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Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 |
aktualisiert am 22.
Mai 2008 |
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- Delikt Taschendiebstahl - |
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
für das Berichtsjahr 2007 wird vom Bundesinnenminister
vorgestellt. Auch dieses Jahr folgt erneut ein Sonderbeitrag
zur vorgestellten Kriminalstatistik. Der Bericht beschäftigt
sich mit dem Delikt Taschendiebstahl. Aufgeführte
Deliktszahlen stammen überwiegend aus den Polizeilichen
Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes (Angaben
ohne Gewähr). Teilweise wurden die Deliktszahlen per
Anschreiben an das jeweilige Landeskriminalamt ermittelt. Der
Sonderbericht mit den angegeben Werten ist keine
repräsentative Statistik und dient ausschließlich der
Verdeutlichung des Deliktes Taschendiebstahl. Die Polizeiliche
Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2007 weist für
das Deliktsfeld Taschendiebstahl eine registrierte
Fallzahl von 92.146 Delikten auf.
Das bedeutet einen Rückgang um 8.838 Fällen. Wiedererwartend
niedrig ist erneut die Aufklärungsquote
im Bereich Taschendiebstahl. Die Aufklärungs- |
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quote für das Berichtsjahr 2007 beträgt 5,7%, somit hat die
Aufklärungsquote erneut abgenommen (2006=6,2%). Die Aufklärungsquote beim Taschendiebstahl
ist erneut wieder
die geringste aller erfassten Delikte in der Polizeilichen
Kriminalstatistik 2007.
Bei der hier veröffentlichten Statistik bleibt die
Aussagekraft zu beachten. Eine unterschiedliche Einstufung des
Delikts und das Anzeigeverhalten (siehe Dunkelfeld) ist schwer
zu erfassen, sodass von den registrierten Fällen ausgegangen
werden muss. Wie bereits in den letzten Jahren festgestellt,
ist ein Vergleich der jeweiligen Kriminalstatistiken nur
schwer möglich, da kein einheitliches Auswertungssystem
vorliegt. Teilweise wird ausschließlich eine kurze
Pressemitteilung zum Abruf im Internet dargestellt. Durch den
Webmaster wurde, falls nicht in ausführlicher Weise
dargestellt, das jeweilige Landeskriminalamt bezüglich der
Fallzahlen Taschendiebstahl angeschrieben. Dies gestaltete
sich als unkompliziert - eine entsprechende Rückantwort folgte
innerhalb weniger Tage. Das Bundesland Thüringen stellt
spezielle Anfragen bzw. Fallzahlen ausschließlich gegen
Entgelt zur Verfügung, sodass auf die Ausweisung für das
Bundesland verzichtet wurde.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik dienst in erster Linie der
Polizei und Justiz, aber auch der Bürger hat ein Anrecht auf eine transparente Darstellung.
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1. Einleitung:
Die
deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und
am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. 1971 wurde die
elektronische Verarbeitung (PKS) der Daten eingeführt und wird
jährlich von den Innenministern der Länder und im Anschluss
zusammenfassend vom Bundesinnenminister herausgegeben. Die
Delikte werden in Schlüsselzahlen aufgeteilt, die nach
strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben werden. Das
Delikt Taschendiebstahl ist als Unterpunkt in der Gruppe, "Diebstahl
ohne erschwerende Umstände" bzw. als "einfacher Diebstahl",
eingegliedert und mit der Schlüsselzahl "3900" gelistet.
Geringfügig wird der Taschendiebstahl unter besonderen Ereignissen als
"Diebstahl unter erschwerten Umständen" registriert. Die
Kriminalstatistiken der Bundesländer werden der Öffentlichkeit
innerhalb einer aktuellen Pressekonferenz vorgestellt. Bei meiner
jährlichen Recherche konnte ich wieder einmal feststellen, dass nicht
alle Bundesländer eine einheitliche Veröffentlichung wählen. Einige
Länder stellen lediglich eine verkürzte Fassung ins Internet. In
der Presse werden immer wieder Stimmen laut, das veröffentlichte
Fallzahlen bewusst bzw. gewusst verändert werden, um so über
tatsächliche Fallzahlen hinwegzutäuschen. Politisch hat die PKS einen
hohen Stellenwert, weil sie repräsentativ Aussagen über die
Kriminalität im Bundesland und in der Bundesrepublik zulassen soll.
