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Polizeiliche Kriminalstatistik 2007

aktualisiert am 22. Mai 2008  

- Delikt Taschendiebstahl -

 

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2007 wird vom Bundesinnenminister vorgestellt. Auch dieses Jahr folgt erneut ein Sonderbeitrag zur vorgestellten Kriminalstatistik. Der Bericht beschäftigt sich mit dem Delikt Taschendiebstahl. Aufgeführte Deliktszahlen stammen überwiegend aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes (Angaben ohne Gewähr). Teilweise wurden die Deliktszahlen per Anschreiben an das jeweilige Landeskriminalamt ermittelt. Der Sonderbericht mit den angegeben Werten ist keine repräsentative Statistik und dient ausschließlich der Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2007 weist für  das  Deliktsfeld  Taschendiebstahl eine registrierte Fallzahl von 92.146 Delikten auf. Das bedeutet einen Rückgang um 8.838 Fällen. Wiedererwartend niedrig ist erneut die Aufklärungsquote im Bereich  Taschendiebstahl. Die Aufklärungs-

quote für das Berichtsjahr 2007 beträgt 5,7%, somit hat die Aufklärungsquote erneut abgenommen (2006=6,2%). Die Aufklärungsquote beim Taschendiebstahl ist erneut wieder die geringste aller erfassten Delikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007.

 

Bei der hier veröffentlichten Statistik bleibt die Aussagekraft zu beachten. Eine unterschiedliche Einstufung des Delikts und das Anzeigeverhalten (siehe Dunkelfeld) ist schwer zu erfassen, sodass von den registrierten Fällen ausgegangen werden muss. Wie bereits in den letzten Jahren festgestellt, ist ein Vergleich der jeweiligen Kriminalstatistiken nur schwer möglich, da kein einheitliches Auswertungssystem vorliegt. Teilweise wird ausschließlich eine kurze Pressemitteilung zum Abruf im Internet dargestellt. Durch den Webmaster wurde, falls nicht in ausführlicher Weise dargestellt, das jeweilige Landeskriminalamt bezüglich der Fallzahlen Taschendiebstahl angeschrieben. Dies gestaltete sich als unkompliziert - eine entsprechende Rückantwort folgte innerhalb weniger Tage. Das Bundesland Thüringen stellt spezielle Anfragen bzw. Fallzahlen ausschließlich gegen Entgelt zur Verfügung, sodass auf die Ausweisung für das Bundesland verzichtet wurde.

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dienst in erster Linie der Polizei und Justiz, aber auch der Bürger hat ein Anrecht auf eine transparente Darstellung.


Inhalt:

1.   Einleitung                          

2.   Rechtsgrundlage          

3.   Definition                                  

4.   Zweck der PKS                           

5.   Aussagekraft                             

6.   Inhalt                                         

7.   Dunkelfeld  

8.   Einteilung nach Schlüsselnummern

      8.1   Tabelle Einteilung der Schlüsselnummern

9.   PKS 2007 Delikt - Taschendiebstahl

      9.1   Einleitung                      

      9.2   Kriminalstatistik Taschendiebstahl im Rückblick            

      9.3   Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern   

      9.4   Taschendiebstahl in Berlin

      9.5   Quellenangaben der Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken

      9.6   Auswertung der PKS 2007 - Taschendiebstahl   

10. Gesamtschaden nach Taschendiebstahl  

11. Zusammenfassung

12. Abschlussvermerk


1. Einleitung:

 

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und  wird jährlich von den Innenministern der Länder und im Anschluss zusammenfassend vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl", eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet.  Geringfügig wird der Taschendiebstahl unter besonderen Ereignissen als "Diebstahl unter erschwerten Umständen" registriert. Die  Kriminalstatistiken der Bundesländer werden der Öffentlichkeit innerhalb einer aktuellen Pressekonferenz vorgestellt. Bei meiner jährlichen Recherche konnte ich wieder einmal feststellen, dass nicht alle Bundesländer eine einheitliche Veröffentlichung wählen. Einige Länder stellen lediglich eine verkürzte Fassung ins Internet.  In der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das veröffentlichte Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um so über tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die PKS einen hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulassen soll.


2. Rechtsgrundlage:

 

Die Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.


3. Definition:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der Polizei bekannt   gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche unter Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte.


4. Zweck:

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch - soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.


