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Taschendiebstahl

aktualisiert am 03. Januar 2008


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  Index Taschendiebstahl
   
  Definition Taschendiebstahl

 
  Versuchter Taschendiebstahl
  Rücktritt vom Taschendiebstahl
  Definition Trickdiebstahl
  Definition Gepäckdiebstahl
  Zusammenfassung der Definition
  Hinweis Taschendiebstahl
   

Definition Taschendiebstahl
 

Taschendiebstahl zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter unbemerkt Geld oder Gegenstände entwendet, die der Geschädigte

 
Ø      unmittelbar am Körper trägt
Ø      in der am Körper getragenen Kleidung aufbewahrt
Ø      in, am Körper getragenen Behältnisse aufbewahrt
Verhalten bei abgestellter Tasche:
 

Es muss ein erkennbarer körperlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Opfer und abgestellter Tasche bestehen!

 

 


 
  Versuchter Taschendiebstahl gem. §22 StGB  
     
  Beispiel:

Ein versuchter Taschendiebstahl ist es, wenn der Täter seine Hände in Hüfthöhe 

 
    zwischen die sich im Omnibusdrängenden Fahrgäste schiebt!  
     
  Rücktritt vom Taschendiebstahl gem. §24 StGB  
     
  § 24(1) StGB:  
 

Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.  Wird die Tat  ohne Zutun des  Zurücktretenden nicht  vollendet,  so wird er straflos,  wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

 
     
  § 24(2) StGB:  
 

Sind an der Tat  mehrere beteiligt,  so wird wegen  Versuchs  nicht bestraft,  wer freiwillig  die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes  Bemühen,  die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem Tatbeitrag begangen wird.

 
 
 
 
Definition Trickdiebstahl

 
 
  Unter Trickdiebstahl versteht man den " einfachen Diebstahl ", bei dem der Täter mit dem       
  dem  Opfer in Verbindung kommt (auch unbemerkt) und dabei mit Hilfe von...  
     
  Ø  besonderem Geschick  
     
  Ø  unter Ausnutzung eines vorher geschaffenen (Vertrauen) Verhältnisses  
     
  Ø  sonstigen Trick  
     
    ... in den Besitz des Stehlgutes gelangt!  

Definition Handgepäckdiebstahl
 

Handgepäckdiebstahl ist eingetreten,  wenn  mitgeführte  Gegenstände  wie  Handtaschen, Umhängetaschen, Aktentaschen,  Handgelenktaschen usw...,  entwendet werden und eines der oben genannten Gegenstände durch " einfachen Diebstahl " entwendet wird, indem der Täter nicht mittels...

 
Ø  Gewalt
Ø  Täuschung
Ø  sonstiger Tricks
Ø  Geschick
... das Stehlgut erlangt!
Hinweis:
 
Oft wird der Gepäckdiebstahl als Reisegepäck-, Handtaschen- oder Aktenkofferdiebstahl bezeichnet. Diese Diebstahlsarten meinen somit den gleichen Tatbestand!
 

Zusammenfassung der Definitionen

Die oben genannten Diebstahlsarten wie Taschendiebstahl, Gepäckdiebstahl Trickdiebstahl werden im weiteren Verlauf der Homepage aufgrund der Artverwandtschaft als Taschendiebstahl bezeichnet und auch als solcher gewertet.


Hinweis Taschendiebstahl

Diese Internet Domain soll Ihnen helfen, sich wirkungsvoll vor Taschen- und Trickdieben zu schützen. Die aufgezeigten Begehungsarten sind ausschließlich zur Prävention angedacht. Taschendiebstahl ist strafbar und wird von der Polizei strafrechtlich verfolgt. Bei Missbrauch handelt der Internetuser eigenverantwortlich und es können keine Ansprüche an den Webmaster gestellt werden.

Quellenangaben:   

Sammlung eigener urheberrechtlich geschützter Schriftstücke, Werke und Bilder. Hierbei handelt es sich um eine persönliche und geistige Schöpfung gem. UrhG.  Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung für  nicht private Zwecke  ist  nur  mit  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des Verfassers (Körperschaft) möglich! Gesetzestexte Internet (Hinweis: Für Gesetzesänderungen wird keine Gewähr übernommen. Gesetzestexte Stand: 11.05.2003  [Gesetzesänderungen entnehmen Sie bitte aktueller Vorschriften]