2.
Rechtsgrundlage:
Die
Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Ebene des
Bundes ist das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten" (§2 Abs. 6 Ziffer 2). Danach hat das
Bundeskriminalamt als oberste Stelle alle kriminalpolizeilichen
Statistiken und Analysen einschließlich der Kriminalstatistik zu
erstellen und hierfür die Entwicklung der Gesamtkriminalität zu
beobachten. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund
und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die
Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich.
3.
Definition:
Die
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenfassung aller der
Polizei bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten
Sachverhalte einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche unter
Berücksichtigung der erfassbaren wesentlichen Inhalte.
4.
Zweck:
Die
Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Kriminalitätsbekämpfung,
insbesondere der Beobachtung einzelner Deliktsarten, des Umfanges an
der Zusammensetzung des Täterverdächtigenkreises sowie der Veränderung
des Kriminalitätsquotienten. Des Weiteren findet die PKS Anwendung bei
der Erfassung von Erkenntnissen für eine zielgerichtete
Verbrechensbekämpfung sowie der individuellen Präventionsarbeit der
Polizeien. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik dient der
organisatorischen Planung und Entscheidung, sowie kriminologisch -
soziologischen Forschung und der kriminalpolizeilichen Folgemaßnahmen.
5.
Aussagekraft:
Die
Aussagekraft der PKS ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die
polizeilich registrierte Kriminalität, das heißt angezeigte
Sachverhalte mit strafprozessualen Bezug (sog. "Hellfeld -
Kriminalität"). Aufgrund dessen kann die PKS wenig Anhaltspunkte für
die Veränderung der Allgemeinkriminalität geben. Andere Ursachen wie
das Anzeigenverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle,
Probleme bei der statistischen Erfassung sind Faktoren, die bei der
Betrachtung der PKS herangezogen werden müssen. Vorwürfe der
Manipulation in Bezug auf Beschönigung der Statistik treten immer
wieder auf, und müssen genau geprüft werden. Die tatsächliche Anzahl
angezeigter Taschendiebstähle kann durch eine veränderte Einstufung
des Taschendiebstahl in eine ähnliche Deliktsgruppen vorgenommen
werden. Presseberichten zur Folge, findet dies hauptsächlich Anwendung um eine
"Panikmache" innerhalb der Bevölkerung zu verhindern, und über
fehlende Fahndungsgruppen hinwegzutäuschen.
6.
Inhalt:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die angezeigten und
registrierten Verbrechens und Vergehenstatbestände einschließlich der
mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen
erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Delikte in
Bezug auf Rauschgift. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten,
politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte) und
Verkehrsdelikte (wohl aber die §§ 315, 315b StGB und §22a StVG).
Um
ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu
erhalten, werden in die Erfassung zur PKS schuldunfähige psychisch
Kranke und strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) mit einbezogen.
7.
Dunkelfeld:
Unter dem Dunkelfeld der
Kriminalität wird die Summe jener Delikte verstanden, die den
Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) nicht bekannt
werden und deshalb in der Kriminalstatistik auch gar nicht
erscheinen. Nicht bekannt werden vor allem solche Straftaten,
die von den Opfern oder anderen Personen nicht angezeigt werden;
denn nur 2,0% bis 5,0% aller registrierten Delikte werden
Polizei und Justiz von Amts wegen bekannt.
Für die Bedeutung der
polizeilichen Kriminalstatistik ist zu bestimmen, wie groß das
Dunkelfeld ausfällt. Hierzu kann die Dunkelziffer-Relation
genannt werden: Diese beschreibt das Verhältnis der Zahl der
Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht
bekannt gewordenen Straftaten. Wie dieses Verhältnis genau
aussieht, ist nicht bestimmbar, da nicht nachgewiesen werden
kann, wie viele Delikte nicht angezeigt werden.
Es wird aufgrund der Bochumer
Dunkelfeld-Schätzungen davon ausgegangen, dass das Verhältnis
zwischen entdeckten Delikten "Taschendiebstahl" und dem Dunkelfeld
dieses Deliktes 1:3 ist.
Die Größe des Dunkelfeldes
beim Delikt Taschendiebstahl ist kaum schätzbar und wird sehr
groß sein. Ursachen für die hohe Anzahl nicht angezeigter Taten
sind mehrere zu finden. Viele Opfer eines
Taschendiebstahls bemerken gar nicht, dass sie bestohlen worden
sind. Sie führen beispielsweise den Verlust der Geldbörse auf
Verlieren oder Liegenlassen zurück und Unterlassen deshalb eine
Anzeige. Für andere Opfer eines Taschendiebstahls steht der Wert
des Entwendeten nicht in Relation zum Aufwand des Aufgebens
einer Strafanzeige.
Das Opfer eines
Taschendiebstahls hat zudem geringe Aussichten, durch die
Ermittlung des Täters wieder in den Besitz des entwendeten
Portemonnaies oder dem sich darin befindlichen Geld zu gelangen.
Die Täter werfen meist schon direkt nach der Tat das
Beweismittel weg und verwahren das entwendete Geld an geheimen
Orten.
Da im Allgemeinen ein Versicherungsschutz
gegen Taschendiebstähle nicht möglich ist, besteht keine
Notwendigkeit, der Versicherung einen Nachweis für den Schaden
vorzulegen, d.h. eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Auch bei kurzen Aufenthalten
auf Bahnhöfen zeigen Opfer von Taschendiebstählen die Tat selten
an, da Zeitdruck besteht und das Aufgeben einer Anzeige bei der
Polizei mit dem Verpassen des Zuges verbunden wäre.
Ein weiterer Hinweis für die
Existenz etlicher Taschendiebstähle ist das Vorhandensein großer
Mengen leerer Geldbörsen bei den Fundbüros. Viele Taschendiebe
entledigen sich schon kurz nach der Tat von jeglichen
Beweismitteln, sie lassen beispielsweise die leeren Geldbörsen
auf den Boden fallen.
Aufgrund der gerade genannten
Gründe sind die Zahlen in den
Kriminalstatistiken bezüglich der Anzahl der begangenen
Taschendiebstähle ausschließlich dem "Hellfeld" zuzurechnen,
bzw. den Taten, die der Polizei bekannt geworden sind.
8. Einteilung der
Schlüsselnummern
Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer
Schlüsselsystematik, unter der folgende Straftatenobergruppen zu
finden sind: Die Summe der Fälle der Straftatenobergruppen
ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle (Hellfeld).
| Schlüsselnummer: |
Einstufung: |
| |
|
| 0000 |
Straftaten gegen das Leben |
| |
|
| 1000 |
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung |
| |
|
| 2000 |
Rohheitsdelikte und
Straftaten gegen die persönliche Freiheit |
| |
|
| 3*** |
Diebstahl ohne
erschwerende Umstände |
| |
|
| 4*** |
Diebstahl unter
erschwerten Umständen |
| |
|
| 5000 |
Vermögens- und
Fälschungsdelikte |
| |
|
| 6000 |
Sonstige Straftatbestände
gem. StGB |
| |
|
| 7000 |
Strafrechtliche
Nebengesetze |
8.1 PDF Datei Einteilung der Schlüsselnummern
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Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2007 führen alle
Bundesländer und die Bundespolizei die Polizeiliche
Kriminalstatistik in 6-stelliger Zählweise aus, um eine
genauere Unterklassifizierung darstellen zu können. Die
Grundziffern bleiben in der Regel jedoch weiter bestehen.
Als Quelle dient die veröffentliche Polizeiliche
Kriminalstatistik.
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9.0 PKS 2007 Delikt -
Taschendiebstahl
9.1 Einleitung
Im nachfolgenden werden die im Internet veröffentlichten Polizeilichen
Kriminalstatistiken 2007 für das Delikt Taschendiebstahl
(Deliktsschlüssel "3900") aufgezeigt. Wie bereits im Unterpunkt
Rechtsgrundlage beschrieben, besteht für alle Bundesländer eine
einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Bei der Recherche im Internet wurde jedoch
festgestellt, dass nicht alle Bundesländer das Delikt gesondert
ausführen. Teilweise wurde ausschließlich eine Kurzübersicht der PKS
für das laufenden Berichtsjahr vorgefunden, die das Delikt
Taschendiebstahl unter dem Gesamtpunkt "Diebstahl ohne erschwerende
Umstände bzw. einfacher Diebstahl" zusammen fassen. Aufgrund dessen
ist eine einheitliche Betrachtung teilweise beeinträchtigt (siehe
Aussagekraft). Bundesländer, die die Fallzahlen für das
Berichtsjahr 2007 nicht im Internet aufführten, wurden per E-Mail
gesondert angeschrieben. Die daraus resistierenden Fallzahlen wurden
in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht aufgelistet.
9.2 Kriminalstatistik Taschendiebstahl im Rückblick
Das Delikt Taschendiebstahl (*3900) registrierte im Berichtsjahr 2004
(119.362) den bisher höchsten Stand seit Einführung der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Seit 1999 war ein ständiger Anstieg der Fallzahlen
zu beobachten. Für das Berichtsjahr 2007 ist die Fallzahl der bekannt
gewordenen Fälle zu 2006 um 8.838 gesunken. Zu beachten bleibt, dass es sich
dabei um das Hellfeld handelt. Multipliziert man diesen Wert mit dem
Faktor 3 der Dunkelfeldschätzung ergibt sich eine viel größere
Fallzahl. Die Ursachen für eine mögliche Abnahme des
Deliktes sind zum Beispiel ein Verdrängungseffekt in andere Länder und
auch die Einstufung in andere Deliktsgruppen wie z.B. eine
polizeiliche Aufnahme in die Fallzahl, Diebstahl von Zahlungsmitteln
oder verwandte Straftaten.
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Fallzahlen Taschendiebstahl Deutschland von 2000 -2007 |
|
Jahr |
Fallzahl (*3900) |
| |
|
|
2000 |
91.386 |
|
2001 |
99.620 |
|
2002 |
110.256 |
|
2003 |
112.566 |
|
2004 |
119.362 |
|
2005 |
110.552 |
|
2006 |
100.984 |
|
9.3 Tabellarische Darstellung - Taschendiebstahl in den
Bundesländern
|
Polizeiliche
Kriminalstatistik 2007 der Bundesländer im tabellarischen
Überblick
" Taschendiebstahl Schlüsselnummer 3900 "
|
|
Bundesland |
2006 |
2007 |
Zu, - Abnahme |
Aufklärung 07 |
| |
| Nordrhein -
Westfalen |
34.515 |
32.298 |
-2.217 |
- 6,4 % |
nicht ausgewiesen |
| Berlin |
15.850 |
13.563 |
-2.287 |
- 14,4 % |
7,3 % |
| Hamburg |
9.631 |
9.345 |
-195 |
nicht ausgewiesen |
2,2 % |
| Niedersachsen |
6.939 |
6.503 |
-436 |
nicht ausgewiesen |
8,9% |
| Baden
Württemberg |
6.752 |
5.515 |
-1.237 |
- 18,3 |
6,8 % |
| Bayern |
6.598 |
5.734 |
-864 |
- 13,1 % |
5,8 % |
| Hessen |
3.191 |
2.960 |
-231 |
nicht ausgewiesen |
5,1 % |
| Reinland Pfalz |
3.199 |
2.651 |
nicht ausgewiesen |
nicht ausgewiesen |
nicht ausgewiesen |
| Sachsen |
2.646 |
2.234 |
-412 |
- 15,6 % |
5,1 % |
| Bremen |
nicht ausgewiesen |
1.844 |
nicht ausgewiesen |
nicht ausgewiesen |
5,1 % |
| Schleswig
Holstein |
1.543 |
1.579 |
+36 |
nicht ausgewiesen |
6,1% |
| Brandenburg |
1.470 |
1.374 |
-96 |
- 6,5% |
12,2% |
| Sachsen Anhalt |
1.187 |
1.209 |
+22 |
nicht ausgewiesen |
2,6 % |
| Mecklenburg
Vorpommern |
806 |
821 |
+15 |
nicht ausgewiesen |
8,7 % |
| Saarland |
749 |
805 |
+56 |
+ 7,5 % |
5,2 % |
|
Thüringen * |
485 |
|
|
|
|
| |
| Bund Gesamt |
100.984 |
92.146 |
-
8.838 |
- 8,8% |
5,7% |
Erklärungen
*
Bei Anfragen für Privatperson können Kosten entstehen, sofern
die gewünschte Anfrage nicht in der PKS veröffentlicht ist.
* unbekannt
Fallzahlen bzw. Aufklärungsquoten wurden nicht in der jeweiligen
Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen, und konnten nicht
nachträglich festgestellt werden.
Anmerkung: Für das Bundesland Thüringen
lagen für Berichtszeitraum als einigstes Bundesland keine Fallzahlen vor
(Entgelt erforderlich). In Zeiten der Präventionskampagnen eine nicht
ausreichende Serviceleistung gegenüber dem Bürger. Alle anderen
Bundesländer haben das Delikt ausgewiesen oder haben die Fallzahl per
E-Mail beantwortet. Im Jahr 2007 wurde die Gesamtfallzahl (Bund) Minus
die 15 Bundesländer gerechnet um auf die fiktive Fallzahl zu kommen.
9.4 Statistiken Bundesland Berlin
|
Grafik Taschendiebstahl in Berlin 2007
|
Taschendiebstahl im ÖPNV Berlin 2007
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Statistik für das Delikt Taschendiebstahl für Berlin im
öffentlichen Personen- und Nahverkehr
(PDF -
Dokument)
Taschendiebstahl
Berlin im ÖPNV >>>
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Quelle: Auszug aus der veröffentlichen Polizeilichen Kriminalstatistik
des Bundeslandes Berlin vom Berichtsjahr 2007 (Link siehe unten).
9.5 Quellenangaben der Bundesländer
9.6 Auswertung der PKS 2007 für das Delikt Taschendiebstahl
Die registrierten Fallzahlen im Deliktsbereich Taschendiebstahl sind
aus verschiedensten Gründen zurückgegangen. Somit ist der
Aufwärtstrend der vergangenen Jahre weiter rückläufig. Die
Aufklärungsquote ist jedoch um 0,5% gesunken, sodass hierfür eine
Aufklärungsquote 5,7% festzustellen ist. Taschendiebstahl ist das Delikt in der PKS mit der
niedrigsten Aufklärungsquote. Kein anderes Delikt findet so wenig
Aufklärung. Gründe für diese Unterschiedliche Aufklärungsquote
bei den Polizeien der Länder beruhen ausschließlich auf Spekulationen, jedoch ist die große
Anonymität in den Ballungsgebieten vermutlich die Hauptursache. In den
Ballungsschwächeren Bundesländern halten sich überwiegend
ortsansässige Taschendiebe auf, die nur Gelegentlich in anderen
Bezirken und Städten ihr Unwesen treiben. Großstädte wie Berlin,
Hamburg, Köln oder auch Düsseldorf sind ständig beliebte
Aufenthaltsorte für professionelle Taschen- und Trickdiebe. Nordrhein
Westfalen ist im Bundesländervergleich wieder einmal Spitzenreiter.
Die Problematik der sog. Klaukinder spielt hier eine große Rolle
(siehe andere Berichte). War in den vergangenen Jahren Köln
Hauptausgangspunkt für regional agierende Taschendiebe, ist ein
Ausweichen auf andere Städte im Ruhrgebiet zu erkennen. Die niedrigere Fallzahl in der PKS 2007
hat viele Gründe. Selbstverständlich ist es auch ein Erfolg der
Ermittlungsbehörden die sich dem Taschendiebstahl besser angenommen
haben als in den Jahren zuvor. Die Polizei hat erkannt, dass das
Delikt ausschließlich mit gut geschulten Beamten zumindest ansatzweise
bekämpft werden kann. Jedoch zählt hier keine Quantität, sondern nur
Qualität der Ermittlungsbeamten. Wie in
den Jahren zuvor wurden die Polizeien angeschrieben wo eine Fallzahl
für das Delikt nicht ausgewiesen wurde. Dabei wurde auch verwiesen
dass eine unterschiedliche Bewertung des Delikts die Einstufung in
eine andere Ordnungszahl bedeuten kann. Somit ist ein Taschendiebstahl
in einem Restaurant, aus der mitgeführten Tasche ein Grenzfall zur
Einstufung. Letztlich nimmt der zuständige PKS Sachbearbeiter einer
jeden Dienststelle die Einstufung vor und kann somit über die Fallzahl
"mitentscheiden". Trotz der bisher festgestellten Abnahme ist das Delikt Taschendiebstahl nicht minder zu bewerten.
Taschendiebstahl hat eine enorme Dunkelfeldziffer (siehe oben), sodass
die tatsächliche Fallzahl wesentlich höher einzuschätzen ist.
10. Gesamtschaden nach
Taschendiebstahl
Schnell und
unbeobachtet ist der Griff nach dem Portemonnaie. Bevor der Diebstahl
bemerkt wurde, ist der Taschendieb schon wieder weg. Dem Geschädigten
bleibt nur noch die Anzeigenaufnahme bei der Polizei. Der Diebstahl
der Geldbörse bedeutet nicht nur, dass das Bargeld weg ist, sondern
auch, dass alle persönlichen Papiere neu beantragt und bezahlt werden
müssen. Statistiker haben
errechnet, dass durchschnittlich pro Taschendiebstahl ca. 200 - 500
Euro an Bargeld entwendet wird. Z.B. bedeutet das für das Berichtsjahr 2005
einen Gesamtschaden an Bargeld von (bei Durchschnittlich 300,- Euro)
ca. 30.295.200 Euro. Bei Hinzurechnung des Dunkelfeldes ergibt sich
ein Wert von knapp 90.000.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass keine
Folgedelikte, wie die Bargeldabhebung an Kartenautomaten oder der
widerrechtliche Einsatz im Lastschriftverfahren gestohlener Karten,
mit berechnet wurden. Rechnet man diesen Folgeschaden mit ein, dürfte
der Schaden bei mindesten 250.000.000 Euro liegen. Ein enormer Schaden
der nur durch Taschendiebe in Deutschland begangen wird. Neben den
materiellen Schäden wird der geschädigte Bürger in seiner persönlichen
Freiheit beschränkt. Der Dieb ist in die Privatsphäre der Person
direkt eingedrungen. Bei einigen Personen, gerade im Fortgeschrittenen
Alter, hat das direkte Auswirkungen auf das körperliche Wohlbefinden
und Sicherheitsgefühl, dass nur schwer wieder aufgebaut werden kann.
Hilfe bietet hier z.B. der "Weisse Ring".
11.
Zusammenfassung Taschendiebstahl
Eine genaue
Fallzahlenangabe lässt sich nur schwer errechnen, da zum einen das
o.g. "Dunkelfeld" beim Taschendiebstahl eine sehr große Rolle spielt,
und zum anderen Taschendiebstähle zum Beispiel als "Diebstahl unbarer
Zahlungsmittel", "Diebstahl aus Gaststätte", "schwerer Diebstahl",
Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl gewertet werden können, wenn
die Tatbestandsmerkmale eingetreten sind. Aufgrund verschiedenster
Uraschen ist die Fallzahl beim Delikt Taschendiebstahl verringert
worden. Taschendiebe sind Profis und
geschulte Spezialisten auf ihrem Gebiet. Das erfordert auf Seiten der
Exekutive nicht nur eine hohe "Mannzahl", sondern auch speziell
ausgebildete Fahnder, die sich ständig der Bekämpfung des Delikts
annehmen. Anlassbezogene Sondereinsätze wirken zusätzlich Abschreckend
und bilden in Zusammenhang mit dem ständigen Einsatz einen
wichtigen Faktor.