5. Aussagekraft:

 

Die Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt angezeigte Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld - Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle, Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer wieder auf, und müssen genau geprüft werden. Die tatsächliche Anzahl angezeigter Taschendiebstähle kann durch eine veränderte Einstufung des Taschendiebstahl in eine ähnliche Deliktsgruppen vorgenommen werden. Presseberichten zur Folge, findet dies hauptsächlich Anwendung um eine "Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.


6. Inhalt:

 

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte)  und  Verkehrsdelikte  (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG). Um ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.


7. Dunkelfeld:

 

Unter dem Dunkelfeld der Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten, die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden; denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.

 

Für die Bedeutung der polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.

 

Es wird aufgrund der Bochumer Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis zwischen entdeckten Delikten "Taschendiebstahl" und dem Dunkelfeld dieses Deliktes 1:3 ist.

 

Die Größe des Dunkelfeldes beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten sind mehrere zu finden.  Viele Opfer eines Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf Verlieren oder Liegenlassen zurück und Unterlassen deshalb eine Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens einer Strafanzeige.

 

Das Opfer eines Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen. Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen Orten.

 

Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.

 

Auch bei kurzen Aufenthalten auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.

 

Ein weiterer Hinweis für die Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen auf den Boden fallen.

 

Aufgrund der gerade genannten Gründe  sind die  Zahlen  in den  Kriminalstatistiken bezüglich  der Anzahl der begangenen Taschendiebstähle ausschließlich dem "Hellfeld" zuzurechnen, bzw. den Taten, die der Polizei bekannt geworden sind.


8. Einteilung der Schlüsselnummern

 

Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer Schlüsselsystematik, unter der folgende Straftatenobergruppen zu finden sind: Die Summe der Fälle der Straftatenobergruppen ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle (Hellfeld).

 

Schlüsselnummer: Einstufung:
   
0000 Straftaten gegen das Leben
   
1000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
   
2000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit
   
3*** Diebstahl ohne erschwerende Umstände
   
4*** Diebstahl unter erschwerten Umständen
   
5000 Vermögens- und Fälschungsdelikte
   
6000 Sonstige Straftatbestände gem. StGB
   
7000 Strafrechtliche Nebengesetze

 

8.1 PDF Datei Einteilung der Schlüsselnummern

 

Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2007 führen alle Bundesländer und die Bundespolizei die Polizeiliche Kriminalstatistik in 6-stelliger Zählweise aus, um eine genauere Unterklassifizierung darstellen zu können. Die Grundziffern bleiben in der Regel jedoch weiter bestehen. Als Quelle dient die veröffentliche Polizeiliche Kriminalstatistik.

 

 

 

 

 


9.0 PKS 2007 Delikt - Taschendiebstahl

 

9.1 Einleitung

 

Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistiken 2007 für das Delikt Taschendiebstahl (Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe Aussagekraft). Bundesländer, die die Fallzahlen für das Berichtsjahr 2007 nicht im Internet aufführten, wurden per E-Mail gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen wurden in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet.

 


9.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im  Rückblick

 

Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) registrierte im Berichtsjahr 2004 (119.362) den bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Seit 1999 war ein ständiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Für das Berichtsjahr 2007 ist die Fallzahl der bekannt gewordenen Fälle zu 2006 um 8.838 gesunken. Zu beachten bleibt, dass es sich dabei um das Hellfeld handelt. Multipliziert man diesen Wert mit dem Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich eine viel größere Fallzahl. Die Ursachen für eine mögliche Abnahme des Deliktes sind zum Beispiel ein Verdrängungseffekt in andere Länder und auch die Einstufung in andere Deliktsgruppen wie z.B. eine polizeiliche Aufnahme in die Fallzahl, Diebstahl von Zahlungsmitteln oder verwandte Straftaten.

 

Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 2000 -2007

 

Jahr Fallzahl (*3900)
   
2000    91.386
2001    99.620
2002  110.256
2003  112.566
2004  119.362
2005  110.552
2006  100.984

 

2007  92.984

 

9.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den Bundesländern

 

 Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 der Bundesländer im tabellarischen Überblick   

" Taschendiebstahl Schlüsselnummer 3900 "

 

Bundesland

2006

2007

Zu, - Abnahme

Aufklärung 07

 
Nordrhein - Westfalen 34.515 32.298 -2.217 - 6,4 % nicht ausgewiesen
Berlin 15.850 13.563 -2.287 - 14,4 % 7,3 %
Hamburg   9.631 9.345 -195 nicht ausgewiesen 2,2 %
Niedersachsen   6.939 6.503 -436 nicht ausgewiesen 8,9%
Baden Württemberg   6.752 5.515 -1.237 - 18,3 6,8 %
Bayern   6.598 5.734 -864 - 13,1 % 5,8 %
Hessen   3.191 2.960 -231 nicht ausgewiesen 5,1 %
Reinland Pfalz   3.199 2.651 nicht ausgewiesen nicht ausgewiesen nicht ausgewiesen
Sachsen   2.646 2.234 -412 - 15,6 % 5,1 %
Bremen nicht ausgewiesen 1.844 nicht ausgewiesen nicht ausgewiesen 5,1 %
Schleswig Holstein   1.543 1.579 +36 nicht ausgewiesen 6,1%
Brandenburg 1.470 1.374 -96 - 6,5% 12,2%
Sachsen Anhalt   1.187 1.209 +22 nicht ausgewiesen 2,6 %
Mecklenburg Vorpommern 806 821 +15 nicht ausgewiesen 8,7 %
Saarland     749 805 +56 + 7,5 % 5,2 %
Thüringen *     485        
 
Bund Gesamt 100.984 92.146 - 8.838 - 8,8% 5,7%

 

Erklärungen

* Bei Anfragen für Privatperson können Kosten entstehen, sofern die gewünschte Anfrage nicht in der PKS veröffentlicht ist.

 

* unbekannt Fallzahlen bzw. Aufklärungsquoten wurden nicht in der jeweiligen Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen, und konnten nicht nachträglich festgestellt werden.

 

 

Anmerkung: Für das Bundesland Thüringen  lagen für Berichtszeitraum als  einigstes Bundesland keine Fallzahlen vor (Entgelt erforderlich). In Zeiten der Präventionskampagnen eine nicht ausreichende Serviceleistung gegenüber dem Bürger. Alle anderen Bundesländer haben das Delikt ausgewiesen oder haben die Fallzahl per E-Mail beantwortet. Im Jahr 2007 wurde die Gesamtfallzahl (Bund) Minus die 15 Bundesländer gerechnet um auf die fiktive Fallzahl zu kommen.

 


9.4 Statistiken Bundesland Berlin

 

Grafik Taschendiebstahl in Berlin 2007

 

Taschendiebstahl im ÖPNV Berlin 2007

 

 

Statistik für das Delikt Taschendiebstahl für Berlin im öffentlichen Personen- und Nahverkehr

(PDF - Dokument)

 

Taschendiebstahl Berlin im ÖPNV >>>

 

 

Quelle: Auszug aus der veröffentlichen Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeslandes Berlin vom Berichtsjahr 2007 (Link siehe unten).


9.5 Quellenangaben der Bundesländer

 

Bayern

www.polizei.bayern.de

Anmerkung: Übersichtliche Statistik ohne Grundtabelle Schlüsselnummern

Baden Württemberg

www.polizei-bw.de

Anmerkung: Übermittlung der Fallzahlen per E-Mail

Berlin

www.berlin.de

Anmerkung: ausführliche Statistik

Brandenburg

www.internetwache.brandenburg.de

Anmerkung: Vorstellung ausgewählter Delikte, Fallzahlen Taschendiebstahl nach

E-Mail - Anfrage schnell und unkompliziert

Bremen

 

www.inneres.bremen.de

Anmerkung: ausführliche und übersichtliche Statistiken

Hamburg

www.fhh.hamburg.de

Anmerkung: ausführliche Statistiken

Hessen

www.polizei.hessen.de

Anmerkung: ausführliche Statistiken bzw. ausführliche Berichtserstattung

Mecklenburg Vorpommern

www.polizei.mvnet.de

Anmerkung: Pressemitteilung veröffentlicht. Fallzahlen Taschendiebstahl wurden durch E-Mail Kontakt gewonnen.

