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Presseberichte
Taschendiebstahl
- Berichte 2004 - |
aktualisiert am 27.
Mai 2008
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Index |
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Sperrservice 116116 kommt 2005 |
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Hollywoodstar Opfer von Taschendieben |
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5-jährige
Taschendiebin festgestellt |
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Nachts lauern die
Taschendiebe |
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Elf Taschendiebe in Berlin gefasst |
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Urteil des BGH zum EC-Karten Missbrauch |
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Einheitliche Sperrservice 116116 - Rufnummer kommt 2005
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Deutschland führt führt Mitte nächstes Jahr weltweit als
erstes Land eine spezielle Rufnummer zur Sperrung
gestohlener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderen
elektronischen Geräten ein. Wie bereits auf der Homepage im
Juni 2004 berichtet handelt es sich dabei um die im Inland
kostenlose Rufnummer "116116" (im Ausland fallen die
Verbindungskosten nach Deutschland an). Der ansteigende
Missbrauch gestohlener Bankkarten macht |
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es erforderlich eine einheitliche und vereinfachte Methode
einzurichten. Allein für das Sperren von Kredit,- und
Bankkarten gibt es in Deutschland mehr als 100
Servicenummern. In Deutschland werden pro Jahr ca. 6
Millionen Sperrungen von Kredit- und Bankkarten vorgenommen.
Deutschland ist hiermit "Vorreiter" in auf der Welt. Andere
europäische Länder scheinen aber in einem absehbaren
Zeitraum diese Methode nachzueifern. Die Sperrnummer
"116116" soll dementsprechend einen besseren Schutz bei
Diebstahl von Bankkarten, Mobilfunktelefonen und anderen
elektronischen Berechtigen gewährleisten. Ein effektiver
Schutz kann jedoch nur garantiert werden, wenn
möglichst alle Kreditinstitute oder Mobilfunkanbieter
sich beim Sperrservice anmelden. Sperr e.V. wurde am
21.Dezember 2004 Ausschreibungsgewinner, des am 20.10.2004
eröffneten Zuteilungsverfahren. Der
Ausschreibungsgewinner ist ein Verein für
Sicherheit in der Informationsgesellschaft und ist
Partner der Initiative D21. Sperr e.V. geht davon aus,
das allein das schnelle Sperren, das durch die
einheitliche Rufnummer vereinfacht wird, ca. 40
Millionen Euro an Schäden für die Verbraucher verhindert
werden kann. Im Sommer 2005 beginnt die Ermittlung
der zuständigen Herausgeber
einzelner Karten. Die Anbieter werden nach
und nach mit der neuen Rufnummer 116116
verbunden. Nachdem die Umstellung auf die Rufnummer erfolgt
ist muss sich der Anrufende wie zuvor legitimieren. Das
erfolgt mit einer Persönlichen Pinnummer oder einem
bestimmten Wort. Sperr e.V. weist nachmals daraufhin, dass
eine vorherige Registrierung durch den Benutzer nicht
erforderlich ist. Die Erreichbarkeit ist selbstverständlich
zu jeder Tag- und Nachtzeit gewährleistet. Die
Servicenummer soll so gestaltet sein, dass die
Benutzung auch für Sprach- und Hörgeschädigte möglich ist.
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Hollywoodstar Kate Beckinsale - Opfer von Taschendieben |
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Gleich zweimal wurde der britische Hollywood
Star Kate Beckinsale (31) in London Opfer von Taschendieben. Der
kurze Weg zwischen einem Edelkaufhaus und ihrer Limousine
reichte für die Langfinger aus, um Kate Beckinsale zu bestehlen.
