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Taschendiebstahl - Autokauf 

aktualisiert am 03. Januar 2008

 

 

Taschendiebe haben einen großen Ideenreichtum und spezialisieren sich auf ein bestimmtes Opferprofi. Neuste Meldungen warnen vor einer neuen Masche der Gauner. Tätergruppen haben es dabei auf Opfer abgesehen, die Autokennzeichen bzw. spezielle Kennzeichentaschen offen mit sich führen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen führen hohe Bargeldsummen bei sich um ein Auto zu kaufen, und benutzen für die Anreise öffentliche Verkehrsmittel.

 

Das offen getragene Kennzeichen bietet den Taschendieben die Aussicht einer hohen Beute. Die Opfer werden auf dem Bahnsteig von einer Personengruppe z.B. in die "Zange" genommen oder es wird ein künstlicher Stau durch die Mittäter provoziert. Unter dieser oder ähnlicher Ablenkung wird das Bargeld durch den "Zieher" gestohlen. Bevor der Geschädigte den Diebstahl bemerkt haben sich die Täter aus dem Staub gemacht.

 

Beachten sie die folgenden Sicherheitshinweise:

 

  • Tragen Sie keine Kraftfahrzeugkennzeichen oder speziell vorgesehene Taschen sichtbar bei sich!

  • Geben Sie gegenüber Reisenden keine Anhaltspunkte zum Autokauf

  • Bewahren Sie Ihr Geld in verschlossenen Innentaschen dicht am Körper auf

  • Meiden Sie körperlichen Kontakt zu anderen Personen

  • Meiden Sie "Menschentrauben" speziell auf Bahnhöfen

  • Überweisen Sie hohe Bargeldsummen über Ihr Kreditinstitut am Geschäftsort

  • Machen Sie sich mit den allgemeinen Sicherheitshinweisen vertraut (siehe Hinweise >>>)

Die Bundespolizei hat eine Informationsbroschüre bzw. Handzettel speziell für den "Taschendiebstahl beim Autokauf" entworfen" - Informieren Sie sich, bevor Sie ihre Reise beginnen!

 

 

Informationen zu der Broschüre und dem Handzettel " Taschendiebstahl beim Autokauf" erhalten Sie über die Internetseite der Behörde & der Bundespolizeidirektion in Koblenz.

Quellenangaben:

Informationsbericht der Bundespolizei, Polizeien der Länder und polizeipresse.de. Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich!