahl nicht im
Internet veröffentlicht. Auch eine Beantwortung per Mail haben die
zuständigen Stellen nicht vorgenommen. Das Bundesland Bremen hat sich
bis zur Fertigstellung des Sonderberichtes überhaupt nicht gemeldet.
Die anderen drei haben zum Teil eine Gebühr verlangen wollen, oder sie
geben keine Auskünfte an private Personen. In Zeiten der
Präventionskampagnen eine nicht ausreichende Serviceleistung gegenüber
dem Bürger. Die betreffenden Polizeien sollten dieses in den nächsten
Jahren als Verbesserungsvorschlag verstehen. Es handelt sich um eine
nicht repräsentative Statistik.
l9.4 Bundesland Nordrhein Westfahlen:
Das
Bundesland Nordrhein Westfalen hat wiedererwartend die mit Abstand
höchste Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl. Im Vergleich der
Bundesländer registrierte die Polizei Nordrhein Westfahlen 34.515 angezeigte Delikte. Damit hat sich die
Fallzahl im Gegensatz zum Berichtsjahr 2005 um 17,4% verringert.
Verschiedenste Ursachen sind hierbei zu nennen, unter anderem der
Verdrängungseffekt in angrenzende Städte wie z.B. Düsseldorf, Duisburg
und Wuppertal. Aber auch der erhöhte Verfolgungsdruck ist
ausschlaggebend für den registrierten Rückgang beim Delikt. Unter
anderem wurden Strafverfahrens gegen mehrere Großfamilien bzw. gegen
Erziehungsberechtigte von Minderjährigen geführt. Das hatte den
Erfolg, dass diese aus den Bereich Nordrhein Westfalen weggegangen
sind. Einige sind in Großstädte anderer Länder geflüchtet. Die Stadt
Köln liegt wieder erwartend auf Platz Nummer Eins beim Delikt
Taschendiebstahl, obwohl sich die Fallzahl schon verringert hat.
|
Jahr |
Fallzahl |
Zu-/Abnahme |
|
2000 |
29.161 |
+ 7,6 % |
|
2001 |
35.265 |
+ 20,9 % |
|
2002 |
39.974 |
+ 13,4 % |
|
2003 |
39.451 |
- 1,3 % |
|
2004 |
43.834 |
+ 11,1 % |
|
2005 |
41.579 |
- 4,7 % |
|
2006 |
34.515 |
- 17,4 % |
Quelle:
Kriminalstatistiken Nordrhein Westfahlen
Internetverweis:
http://www1.polizei-nrw.de/lka/Zahlen_und_Fakten
Bildliche Darstellung eines Auszuges aus der Polizeilichen
Kriminalstatistik des Bundeslandes Nordrhein Westfahlen zum Delikt
Taschendiebstahl. Gründe für den Rückgang der Fallzahlen im Bereich
des Deliktes. Als Quelle dient die Veröffentlichung der
Pressemitteilung zur PKS 2006 des Bundeslandes Nordrhein Westfalen. Auf dem unten angegeben Internetlink
sind die Jahresstatistiken abzurufen.
PKS 2006 NRW

9.5 Quellenangaben der Bundesländer
9.6 Übersicht einzelner Bundesländer zu
ausgewählten Delikten
Bei den folgenden grafischen Darstellungen wurden die einzelnen
Delikte erfasst. Die Zahlen wurden aus den jeweiligen
Kriminalitätsstatistiken entnommen.
Hamburg

Hessen

Sachsen

Sachsen Anhalt

Schleswig Holstein

Berlin

Als Quelle dienen die oben aufgeführten
veröffentlichten Kriminalitätsstatistiken der Bundesländer.
9.7 Auswertung der PKS 2006 für das Delikt Taschendiebstahl
Die registrierten Fallzahlen im Deliktsbereich Taschendiebstahl sind
aus verschiedensten Gründen zurückgegangen. Somit ist der
Aufwärtstrend der vergangenen Jahre weiter rückläufig. Die
Aufklärungsquote konnte beim Delikt Taschendiebstahl konnte etwas
gesteigert. werden. Das liegt in der Regel daran, das vermeintliche
Taschendiebe z.B. an Geldausgabeautomaten nach Folgedelikten
fotografisch aufgenommen werden, sodass eine Identifizierung des
Täters möglich ist. Taschendiebstahl ist das Delikt in der PKS mit der
niedrigsten Aufklärungsquote. Kein anderes Delikt findet so wenig
Aufklärung. Obwohl die Aufklärungsquote gesteigert werden konnte,
wurden immer weniger professionelle Taschendiebstahlfahnder für das
Delikt eingesetzt. Gründe für diese Unterschiedliche Aufklärungsquote
beruhen ausschließlich auf Spekulationen, jedoch ist die große
Anonymität in den Ballungsgebieten vermutlich die Hauptursache. In den
Ballungsschwächeren Bundesländern halten sich überwiegend
ortsansässige Taschendiebe auf, die nur Gelegentlich in anderen
Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben. Großstädte wie Berlin,
Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig beliebte
Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe. Nordrhein
Westfalen ist im Bundesländervergleich wieder einmal Spitzenreiter.
Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine große Rolle
(siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren Köln
Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein
Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet (Düsseldorf, Duisburg oder
auch Wuppertal) zu erkennen. Die niedrigere Fallzahl in der PKS 2006
hat viele Gründe. Selbstverständlich ist es auch ein Erfolg der
Ermittlungsbehörden die sich dem Taschendiebstahl besser angenommen
haben als in den Jahren zuvor. Die Polizei hat erkannt, dass das
Delikt ausschließlich mit gut geschulten Beamten zumindest ansatzweise
bekämpft werden kann. Jedoch zählt hier keine Quantität, sondern nur
Qualität der Ermittlungsbeamten. Beachtet man, dass im Jahr 2006 die
Fußballweltmeisterschaft in Deutschland stattfand, und dies
Taschendiebe aus der ganzen Welt angezogen hat, ist diese verringerte
Fallzahl wirklich bemerkenswert. Zu den vielen ortsansässigen
Taschendieben kamen die unzähligen ausländischen Taschen- und
Trickdiebe. Die Tatgelegenheiten wurden durch die vielen Gäste aus der
ganzen Welt geprägt. Betrachtet man diese Tatsache ist die
Verringerung der Fallzahl sehr ungewöhnlich. Obwohl gleich auch
anzumerken ist, dass die Vermutungen hinsichtlich einer noch größeren
Anzahl von Profidieben glücklicherweise nicht eingetreten ist. Wie in
den Jahren zuvor wurden die Polizeien angeschrieben wo eine Fallzahl
für das Delikt nicht ausgewiesen wurde. Dabei wurde auch verwiesen
dass eine unterschiedliche Bewertung des Delikts die Einstufung in
eine andere Ordnungszahl bedeuten kann. Somit ist ein Taschendiebstahl
in einem Restaurant, aus der mitgeführten Tasche ein Grenzfall zur
Einstufung. Letztlich nimmt der zuständige PKS Sachbearbeiter einer
jeden Dienststelle die Einstufung vor und kann somit über die Fallzahl
"mitentscheiden". Trotz der bisher festgestellten Abnahme (nach der
PKS 2006) ist das Delikt Taschendiebstahl nicht minder zu bewerten.
Taschendiebstahl hat eine enorme Dunkelfeldziffer (siehe oben), sodass
die tatsächliche Fallzahl wesentlich höher einzuschätzen ist.
10. Gesamtschaden nach
Taschendiebstahl
Schnell und
unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl
bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten
bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl
der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern
auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden
müssen. Die
polizeiliche Kriminalstatistik 2006 wies eine registrierte Fallzahl
von 100.984 Fälle des Taschendiebstahls aus. Statistiker haben
errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500
Euro an Bargeld entwendet wird. Das bedeutet für das Berichtsjahr 2005
einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,- Euro)
ca. 30.295.200 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich
ein Wert von knapp 90.000.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass keine
Folgedelikte, wie die Bargeldabhebung an Kartenautomaten oder der
widerrechtliche Einsatz im Lastschriftverfahren gestohlener Karten,
mit berechnet wurden. Rechnet man diesen Folgeschaden mit ein, dürfte
der Schaden bei mindesten 250.000.000 Euro liegen. Ein enormer Schaden
der nur durch Taschendiebe in Deutschland begangen wird. Neben den
materiellen Schäden wird der geschädigte Bürger in seiner persönlichen
Freiheit beschränkt. Der Dieb ist in die Privatsphäre der Person
direkt eingedrungen. Bei einigen Personen, gerade im Fortgeschrittenen
Alter, hat das direkte Auswirkungen auf das körperliche Wohlbefinden
und Sicherheitsgefühl, dass nur schwer wieder aufgebaut werden kann.
Hilfe bietet hier z.B. der "Weisse Ring".
11. Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
11.1 Tabellarische Darstellung - Diebstahl von unbaren
Zahlungsmitteln (Gesamt) in den Bundesländern - Schlüsselnummer 3**5
|
Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 der Bundesländer im tabellarischen Überblick
"Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln (Gesamt)"
Schlüsselnummer 3**5
|
|
Bundesland |
Fallzahl 2006 |
Fallzahl 2005 |
Zu, - Abnahme / % |
Aufklärung 06 |
| |
| Nordrhein -
Westfalen |
32.308 |
35.412 |
-
3.104 |
- 8,8% |
7,73% |
| Hessen |
16.201 |
17.522 |
- 1.321 |
- 7,5% |
10,3% |
| Niedersachsen |
11.519 |
11.163 |
+ 356 |
+ 3,19% |
15,34% |
| Hamburg |
9.711 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
2,2% |
| Berlin |
9.183 |
8.177 |
+1.006 |
+12,3% |
3,8% |
| Sachsen |
7.433 |
7.662 |
- 229 |
- 3% |
15,3% |
| Sachsen Anhalt |
2.757 |
2.800 |
- 43 |
unbekannt |
19,3% |
| Saarland |
1.282 |
1.619 |
- 337 |
- 20% |
unbekannt |
| Bayern |
743 |
851 |
- 108 |
unbekannt |
35,8% |
| Schleswig
Holstein |
608 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
18,6 % |
| |
| Baden
Württemberg |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Brandenburg |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Reinland Pfalz |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Bremen |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Mecklenburg
Vorpommern |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Thüringen |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| |
|
|
|
|
|
| Bund Gesamt |
111.987 |
113.086 |
- 1.099 |
- 1,06% |
10,2% |
Hinweis: Die gewonnen Fallzahlen stammen aus den jeweilig
veröffentlichten Kriminalstatistiken, soweit diese aufgeführt worden
sind. Im Einzellfall ist die Ermittlung sehr schwierig, da nicht alle
Bundesländer eine ausführliche Statistik ausgeführt wurde. Es handelt
sich nicht um eine repräsentative Statistik. Für die Richtigkeit der
Fallzahlen wird keine Gewähr übernommen. Einige Bundesländer führen
das Delikt nicht oder zur unterschiedlich aus, sodass eine genaue
Auflistung sehr schwierig ist. Auf E-Mails haben die zuständigen
Unterschiedlich regiert. Von ausführlicher Zusendung informativer
Zahlen und Fakten bis zur Nichtbeantwortung. Die angeführten
Fallzahlen können abweichend sein, da unterschiedliche Aussagen
bestehen. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass keine Gewähr
für die Richtigkeit der Fallzahlen übernommen werden kann. Bitte nehmen sie
mit den zuständigen Behörden Kontakt auf, sollten sie Fragen zu dem
Delikt haben.
12.
Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten
12.1 Tabellarische Darstellung - Betrug mittels rechtswidrig
erlangter Debitkarten mit PIN in den
Bundesländern - Schlüsselnummer 5160
|
Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 der Bundesländer im tabellarischen Überblick
"Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten
mit PIN " Schlüsselnummer 5160
|
|
Bundesland |
Fallzahl 2006 |
Fallzahl 2005 |
Zu, - Abnahme / % |
Aufklärung 06 |
| |
| Berlin |
10.793 |
14.122 |
- 3.329 |
- 23,6% |
36,3% |
| Hessen |
8.929 |
9.779 |
- 850 |
- 8,7% |
54,0% |
| Nordrhein -
Westfalen |
6.928 |
7.571 |
- 643 |
- 8,5% |
47,5% |
| Niedersachsen |
5.984 |
7.852 |
- 1.868 |
- 23,8% |
52,5% |
| Bayern |
5.657 |
7.134 |
-
1.477 |
-
20,7% |
53,0% |
| Hamburg |
5.643 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
46,7% |
| Reinland Pfalz |
4.010 |
5.173 |
- 1.127 |
- 21,9% |
unbekannt |
| Sachsen |
3.603 |
3.908 |
-
305 |
-
7,8% |
64,7% |
| Sachsen Anhalt |
1.762 |
1.707 |
+ 55 |
unbekannt |
64,6% |
| Schleswig
Holstein |
1.407 |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
39,5% |
| Saarland |
1.057 |
1.298 |
- 241 |
- 18,6% |
48,0% |
| |
| Brandenburg |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
| Baden
Württemberg |
| |