Erst als der Hollywoodstar an einer Kasse ihren Einkauf bezahlen
wollte, merkte sie den Verlust. Auch ihr Begleiter, der
Regisseur L.Wiseman, war völlig ahnungslos. Die Beute der
Taschendiebe war recht üppig - mehrere Kreditkarten und eine
sehr große Summe Bargeld. Einen Tag später war sie erneut auf
Shopping Tour vor dem Edelkaufhaus. Wieder schlugen die
Taschendiebe zu - doch diesmal wurde die Begleiterin (Red. ihre
persönliche Assistentin) von Kate Beckinsale von Taschendieben
heimgesucht. |
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Jüngste
Taschendiebin der Welt festgestellt |
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Die Polizei in Berlin hat eine 5-jährige
Taschendiebin festgenommen. Des Weiteren gingen der Polizei eine
14-jährige und eine 62-jährige alte Frau ins Netz. Alle drei
Personen stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Die
Taschendiebe fielen einem älteren Mann auf, der die 14-jährige
bettelnd in der Stadt gesehen hatte. Während die Jugendliche die
Opfer mit einem Zettel ablenkte zog die 5-jährige die
Portemonnaies aus der Tasche. Die Beamten staunten nicht
schlecht und sprachen anschließend von einer sehr
professionellen Arbeitsweise der 5-jährigen Taschendiebin.
Nachdem die wohl jüngste Taschendiebin Deutschlands die Beute
aus der Tasche gezogen hatte übergab sie es der älteren Frau.
Die Frau und ihre jugendliche Mittäterin wurden von der Polizei
festgenommen - die jüngste Täterin wurde dem Kindernotdienst
übergeben. |
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Nachts lauern die
Taschendiebe |
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Hamburg, Dezember 2004: In Hamburg treten
vermehrt Taschendiebe auf, die schlafende Personen in
Straßenbahnen zur Nachtzeit bestehlen. Die Langfinger nutzen
dabei die Unaufmerksamkeit und den Alkoholkonsum der
Discobesucher aus. Dabei wurde seitens der Polizei ein erhöhtes
Augenmerk auf diesen Täterkreis geworfen. Der Hamburger Polizei
gelang es daraufhin einen 18 - jährigen Marokkaner und
einen gleichaltrigen Deutschen festzunehmen, nachdem diese versucht hatten einen
schlafenden Reisenden die Geldbörse zu entwenden.
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Mit der Weihnachtszeit kommen die Taschendiebe - elf
Taschendiebe in Berlin gefasst |
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Berlin, 17.11.2004: Die Berliner Polizei hat am Dienstag den
17.November 2004 in der West-Stadt und am Potsdamer Platz elf
Taschen- und Trickdiebe vorläufig festgenommen. In
Charlottenburg beobachteten Zivilbeamter am Nachmittag in einer
Buchhandlung zwei südamerikanische Frauen (35,38), die einer
54-jährigen Kundin ihre Handtasche entwendeten. Begleitet wurde
die 38-jährige Haupttäterin und ihre Komplizin von drei
männlichen Personen, die ebenfalls der "Diebesbande" angehörten.
Alle Tatverdächtigen wurden daraufhin vorläufig festgenommen.
Vier Personen wurden dem Haftrichter vorgeführt und eine Person
wurde nach Abschluss erkennungsdienstlicher Maßnahmen entlassen. Gegen
16:30 Uhr wurden in einem Warenhaus, Höhe Kurfürstendamm, eine
weibliche (26) und zwei männliche Tatverdächtige (25,31) nach
versuchten Taschendiebstahl von Kaufhausdetektiven festgestellt
und der Polizei übergeben. Die aus Osteuropa stammenden Frauen
haben versucht, einer Kundin die Tasche zu klauen. Da alle
drei Tatverdächtigen keinen Wohnsitz in Berlin vorweisen
konnten, wird von der Polizei geprüft ob diese dem Haftrichter
vorgeführt werden können. Am
Dienstagabend wurden drei Männer im Stadtteil Tiergarten am
Marlene-Diedrich-Platz von der Polizei vorläufig festgenommen.
Die drei Taschendiebe entwendeten in einem Fastfood Restaurant
aus einer abgelegten Jacke ein Portemonnaie und konnten wenig
später von Zivilbeamten dingfest gemacht werden.
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Urteil des Bundesgerichthofes zum EC-Karten Missbrauch vom Oktober
2004 |
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Banken
haften nicht bei Geldabhebungen mit gestohlenen EC-Karten. Wenn
der Täter kurz nach dem Diebstahl die Karte am Geldautomaten
einsetzt, habe der Karteninhaber seine
Persönliche Identifikationsnummer
(PIN-Nummer) wahrscheinlich zusammen mit der Karte
aufbewahrt, urteilte der Bundesgerichtshof ( BGH )
in Karlsruhe. Beim Kunden liegt die Beweislast,
und will er sein Geld von der Bank zurück, muss er
beweisen, |
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dass die Schuld beim
Geldinstitut liegen kann. In dem
entschiedenen Fall war einer Kundin der Sparkasse Duisburg auf
einem Straßenfest der Geldbeutel mitsamt der EC-Karte gestohlen
worden. Innerhalb von zwei Tagen wurden dann offenbar mit der
richtigen PIN und ohne Fehlversuch rund 1000 Euro abgehoben.
Die Sparkasse belastete das Konto der
Bestohlenen, wogegen die Frau klagte (Az.: XI ZR 210/03).
Sie gab an, dass die Geheimzahl nirgendwo notiert gewesen sei
und der Dieb die PIN entschlüsselt oder Mängel im
Sicherheitssystem der Bank ausgenutzt haben müsse. Die Richter waren dagegen der
Ansicht, dass die Kunden ihre
Sorgfaltspflichten grob fahrlässig
verletzt habe. Der elfte Senat des BGH geht davon aus, dass
die Geschädigte die Geheimnummer in ihrem Geldbeutel
aufbewahrt hat. Ein Sachverständigengutachten hat
festgestellt, dass es mathematisch ausgeschlossen
ist, den 128- Bit- Schlüssel der
PIN - Nummer selbst mit größtem technischen
Aufwand zu errechnen.
Die BGH-Richter schlossen eine „Innentäter-Attacke“, einen
Angriff von Bankmitarbeitern oder Sicherheitslücken in der
Software aus. Der Anwalt der Geschädigten und die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierten, dass ein
Fehler der Bank gar nicht nachgewiesen werden kann, da die
Banken ihr Sicherheitssystem auch gegenüber Gutachtern nie
Einblick gewährt habe. In dem Urteil räumten die Bundesrichter
aber ein, dass die Geldinstitute verpflichtet sein können,
nähere Angaben über ihre Sicherheitsvorkehrungen zu machen. Ein
BGH-Richter betonte in der Verhandlung, dass sich das aktuelle
Urteil nur auf das Sicherheitssystem der Sparkassen im Falle von
EC-Karten bezieht. Damit könne in anderen Fällen die
Haftungsfrage auch anders beurteilt werden. Während der Deutsche
Sparkassen und Giroverband die Entscheidung des Bundesgerichthof
begrüßt,
strebt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über eine
Reihe von Sammelklagen nun eine Sicherheitsüberprüfung des
EC-Systems und eine Grundsatzentscheidung zugunsten von
Bankkunden an. Der Verbraucherzentrale liegen bislang rund
1000 Fälle vor, in denen Kunden eidesstattlich
erklären, EC-Karte und Pin getrennt aufbewahrt
zu haben.
Sprecher der Verbraucherzentrale bezeichnete das
Magnetkartensystem am Rande der Verhandlung als unsicher und
überholt. Moderne technische Lösungen mit Chips oder
biometrischen Daten seien sicherer und würden Kunden von
Kreditinstituten vor unnötigen Schäden schützen. Er betonte,
dass die Zentrale für Verbraucherschutz an fünf
Landgerichten Sammelklagen von ca. siebzig (70) Fällen
eingereicht hat, um eine Grundsatzentscheidung zu erlangen. |
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Quellenangaben:
Sammlung
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