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Presseberichte Taschendiebstahl

- Berichte 2004 -

aktualisiert am 27. Mai 2008

  

 

. Index
   
  Sperrservice 116116 kommt 2005
  Hollywoodstar Opfer von Taschendieben
  5-jährige Taschendiebin festgestellt
  Nachts lauern die Taschendiebe
  Elf Taschendiebe in Berlin gefasst
  Urteil des BGH zum EC-Karten Missbrauch
 
 
     
 

Einheitliche Sperrservice 116116 - Rufnummer kommt 2005

Deutschland führt führt Mitte nächstes Jahr weltweit als erstes Land eine spezielle Rufnummer zur Sperrung gestohlener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderen elektronischen Geräten ein. Wie bereits auf der Homepage im Juni 2004 berichtet handelt es sich dabei um die im Inland kostenlose Rufnummer "116116"  (im Ausland fallen die Verbindungskosten nach Deutschland an). Der ansteigende Missbrauch gestohlener Bankkarten macht

es erforderlich eine einheitliche und vereinfachte Methode einzurichten. Allein für das Sperren von Kredit,- und Bankkarten gibt es in Deutschland mehr als 100 Servicenummern.  In Deutschland werden pro Jahr ca. 6 Millionen Sperrungen von Kredit- und Bankkarten vorgenommen. Deutschland ist hiermit "Vorreiter" in auf der Welt. Andere europäische Länder scheinen aber in einem absehbaren Zeitraum diese Methode nachzueifern. Die Sperrnummer "116116" soll dementsprechend einen besseren Schutz bei Diebstahl von Bankkarten, Mobilfunktelefonen und anderen elektronischen Berechtigen gewährleisten. Ein effektiver Schutz kann jedoch nur garantiert werden, wenn  möglichst  alle Kreditinstitute oder Mobilfunkanbieter sich beim Sperrservice anmelden. Sperr e.V. wurde am 21.Dezember 2004 Ausschreibungsgewinner, des am 20.10.2004 eröffneten  Zuteilungsverfahren.  Der Ausschreibungsgewinner  ist  ein Verein  für Sicherheit in der Informationsgesellschaft und  ist Partner der Initiative D21. Sperr e.V. geht davon aus, das allein das schnelle Sperren, das durch die einheitliche Rufnummer vereinfacht wird, ca. 40 Millionen Euro an Schäden für die Verbraucher verhindert werden kann. Im Sommer 2005 beginnt die Ermittlung  der  zuständigen   Herausgeber  einzelner  Karten. Die  Anbieter werden nach und  nach mit der neuen Rufnummer 116116 verbunden. Nachdem die Umstellung auf die Rufnummer erfolgt ist muss sich der Anrufende wie zuvor legitimieren. Das erfolgt mit einer Persönlichen Pinnummer oder einem bestimmten Wort. Sperr e.V. weist nachmals daraufhin, dass eine vorherige Registrierung durch den Benutzer nicht erforderlich ist. Die Erreichbarkeit ist selbstverständlich zu jeder Tag- und Nachtzeit gewährleistet.  Die  Servicenummer soll  so gestaltet sein,  dass die Benutzung auch für  Sprach- und Hörgeschädigte möglich ist.

 
 
 
  Hollywoodstar Kate Beckinsale - Opfer von Taschendieben  
 

Gleich zweimal wurde der britische Hollywood Star Kate Beckinsale (31) in London Opfer von Taschendieben. Der kurze Weg zwischen einem Edelkaufhaus und ihrer Limousine reichte für die Langfinger aus, um Kate Beckinsale zu bestehlen. Erst als der Hollywoodstar an einer Kasse ihren Einkauf bezahlen wollte, merkte sie den Verlust. Auch ihr Begleiter, der Regisseur L.Wiseman, war völlig ahnungslos. Die Beute der Taschendiebe war recht üppig - mehrere Kreditkarten und eine sehr große Summe Bargeld. Einen Tag später war sie erneut auf Shopping Tour vor dem Edelkaufhaus. Wieder schlugen die Taschendiebe zu - doch diesmal wurde die Begleiterin (Red. ihre persönliche Assistentin) von Kate Beckinsale von Taschendieben heimgesucht.

 
 
 
  Jüngste Taschendiebin der Welt festgestellt  
 

Die Polizei in Berlin hat eine 5-jährige Taschendiebin festgenommen. Des Weiteren gingen der Polizei eine 14-jährige und eine 62-jährige alte Frau ins Netz. Alle drei Personen stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Die Taschendiebe fielen einem älteren Mann auf, der die 14-jährige bettelnd in der Stadt gesehen hatte. Während die Jugendliche die Opfer mit einem Zettel ablenkte zog die 5-jährige die Portemonnaies aus der Tasche. Die Beamten staunten nicht schlecht und sprachen anschließend von einer sehr professionellen Arbeitsweise der 5-jährigen Taschendiebin. Nachdem die wohl jüngste Taschendiebin Deutschlands die Beute aus der Tasche gezogen hatte übergab sie es der älteren Frau. Die Frau und ihre jugendliche Mittäterin wurden von der Polizei festgenommen - die jüngste Täterin wurde dem Kindernotdienst übergeben.

 
 
 
  Nachts lauern die Taschendiebe  
 

Hamburg, Dezember 2004: In Hamburg treten vermehrt Taschendiebe auf, die schlafende Personen in Straßenbahnen zur Nachtzeit bestehlen. Die Langfinger nutzen dabei die Unaufmerksamkeit und den Alkoholkonsum der Discobesucher aus. Dabei wurde seitens der Polizei ein erhöhtes Augenmerk auf diesen Täterkreis geworfen. Der Hamburger Polizei gelang es daraufhin einen 18 - jährigen Marokkaner und  einen  gleichaltrigen Deutschen festzunehmen, nachdem diese versucht hatten einen schlafenden Reisenden die Geldbörse zu entwenden.

 
 
 
  Mit der Weihnachtszeit kommen die Taschendiebe - elf Taschendiebe in Berlin gefasst  
 

Berlin, 17.11.2004: Die Berliner Polizei hat am Dienstag den 17.November 2004 in der West-Stadt und am Potsdamer Platz elf Taschen- und Trickdiebe vorläufig festgenommen. In Charlottenburg beobachteten Zivilbeamter am Nachmittag in einer Buchhandlung zwei südamerikanische Frauen (35,38), die einer 54-jährigen Kundin ihre Handtasche entwendeten. Begleitet wurde die 38-jährige Haupttäterin und ihre Komplizin von drei männlichen Personen, die ebenfalls der "Diebesbande" angehörten. Alle Tatverdächtigen wurden daraufhin vorläufig festgenommen. Vier Personen wurden dem Haftrichter vorgeführt und eine Person wurde nach Abschluss erkennungsdienstlicher Maßnahmen entlassen. Gegen 16:30 Uhr wurden in einem Warenhaus, Höhe Kurfürstendamm, eine weibliche (26) und zwei männliche Tatverdächtige (25,31) nach versuchten Taschendiebstahl von Kaufhausdetektiven festgestellt und der Polizei übergeben. Die aus Osteuropa stammenden Frauen haben versucht, einer Kundin die Tasche  zu klauen. Da alle drei Tatverdächtigen keinen Wohnsitz in Berlin vorweisen konnten, wird von der Polizei geprüft ob diese dem Haftrichter vorgeführt werden können. Am Dienstagabend wurden drei Männer im Stadtteil Tiergarten am Marlene-Diedrich-Platz von der Polizei vorläufig festgenommen. Die drei Taschendiebe entwendeten in einem Fastfood Restaurant aus einer abgelegten Jacke ein Portemonnaie und konnten wenig später von Zivilbeamten dingfest gemacht werden.

 
 
 
  Urteil des Bundesgerichthofes zum EC-Karten Missbrauch vom Oktober 2004  
 

Banken haften nicht bei Geldabhebungen mit gestohlenen EC-Karten. Wenn der Täter kurz nach dem Diebstahl die Karte am Geldautomaten einsetzt, habe der Karteninhaber seine Persönliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, urteilte der  Bundesgerichtshof ( BGH )  in Karlsruhe.  Beim  Kunden liegt die Beweislast, und will er sein Geld von  der Bank  zurück, muss er  beweisen,

dass die Schuld beim Geldinstitut liegen kann. In dem entschiedenen Fall war einer Kundin der Sparkasse Duisburg auf einem Straßenfest der Geldbeutel mitsamt der EC-Karte gestohlen worden. Innerhalb von zwei Tagen wurden dann offenbar mit der richtigen PIN und ohne Fehlversuch rund 1000 Euro abgehoben. Die Sparkasse belastete das Konto der Bestohlenen, wogegen die Frau klagte (Az.: XI ZR 210/03). Sie gab an, dass die Geheimzahl nirgendwo notiert gewesen sei und der Dieb die PIN entschlüsselt oder Mängel im Sicherheitssystem der Bank  ausgenutzt  haben  müsse.  Die Richter waren dagegen der  Ansicht,  dass die  Kunden  ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt habe. Der elfte Senat des BGH geht davon aus, dass die Geschädigte die Geheimnummer in ihrem Geldbeutel aufbewahrt hat. Ein Sachverständigengutachten hat festgestellt,  dass es mathematisch ausgeschlossen  ist,  den  128- Bit- Schlüssel  der  PIN - Nummer  selbst  mit größtem technischen Aufwand  zu errechnen. Die BGH-Richter schlossen eine „Innentäter-Attacke“, einen Angriff von Bankmitarbeitern oder Sicherheitslücken in der Software aus. Der Anwalt der Geschädigten und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierten, dass ein Fehler der Bank gar nicht nachgewiesen werden kann, da die Banken ihr Sicherheitssystem auch gegenüber Gutachtern nie Einblick gewährt habe. In dem Urteil räumten die Bundesrichter aber ein, dass die Geldinstitute verpflichtet sein können, nähere Angaben über ihre Sicherheitsvorkehrungen zu machen. Ein BGH-Richter betonte in der Verhandlung, dass sich das aktuelle Urteil nur auf das Sicherheitssystem der Sparkassen im Falle von EC-Karten bezieht. Damit könne in anderen Fällen die Haftungsfrage auch anders beurteilt werden. Während der Deutsche Sparkassen und Giroverband die Entscheidung des Bundesgerichthof begrüßt, strebt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über eine Reihe von Sammelklagen nun eine Sicherheitsüberprüfung des EC-Systems und eine Grundsatzentscheidung zugunsten von Bankkunden an. Der Verbraucherzentrale liegen bislang rund  1000 Fälle vor, in  denen  Kunden eidesstattlich  erklären, EC-Karte und Pin  getrennt  aufbewahrt  zu haben. Sprecher der Verbraucherzentrale bezeichnete das Magnetkartensystem am Rande der Verhandlung als unsicher und überholt. Moderne technische Lösungen mit Chips oder biometrischen Daten seien sicherer und würden Kunden von Kreditinstituten vor unnötigen Schäden schützen. Er betonte, dass die Zentrale für Verbraucherschutz  an fünf Landgerichten Sammelklagen von ca. siebzig (70) Fällen eingereicht hat, um eine Grundsatzentscheidung zu erlangen.

 
 
 

Quellenangaben:

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