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Polizeiliche Kriminalstatistik 2006

aktualisiert am 03. Januar 2008  

- Delikt Taschendiebstahl und Begleitdelikte -

 

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2006 wurde wie gewohnt Anfang Mai 2007 vom Bundesinnenminister vorgestellt. Auch dieses Jahr folgt erneut ein Sonderbeitrag zur vorgestellten Kriminalstatistik. Der Bericht beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Delikt "Taschendiebstahl", jedoch wurden auch die Delikte "Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten" und "Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln" mit aufgenommen.  Aufgeführte Deliktszahlen stammen überwiegend aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes (Angaben ohne Gewähr). Teilweise wurden die Deliktszahlen per Anschreiben an das jeweilige Landeskriminalamt ermittelt. Der Sonderbericht mit den angegeben Werten ist keine repräsentative Statistik und dient ausschließlich der Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl. Die PKS für das Berichtsjahr 2006 weist für  das  Deliktsfeld  Taschendiebstahl eine registrierte Fallzahl von

100.984 Fällen auf. Das bedeutet einen Rückgang zum Vorjahr von 9.568 Fällen (2005 = 110.552), bei einer bundesweit festgestellten Aufklärungsquote von 6,2% im Berichtsjahr 2006. Bei der hier veröffentlichten Statistik bleibt die Aussagekraft zu beachten. Eine unterschiedliche Einstufung des Delikts und das Anzeigeverhalten (Beachte Dunkelfeld) ist schwer zu erfassen, sodass von den registrierten Fällen ausgegangen werden muss. Die Gewinnung der Fallzahlen haben sich dieses Jahr als recht schwer erwiesen, da die Bekanntmachung der PKS, der jeweiligen Bundesländer, kein einheitliches System verfolgt. Teilweise ist für den Bürger ausschließlich eine Pressemitteilung in kurzer Form im Internet einsehbar. Die Erfassung der Fallzahlen nach Bestimmten Kriterien ist bindend, jedoch die Bekanntgabe der Zahlen erfolgt nach keinen einheitlichen Maßstäben. Leider mussten wir dieses Jahr erfahren, dass einige wenige Bundesländer gar eine Gebühr zur Erteilung der Fallzahlen verlangen, oder Fragen gar nicht beantwortet wurden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dienst in erster Linie der Polizei und Justiz, aber hat der Bürger nicht auch ein Anrecht auf eine transparente Darstellung zur Sicherheit in seinem Land?


 

Inhalt:

1.   Einleitung                          

2.   Rechtsgrundlage          

3.   Definition                                  

4.   Zweck der PKS                           

5.   Aussagekraft                             

6.   Inhalt                                         

7.   Dunkelfeld  

8.   Einteilung nach Schlüsselnummern

      8.1   Tabelle Einteilung der Schlüsselnummern

9.   PKS 2006 Delikt - Taschendiebstahl

      9.1   Einleitung                      

      9.2   Kriminalstatistik Taschendiebstahl im 5 Rückblick            

      9.3   Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern   

      9.4   Taschendiebstahl in Nordrhein Westfalen 2006

      9.5   Quellenangaben der Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken

      9.6   Übersicht einzelner Bundesländer zu ausgewählten Delikten

      9.7   Auswertung der PKS 2006 - Taschendiebstahl   

10. Gesamtschaden nach Taschendiebstahl  

11. Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln     

      11.1  Tabellarische Darstellung der Bundesländer        

12. Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten

      12.1  Tabellarische Darstellung der Bundesländer

13. Zusammenfassung

14. Abschlussvermerk


1. Einleitung:

 

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und  wird jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis Mitte Mai) und im Mai vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl", eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet.  Die  Kriminalstatistiken der Bundesländer werden der Öffentlichkeit innerhalb einer aktuellen Pressekonferenz vorgestellt. Bei meiner jährlichen Recherche konnte ich wieder einmal feststellen, dass nicht alle Bundesländer eine einheitliche Veröffentlichung wählen. Eine Länder stellen lediglich eine verkürzte Fassung ins Internet.  In der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das veröffentlichte Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um so über tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die PKS einen hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulassen soll.


2. Rechtsgrundlage:

 

Die Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.


3. Definition:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der Polizei bekannt   gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche unter Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte.


4. Zweck:

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch - soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.


5. Aussagekraft:

 

Die Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt angezeigte Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld - Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle, Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer wieder auf, und müssen genau geprüft werden. In der Regel erfolgen manipulative Eingriffe auf Ebene der Sachbearbeitenden Dienststelle, um eigene Statistiken zu beschönigen. Die tatsächliche Anzahl angezeigter Taschendiebstähle kann durch eine veränderte Einstufung des Taschendiebstahl, in eine ähnliche Deliktsgruppen vorgenommen werden. Presseberichten zur Folge findet dies hauptsächlich Anwendung um eine "Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.


6. Inhalt:

 

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte)  und  Verkehrsdelikte  (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG). Um ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.


7. Dunkelfeld:

 

Unter dem Dunkelfeld der Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten, die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden; denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.

 

Für die Bedeutung der polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.

 

Es wird aufgrund der Bochumer Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis zwischen entdeckten Delikten "Taschendiebstahl" und dem Dunkelfeld dieses Deliktes 1:3 ist.

 

Die Größe des Dunkelfeldes beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten sind mehrere zu finden:  Viele Opfer eines Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf Verlieren oder Liegenlassen zurück und Unterlassen deshalb eine Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens einer Strafanzeige.

 

Das Opfer eines Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen. Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen Orten.

 

Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.

 

Auch bei kurzen Aufenthalten auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.

 

Ein weiterer Hinweis für die Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen auf den Boden fallen.

 

Aufgrund der gerade genannten Gründe  sind die  Zahlen  in den  Kriminalstatistiken bezüglich  der Anzahl der begangenen Taschendiebstähle ausschließlich dem "Hellfeld" zuzurechnen, bzw. den Taten, die der Polizei bekannt geworden sind.


8. Einteilung der Schlüsselnummern

 

Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer Schlüsselsystematik, unter der folgende Straftatenobergruppen zu finden sind: Die Summe der Fälle der Straftatenobergruppen ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle (Hellfeld).

 

0000 Straftaten gegen das Leben
1000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
2000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit
3*** Diebstahl ohne erschwerende Umstände
4*** Diebstahl unter erschwerten Umständen
5000 Vermögens- und Fälschungsdelikte
6000 Sonstige Straftatbestände gem. StGB
7000 Strafrechtliche Nebengesetze

 

8.1 PDF Datei Einteilung der Schlüsselnummern

 

Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2007 führen alle Bundesländer und die Bundespolizei die Polizeiliche Kriminalstatistik in 6-stelliger Zählweise aus, um eine genauere Unterklassifizierung darstellen zu können. Die Grundziffern bleiben in der Regel jedoch weiter bestehen. Als Quelle dient die veröffentliche Polizeiliche Kriminalstatistik.

 

 

 

 

 


9.0 PKS 2006 Delikt - Taschendiebstahl

 

9.1 Einleitung

 

Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistiken 2006 für das Delikt Taschendiebstahl (Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe Aussagekraft). Bundesländer, die die Fallzahlen für das Berichtsjahr 2006 nicht im Internet aufführten, wurden per E-Mail gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen wurden in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet. Leider musste festgestellt werden, dass einige Bundesländer nicht in der Lage waren, die Fragen zur registrierten Fallzahl zu beantworten. Diese in der Liste nicht aufgeführten Deliktszahlen wurden als " unbekannt " kenntlich gemacht.


9.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im  Rückblick

 

Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) registrierte im Berichtsjahr 2005 (119.362) den bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Seit 1999 war ein ständiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Das Berichtsjahr 2006 weist eine Fallzahl von 100.984 registrierten Taschendiebstählen auf. Damit wurden 9.568 (-8,7%) weniger Delikte registriert.  Zu beachten bleibt, dass es sich dabei um das Hellfeld handelt. Multipliziert man diesen Wert mit dem Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich eine mögliche Fallzahl von ca. 302.952 Taschendiebstählen. Die Ursachen für eine mögliche Abnahme des Deliktes sind zum Beispiel ein Verdrängungseffekt in andere Länder und auch die Einstufung in andere Deliktsgruppen wie z.B. eine polizeiliche Aufnahme in die Fallzahl, Diebstahl von Zahlungsmitteln oder verwandte Straftaten. Das Berichtsjahr 2006 umfasste auch die Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land. Ein Anstieg der Fallzahlen blieb somit, laut veröffentlichter Fallzahlen aus.

 

Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 2000 -2006

 

Jahr Fallzahl (*3900)
   
2000    91.386
2001    99.620
2002  110.256
2003  112.566
2004  119.362
2005  110.552

 

2006  100.984

 

9.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern

 

 Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 der Bundesländer im tabellarischen Überblick   

" Taschendiebstahl Schlüsselnummer 3900 "

 

Bundesland

Fallzahl 2006

Fallzahl 2005

Zu, - Abnahme / %

Aufklärung 06

 
Nordrhein - Westfalen 34.515   41.759 - 7.244 - 17,4% 6,5%
Berlin 15.850   17.387 - 1.537 -   8,8% 5,2%
Hamburg   9.631     10.168 -    537 -   5,3% 2,6%
Niedersachsen   6.939     7.572 -    633 - 8,36% 8,4%
Bayern   6.598     5.509 +1.089 + 19,8% 6,2%
Reinland Pfalz   3.199     3.525 -    326 -   9,2% unbekannt
Hessen   3.191     3.595 -    404 - 11,2% 6,9%
Sachsen   2.646     2.631 +     15 +  6,0% 4,5%
Schleswig Holstein   1.543     1.566 -      23 -   1,5% 5,1%
Sachsen Anhalt   1.187        964 +   223 unbekannt 3,9%
Saarland     737        791 -      54 -   6,8% 4,6%
Thüringen     485        424 -      61 unbekannt 7,6%
 
Baden Württemberg unbekannt     6.586 unbekannt unbekannt unbekannt
Brandenburg unbekannt    (6.139?) unbekannt unbekannt unbekannt
Bremen unbekannt     1.554 unbekannt unbekannt unbekannt
Mecklenburg Vorpommern unbekannt        588 unbekannt unbekannt unbekannt
         
Bund Gesamt 100.984

110.552

-9.568 -8,7% 6,2%

 

Anmerkung: Für das Bundesland Brandenburg im Jahr 2005 lagen als einigstes Bundesland keine Fallzahlen vor. Alle anderen Bundesländer haben das Delikt ausgewiesen oder haben die Fallzahl per E-Mail beantwortet. Im Jahr 2005 wurde die Gesamtfallzahl (Bund) Minus die 15 Bundesländer gerechnet um auf die fiktive Fallzahl zu kommen.

 

Die Berechnung der Fallzahlen für das Berichtsjahr 2006 erwiesen sich als sehr schwierig. Die in der tabellarischen Grafik letzten vier genannten Bundesländer haben den Wert Taschendiebstahl nicht im Internet veröffentlicht. Auch eine Beantwortung per Mail haben die zuständigen Stellen nicht vorgenommen. Das Bundesland Bremen hat sich bis zur Fertigstellung des Sonderberichtes überhaupt nicht gemeldet. Die anderen drei haben zum Teil eine Gebühr verlangen wollen, oder sie geben keine Auskünfte an private Personen. In Zeiten der Präventionskampagnen eine nicht ausreichende Serviceleistung gegenüber dem Bürger. Die betreffenden Polizeien sollten dieses in den nächsten Jahren als Verbesserungsvorschlag verstehen. Es handelt sich um eine nicht repräsentative Statistik.


l9.4 Bundesland Nordrhein Westfahlen:

 

Das Bundesland Nordrhein Westfalen hat wiedererwartend die mit Abstand höchste Fallzahl im Deliktsbereich Taschendiebstahl. Im Vergleich der Bundesländer registrierte die Polizei Nordrhein Westfahlen 34.515 angezeigte Delikte. Damit hat sich die Fallzahl im Gegensatz zum Berichtsjahr 2005 um 17,4% verringert.  Verschiedenste Ursachen sind hierbei zu nennen, unter anderem der Verdrängungseffekt in angrenzende Städte wie z.B. Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal. Aber auch der erhöhte Verfolgungsdruck ist ausschlaggebend für den registrierten Rückgang beim Delikt. Unter anderem wurden Strafverfahrens gegen mehrere Großfamilien bzw. gegen Erziehungsberechtigte von Minderjährigen geführt. Das hatte den Erfolg, dass diese aus den Bereich Nordrhein Westfalen weggegangen sind. Einige sind in Großstädte anderer Länder geflüchtet. Die Stadt Köln liegt wieder erwartend auf Platz Nummer Eins beim Delikt Taschendiebstahl, obwohl sich die Fallzahl schon verringert hat.

 

Jahr

Fallzahl

Zu-/Abnahme

2000

29.161

  7,6 %

2001

35.265

+ 20,9 %

2002

39.974

+ 13,4 %

2003

39.451

-    1,3 %

2004

43.834

+ 11,1 %

2005 41.579 -  4,7   %
2006 34.515 -  17,4 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Kriminalstatistiken Nordrhein Westfahlen

 

Internetverweis: http://www1.polizei-nrw.de/lka/Zahlen_und_Fakten

 

Bildliche Darstellung eines Auszuges aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeslandes Nordrhein Westfahlen zum Delikt Taschendiebstahl. Gründe für den Rückgang der Fallzahlen im Bereich des Deliktes. Als Quelle dient die Veröffentlichung der Pressemitteilung zur PKS 2006 des Bundeslandes Nordrhein Westfalen. Auf dem unten angegeben Internetlink sind die Jahresstatistiken abzurufen.

 

PKS 2006 NRW


9.5 Quellenangaben der Bundesländer

 

Nordrhein - Westfalen http://www1.polizei-nrw.de/lka/Zahlen_und_Fakten/article/Kriminalstatistik.html
Berlin http://www.berlin.de/polizei/kriminalitaet/pks.html
Hamburg http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/daten-und-fakten/polizeiliche-kriminalstatistik/start.html
Niedersachsen

http://www.mi.niedersachsen.de/master/C35912578_L20_D0_I522.html

Bayern http://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/index.html/649
Reinland Pfalz http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/9be/9be409c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm
Hessen http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/455/45570ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046.htm
Sachsen www.polizei.sachsen.de/lka/2971.htm
Schleswig Holstein https://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/dienststellen/landeskriminalamt/abteilung-2/kriminalstatistik/kriminalstatistik.html
Sachsen Anhalt www.polizei.sachsen-anhalt.de/index.php?id=1006
Saarland http://www.saarland.de/9382.htm
Thüringen

http://www.thueringen.de/de/tim/tim/veranstaltungen/26009/uindex.html

Baden Württemberg http://www.polizei-bw.de/lka/jahresberichte/jb_index.htm
Brandenburg http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=332118
Bremen http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.2097.de
Mecklenburg Vorpommern http://www.polizei.mvnet.de
Bund http://www.bmi.bund.de/

 

9.6 Übersicht einzelner Bundesländer zu ausgewählten Delikten

 

Bei den folgenden grafischen Darstellungen wurden die einzelnen Delikte erfasst. Die Zahlen wurden aus den jeweiligen Kriminalitätsstatistiken entnommen.

 

Hamburg

 

Hessen

 

Sachsen

 

Sachsen Anhalt

 

Schleswig Holstein

 

Berlin

 

Als Quelle dienen die oben aufgeführten veröffentlichten Kriminalitätsstatistiken der Bundesländer.


9.7 Auswertung der PKS 2006 für das Delikt Taschendiebstahl

 

Die registrierten Fallzahlen im Deliktsbereich Taschendiebstahl sind aus verschiedensten Gründen zurückgegangen. Somit ist der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre weiter rückläufig. Die Aufklärungsquote konnte beim Delikt Taschendiebstahl konnte etwas gesteigert. werden. Das liegt in der Regel daran, das vermeintliche Taschendiebe z.B. an Geldausgabeautomaten nach Folgedelikten fotografisch aufgenommen werden, sodass eine Identifizierung des Täters möglich ist. Taschendiebstahl ist das Delikt in der PKS mit der niedrigsten Aufklärungsquote. Kein anderes Delikt findet so wenig Aufklärung. Obwohl die Aufklärungsquote gesteigert werden konnte, wurden immer weniger professionelle Taschendiebstahlfahnder für das Delikt eingesetzt. Gründe für diese Unterschiedliche Aufklärungsquote beruhen ausschließlich auf Spekulationen, jedoch ist die große Anonymität in den Ballungsgebieten vermutlich die Hauptursache. In den Ballungsschwächeren Bundesländern halten sich überwiegend ortsansässige Taschendiebe auf, die nur Gelegentlich in anderen Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben. Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig beliebte Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe. Nordrhein Westfalen ist im Bundesländervergleich wieder einmal Spitzenreiter. Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine große Rolle (siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren Köln Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet (Düsseldorf, Duisburg oder auch Wuppertal) zu erkennen. Die niedrigere Fallzahl in der PKS 2006 hat viele Gründe. Selbstverständlich ist es auch ein Erfolg der Ermittlungsbehörden die sich dem Taschendiebstahl besser angenommen haben als in den Jahren zuvor. Die Polizei hat erkannt, dass das Delikt ausschließlich mit gut geschulten Beamten zumindest ansatzweise bekämpft werden kann. Jedoch zählt hier keine Quantität, sondern nur Qualität der Ermittlungsbeamten. Beachtet man, dass im Jahr 2006 die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland stattfand, und dies Taschendiebe aus der ganzen Welt angezogen hat, ist diese verringerte Fallzahl wirklich bemerkenswert. Zu den vielen ortsansässigen Taschendieben kamen die unzähligen ausländischen Taschen- und Trickdiebe. Die Tatgelegenheiten wurden durch die vielen Gäste aus der ganzen Welt geprägt. Betrachtet man diese Tatsache ist die Verringerung der Fallzahl sehr ungewöhnlich. Obwohl gleich auch anzumerken ist, dass die Vermutungen hinsichtlich einer noch größeren Anzahl von Profidieben glücklicherweise nicht eingetreten ist. Wie in den Jahren zuvor wurden die Polizeien angeschrieben wo eine Fallzahl für das Delikt nicht ausgewiesen wurde. Dabei wurde auch verwiesen dass eine unterschiedliche Bewertung des Delikts die Einstufung in eine andere Ordnungszahl bedeuten kann. Somit ist ein Taschendiebstahl in einem Restaurant, aus der mitgeführten Tasche ein Grenzfall zur Einstufung. Letztlich nimmt der zuständige PKS Sachbearbeiter einer jeden Dienststelle die Einstufung vor und kann somit über die Fallzahl "mitentscheiden". Trotz der bisher festgestellten Abnahme (nach der PKS 2006) ist das Delikt Taschendiebstahl nicht minder zu bewerten. Taschendiebstahl hat eine enorme Dunkelfeldziffer (siehe oben), sodass die tatsächliche Fallzahl wesentlich höher einzuschätzen ist.


10. Gesamtschaden nach Taschendiebstahl

 

Schnell und unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden müssen. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2006 wies eine registrierte Fallzahl von 100.984 Fälle des Taschendiebstahls aus. Statistiker haben errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500 Euro an Bargeld entwendet wird. Das bedeutet für das Berichtsjahr 2005 einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,- Euro) ca. 30.295.200 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich ein Wert von knapp 90.000.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass keine Folgedelikte, wie die Bargeldabhebung an Kartenautomaten oder der widerrechtliche Einsatz im Lastschriftverfahren gestohlener Karten, mit berechnet wurden. Rechnet man diesen Folgeschaden mit ein, dürfte der Schaden bei mindesten 250.000.000 Euro liegen. Ein enormer Schaden der nur durch Taschendiebe in Deutschland begangen wird. Neben den materiellen Schäden wird der geschädigte Bürger in seiner persönlichen Freiheit beschränkt. Der Dieb ist in die Privatsphäre der Person direkt eingedrungen. Bei einigen Personen, gerade im Fortgeschrittenen Alter, hat das direkte Auswirkungen auf das körperliche Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl, dass nur schwer wieder aufgebaut werden kann. Hilfe bietet hier z.B. der "Weisse Ring".


11. Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln

 

11.1 Tabellarische Darstellung - Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln (Gesamt) in den Bundesländern - Schlüsselnummer 3**5

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 der Bundesländer im tabellarischen Überblick "Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln (Gesamt)" Schlüsselnummer 3**5

 

Bundesland

Fallzahl 2006

Fallzahl 2005

Zu, - Abnahme / %

Aufklärung 06

 
Nordrhein - Westfalen 32.308 35.412 - 3.104 -    8,8%  7,73%
Hessen 16.201 17.522 - 1.321 -    7,5%  10,3%
Niedersachsen 11.519 11.163 +   356 + 3,19% 15,34%
Hamburg 9.711 unbekannt unbekannt unbekannt     2,2%
Berlin 9.183 8.177 +1.006 +12,3%      3,8%
Sachsen 7.433 7.662 -    229 -      3%     15,3%
Sachsen Anhalt 2.757 2.800 -      43 unbekannt     19,3%
Saarland 1.282 1.619 -    337 -    20% unbekannt
Bayern 743 851 -    108 unbekannt     35,8%
Schleswig Holstein 608 unbekannt unbekannt unbekannt     18,6 %
 
Baden Württemberg unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
Brandenburg unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
Reinland Pfalz unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
Bremen unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
Mecklenburg Vorpommern unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
Thüringen unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
           
Bund Gesamt 111.987 113.086 - 1.099 - 1,06% 10,2%

 

Hinweis: Die gewonnen Fallzahlen stammen aus den jeweilig veröffentlichten Kriminalstatistiken, soweit diese aufgeführt worden sind. Im Einzellfall ist die Ermittlung sehr schwierig, da nicht alle Bundesländer eine ausführliche Statistik ausgeführt wurde. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Statistik. Für die Richtigkeit der Fallzahlen wird keine Gewähr übernommen. Einige Bundesländer führen das Delikt nicht oder zur unterschiedlich aus, sodass eine genaue Auflistung sehr schwierig ist. Auf E-Mails haben die zuständigen Unterschiedlich regiert. Von ausführlicher Zusendung informativer Zahlen und Fakten bis zur Nichtbeantwortung. Die angeführten Fallzahlen können abweichend sein, da unterschiedliche Aussagen bestehen. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass keine Gewähr für die Richtigkeit der Fallzahlen übernommen werden kann. Bitte nehmen sie mit den zuständigen Behörden Kontakt auf, sollten sie Fragen zu dem Delikt haben.


12. Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten

 

12.1 Tabellarische Darstellung - Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN in den Bundesländern - Schlüsselnummer 5160

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 der Bundesländer im tabellarischen Überblick "Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN " Schlüsselnummer 5160

 

Bundesland

Fallzahl 2006

Fallzahl 2005

Zu, - Abnahme / %

Aufklärung 06

 
Berlin 10.793 14.122 - 3.329 - 23,6% 36,3%
Hessen 8.929 9.779 -    850  8,7% 54,0%
Nordrhein - Westfalen 6.928 7.571 -    643 -   8,5% 47,5%
Niedersachsen 5.984 7.852 - 1.868 - 23,8% 52,5%
Bayern 5.657 7.134 - 1.477 - 20,7% 53,0%
Hamburg 5.643 unbekannt unbekannt unbekannt 46,7%
Reinland Pfalz 4.010 5.173 - 1.127 - 21,9% unbekannt
Sachsen 3.603 3.908 -    305 -   7,8% 64,7%
Sachsen Anhalt 1.762 1.707 +    55 unbekannt 64,6%
Schleswig Holstein 1.407 unbekannt unbekannt unbekannt 39,5%
Saarland 1.057 1.298  -   241 - 18,6% 48,0%
 
Brandenburg unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt
Baden Württemberg