Niedersachsen

www.polizei.niedersachsen.de

Anmerkung: Veröffentlichung mehrerer Statistiken

Nordrhein - Westfalen

www1.polizei-nrw.de

Anmerkung: PKS weist nicht alle Delikte anhand von Schlüsselnummern auf. Aufklärungsquote Taschendiebstahl fehlt

Reinland Pfalz

www.polizei.rlp.de

Anmerkung: Statistik mit Ausführung Taschendiebstahl

Saarland

www.saarland.de

Anmerkung: Ausführliche Statistik mit Ausweisung Taschendiebstahl

Sachsen

www.polizei.sachsen.de

Anmerkung: Statistik mit Schlüsselnummern

Sachsen Anhalt

www.polizei.sachsen-anhalt.de

Anmerkung: ausführliche Statistik

Schleswig Holstein

www.polizei.schleswig-holstein.de

Anmerkung: sehr ausführliche Statistik über ca. 500 Seiten

Thüringen

www.thueringen.de

Anmerkung: Bei Anfragen für Privatperson können Kosten entstehen, sofern die gewünschte Anfrage nicht in der PKS veröffentlicht ist.

Bund www.bmi.bund.de

 

9.6 Auswertung der PKS 2007 für das Delikt Taschendiebstahl

 

Die registrierten Fallzahlen im Deliktsbereich Taschendiebstahl sind aus verschiedensten Gründen zurückgegangen. Somit ist der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre weiter rückläufig. Die Aufklärungsquote ist jedoch um 0,5% gesunken, sodass hierfür eine Aufklärungsquote 5,7% festzustellen ist. Taschendiebstahl ist das Delikt in der PKS mit der niedrigsten Aufklärungsquote. Kein anderes Delikt findet so wenig Aufklärung. Gründe für diese Unterschiedliche Aufklärungsquote bei den Polizeien der Länder beruhen ausschließlich auf Spekulationen, jedoch ist die große Anonymität in den Ballungsgebieten vermutlich die Hauptursache. In den Ballungsschwächeren Bundesländern halten sich überwiegend ortsansässige Taschendiebe auf, die nur Gelegentlich in anderen Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben. Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig beliebte Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe. Nordrhein Westfalen ist im Bundesländervergleich wieder einmal Spitzenreiter. Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine große Rolle (siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren Köln Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet zu erkennen. Die niedrigere Fallzahl in der PKS 2007 hat viele Gründe. Selbstverständlich ist es auch ein Erfolg der Ermittlungsbehörden die sich dem Taschendiebstahl besser angenommen haben als in den Jahren zuvor. Die Polizei hat erkannt, dass das Delikt ausschließlich mit gut geschulten Beamten zumindest ansatzweise bekämpft werden kann. Jedoch zählt hier keine Quantität, sondern nur Qualität der Ermittlungsbeamten. Wie in den Jahren zuvor wurden die Polizeien angeschrieben wo eine Fallzahl für das Delikt nicht ausgewiesen wurde. Dabei wurde auch verwiesen dass eine unterschiedliche Bewertung des Delikts die Einstufung in eine andere Ordnungszahl bedeuten kann. Somit ist ein Taschendiebstahl in einem Restaurant, aus der mitgeführten Tasche ein Grenzfall zur Einstufung. Letztlich nimmt der zuständige PKS Sachbearbeiter einer jeden Dienststelle die Einstufung vor und kann somit über die Fallzahl "mitentscheiden". Trotz der bisher festgestellten Abnahme ist das Delikt Taschendiebstahl nicht minder zu bewerten. Taschendiebstahl hat eine enorme Dunkelfeldziffer (siehe oben), sodass die tatsächliche Fallzahl wesentlich höher einzuschätzen ist.


10. Gesamtschaden nach Taschendiebstahl

 

Schnell und unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden müssen. Statistiker haben errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500 Euro an Bargeld entwendet wird. Z.B. bedeutet das für das Berichtsjahr 2005 einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,- Euro) ca. 30.295.200 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich ein Wert von knapp 90.000.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass keine Folgedelikte, wie die Bargeldabhebung an Kartenautomaten oder der widerrechtliche Einsatz im Lastschriftverfahren gestohlener Karten, mit berechnet wurden. Rechnet man diesen Folgeschaden mit ein, dürfte der Schaden bei mindesten 250.000.000 Euro liegen. Ein enormer Schaden der nur durch Taschendiebe in Deutschland begangen wird. Neben den materiellen Schäden wird der geschädigte Bürger in seiner persönlichen Freiheit beschränkt. Der Dieb ist in die Privatsphäre der Person direkt eingedrungen. Bei einigen Personen, gerade im Fortgeschrittenen Alter, hat das direkte Auswirkungen auf das körperliche Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl, dass nur schwer wieder aufgebaut werden kann. Hilfe bietet hier z.B. der "Weisse Ring".