12. Abschlussvermerk:
Die
polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundes
werden auf Grundlage der Richtlinie zur Erstellung der
Kriminalstatistiken gefertigt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
Statistiken dienen der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der
Beobachtung einzelner Deliktsarten. Dabei werden die Delikte anhand
von Deliktsschlüssel registriert und bewertet. Eine objektive
Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist jedoch nur möglich
insofern alle Kriminalstatistiken nach einem gemeinsamen und
einheitlichen Muster ausgewiesen werden. In den Medien, insbesondere
dem Internet werden die registrierten Delikte in unterschiedlichster
Weise ausgewiesen, sodass eine objektive Gegenüberstellung der
Fallzahlen mit anderen Bundesländern fast unmöglich erscheint. Bei der
Recherche wurde eine Vielzahl von veröffentlichten Kriminalstatistiken
gefunden. Die Aussagekraft der einzelnen Landesstatistiken reichte von
ungenügend bis sehr gut. Für das Bundesland Schleswig Holstein
kann man nur wieder ein
großes Lob aussprechen. Eine sehr ausführliche PKS Veröffentlichung, die alle Vergleiche zulässt. Zwar erscheint diese ggf.
zu ausführlich, aber eine Zusammenfassung wurde auch veröffentlicht.
Sollten die anderen Bundesländer dem Beispiel Schleswig Holstein
folgen, wäre die PKS zumindest objektiv betrachtet miteinander
vergleichbarer, obwohl die Aussagekraft der PKS davon unberührt
bleibt. Um den
Anspruch der objektiven Betrachtung einzelner Polizeilichen
Kriminalstatistiken gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine
gemeinsame Plattform (Internetseite) einzurichten, in der alle
Länderpolizeien ihre persönliche Kriminalstatistik einstellen und
für die Allgemeinheit öffentlich machen. Hierbei sollte einheitlich
nach einem gemeinsames Muster, siehe z.B. Schleswig Holstein, vorgegangen werden. Die
Kriminalstatistiken dienen nicht nur der Polizei, Justiz und Politik
bei der Verbrechensbekämpfung und Einleitung von Folgemaßnahmen,
sondern geben Aussage über den Sicherheitszustand im Bundesland und
der Bundesrepublik Deutschland. Die Kriminalstatistiken werden für die
Bürger gemacht und sollten für alle leicht zugänglich gemacht werden.
Wichtige Hinweise:
Die
Erstellung der Arbeit wurde anhand der im Internet veröffentlichten
polizeilichen Kriminalstatistiken der Polizeien der Länder und des
Bundes gefertigt bzw. per Schriftverkehr ermittelt. Es handelt sich bei der Arbeit um eine persönlich
geistige Schöpfung die nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird aus den oben genannten
Gründen keine Gewähr übernommen. Sollten bei
Ihnen andere Fallzahlen vorliegen bitte ich um Verständigung für die
Richtigstellung jeweiliger Fallzahlen.
Copyright
2003 - 2007 by webmaster@taschendiebstahl.com
Weiterführende Links:
Taschendiebstahl Statistiken -
taschendiebstahl.com

Quellenangaben:
Polizeiliche Kriminalstatistiken der einzelnen Bundesländer und
des Bundes. Hierbei handelt es sich um keine offizielle und repräsentative
Statistik - Fallzahlen wurden aus den jeweiligen Kriminalstatistiken
entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Internetlexikon und Nachschlagewerk wikipedia.de. Sammlung
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