11. Zusammenfassung Taschendiebstahl

 

Eine genaue Fallzahlenangabe lässt sich nur schwer errechnen, da zum einen das o.g. "Dunkelfeld" beim Taschendiebstahl eine sehr große Rolle spielt, und zum anderen Taschendiebstähle zum Beispiel als "Diebstahl unbarer Zahlungsmittel", "Diebstahl aus Gaststätte", "schwerer Diebstahl", Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl gewertet werden können, wenn die Tatbestandsmerkmale eingetreten sind. Aufgrund verschiedenster Uraschen ist die Fallzahl beim Delikt Taschendiebstahl verringert worden. Taschendiebe sind Profis und geschulte Spezialisten auf ihrem Gebiet. Das erfordert auf Seiten der Exekutive nicht nur eine hohe "Mannzahl", sondern auch speziell ausgebildete Fahnder, die sich ständig der Bekämpfung des Delikts annehmen. Anlassbezogene Sondereinsätze wirken zusätzlich Abschreckend und bilden  in Zusammenhang mit dem ständigen Einsatz einen wichtigen Faktor.


12. Abschlussvermerk:

 

Die polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes werden auf Grundlage der Richtlinie zur Erstellung der Kriminalstatistiken gefertigt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Statistiken dienen der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten. Dabei werden die Delikte anhand von Deliktsschlüssel registriert und bewertet. Eine objektive Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist jedoch nur möglich insofern alle Kriminalstatistiken nach einem gemeinsamen und einheitlichen Muster ausgewiesen werden. In den Medien, insbesondere dem Internet werden die registrierten Delikte in unterschiedlichster Weise ausgewiesen, sodass eine objektive Gegenüberstellung der Fallzahlen mit anderen Bundesländern fast unmöglich erscheint. Bei der Recherche wurde eine Vielzahl von veröffentlichten Kriminalstatistiken gefunden. Die Aussagekraft der einzelnen Landesstatistiken reichte von ungenügend bis sehr gut.  Für das Bundesland Schleswig Holstein kann man nur wieder ein großes Lob aussprechen. Eine sehr ausführliche PKS Veröffentlichung, die alle Vergleiche zulässt. Zwar erscheint diese ggf. zu ausführlich, aber eine Zusammenfassung wurde auch veröffentlicht. Sollten die anderen Bundesländer dem Beispiel Schleswig Holstein folgen, wäre die PKS zumindest objektiv betrachtet miteinander vergleichbarer, obwohl die Aussagekraft der PKS davon unberührt bleibt. Um den Anspruch der objektiven Betrachtung einzelner Polizeilichen Kriminalstatistiken gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine gemeinsame Plattform (Internetseite) einzurichten, in der alle Länderpolizeien ihre persönliche Kriminalstatistik einstellen und für die Allgemeinheit öffentlich machen. Hierbei sollte einheitlich nach einem gemeinsames Muster, siehe z.B. Schleswig Holstein, vorgegangen werden. Die Kriminalstatistiken dienen nicht nur der Polizei, Justiz und Politik bei der Verbrechensbekämpfung und Einleitung von Folgemaßnahmen, sondern geben Aussage über den Sicherheitszustand im Bundesland und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kriminalstatistiken werden für die Bürger gemacht und sollten für alle leicht zugänglich gemacht werden.


Wichtige Hinweise:

Die Erstellung der Arbeit wurde anhand der im Internet veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistiken der Polizeien der Länder und des Bundes gefertigt bzw. per Schriftverkehr ermittelt. Es handelt sich bei der Arbeit um eine persönlich geistige Schöpfung die nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird aus den oben genannten Gründen keine Gewähr übernommen. Sollten bei Ihnen andere Fallzahlen vorliegen bitte ich um Verständigung für die Richtigstellung jeweiliger Fallzahlen.

 

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Weiterführende Links:

Taschendiebstahl Statistiken - taschendiebstahl.com

 


Quellenangaben:

Polizeiliche Kriminalstatistiken der einzelnen Bundesländer und des Bundes. Hierbei handelt es sich um keine offizielle und repräsentative Statistik - Fallzahlen wurden aus den jeweiligen Kriminalstatistiken entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Internetlexikon und Nachschlagewerk wikipedia.de. Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich!